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Man kann beim Bundesamt für Justiz ein Auskunftsersuchen gem § 19 Bundesdatenschutzgesetz iVm §9 der Verordnung über den Betrieb des zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister iVm §495 StPO stellen.
Somit bekommt man alle Daten die über jemanden gespeichert sind.(Auch laufende Ermittlungsverfahren sofern keine Schutzwürdigen Interessen vorliegen)
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