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Wer terrorisiert wen?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Dafür haben sie sicherlich Belege?!


Dies ergibt sich schon aus Art. 10 Abs. 2 S. 1 GG: Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Kaum ein anderes Grundrecht ist so schwach geschützt wie das Post- und Fernemeldegeheimnis, dass schon durch einfaches spezielles Gesetz eingeschränkt werden kann, ohne dass weitere Bedingungen beachtet werden müssten.

Lediglich die Versammlungen unter freiem Himmel können "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden." Und die Berufsausübung kann durch Gesetz beschränkt werden.

Bei anderen Grundrechten ist von "verfassungsmäßiger Ordnung" und "Sittengesetz" (Art. 2), bzw. "den allgemeinen Gesetzen" bzw. "den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" (Pressefreiheit) die Rede.

Oder es gibt zwar einen Gesetzesvorbehalt, aber der kommt nur zum Tragen, wenn "eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist." (Art. 11)

Oder er ist eingeschränkt, Art. 13, Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Oder Art. 14, das Enteignungsgesetz muß Art und Ausmaß der Entschädigung regeln.

Oder sie haben gar keinen Gesetzesvorbehalt (Art. 3, 4, 5 Abs. 3, Art 8 (außer unter freiem Himmel), Art. 9 (außer deren Zwecke oder deren Tätigkeit laufen den Strafgesetzen zuwiderl oder richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung), Art. 11 (Berufswahl),


Sorry, aber ein abstrakter Vergleich von Gesetzesvorbehalten oder sonstigen Einschränkungsmöglichkeitenh sagt nicht ansatzweise irgendetwas über das Maß des Grundrechtschutzes aus. Das wird jedesmal im individuellen Fall entschieden, und da macht es letztlich insb. im Rahmen der Verhältnismäßigkeit keinen Unterschied, ob ein einfacher, qualifizierter oder gar kein Gesetzesvorbehalt (also nur eine verfassungsinterne Schranke) vorliegt.

Zudem ist ein spezieller Gesetzesvorbehalt eine höhere Anforderung, als ein einfacher Gesetzesvorbehalt, wie es zB. Art. 5 II und Art. 2 I GG vorsehen. Dort kann nämlich jedes Gesetz das Grundrecht einschränken, bei Art. 10 GG kann es nur ein speziell hierfür geschaffenes.

Und die Aussage, ein Grundrecht sei, da es durch Gesetz eingeschränkt werden kann, nichts wert ist einfach nur Unsinn. Denn letztlich ist jedes Grundrecht bis auf Art. 1 GG schränkbar, es ist immer nur eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.

Gruß
Dea
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
bei Art. 10 GG kann es nur ein speziell hierfür geschaffenes.


Ich sehe es richtig, daß ein speziell zur Einschränkung des Art. 5 II GG geschaffenes Gesetz verfassungswidrig wäre?

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber ein abstrakter Vergleich von Gesetzesvorbehalten oder sonstigen Einschränkungsmöglichkeitenh sagt nicht ansatzweise irgendetwas über das Maß des Grundrechtschutzes aus.


Das ist zwar richtig, aber wieviele Vereine und wie viele Demoinstrationen werden jährlich verboten und wieviele TÜ-Maßnahmen finden statt?

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Denn letztlich ist jedes Grundrecht bis auf Art. 1 GG schränkbar, es ist immer nur eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.


Den ich bei der gesetzlichen Einschränkung des Art. 11 bei der Gesetzgebung inwieweit beachten muss?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
bei Art. 10 GG kann es nur ein speziell hierfür geschaffenes.


Ich sehe es richtig, daß ein speziell zur Einschränkung des Art. 5 II GG geschaffenes Gesetz verfassungswidrig wäre?


Ja, denn nach der sog. Sonderrechtslehre darf kein Gesetz eine bestimmte Meinung einschränken.

Der entscheidene Punkt ist aber ein ganz anderer: Da außer vorgenannten Sondergesetzen jedes Gesetz Art. 5 I GG einschränken kann, während Art. 10 GG nur durch ein ganz speziell hierfür geschaffenes Gesetz eingeschränkt werden kann, ist die Möglichkeit, Art. 5 I GG einzuschränken, natürlich viel umfangreicher, als das bei Art 10 GG der Fall ist.

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Sorry, aber ein abstrakter Vergleich von Gesetzesvorbehalten oder sonstigen Einschränkungsmöglichkeitenh sagt nicht ansatzweise irgendetwas über das Maß des Grundrechtschutzes aus.


Zitat:
Das ist zwar richtig, aber wieviele Vereine und wie viele Demoinstrationen werden jährlich verboten und wieviele TÜ-Maßnahmen finden statt?


Dieser Vergleich hat keinen rechtlichen Gehalt, da man nicht die statistische Häufigkeit der Notwendigkeit, ein Grundrecht einzuschränken, heranziehen kann, um die Anforderungen an die Einschränkbarkeit zu erörtert. Es gibt eben zigmal mehr Fälle, in denen eine TÜ Maßnahme angestrebt wird als ein Demonstrationsverbot.

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Denn letztlich ist jedes Grundrecht bis auf Art. 1 GG schränkbar, es ist immer nur eine Frage der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.


Zitat:
Den ich bei der gesetzlichen Einschränkung des Art. 11 bei der Gesetzgebung inwieweit beachten muss?


Genau so wie bei jeder anderen Grundrechtseinschränkung. Neben der Prüfung des legitimen Zwecks der Maßnahme, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit insb. durch eine Abwägung, ob das Interesse an dem Schutz des verfassungsrechtlich geschützten Gutes oder das Interesse der vorzunehmenden Einschränkung des Grundrechts in diesem konkreten Fall überwiegt.

Und da genau das immer eine Einzelfallprüfung ist, die bei jeder anderen Grundrechtsbeschränkung, egal bei welcher Schranke, vorgenommenwird, sagt die Schranke selbst nichts über den Schutzgehalt aus.

Gruß
Dea
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::

Genau so wie bei jeder anderen Grundrechtseinschränkung. Neben der Prüfung des legitimen Zwecks der Maßnahme, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit insb. durch eine Abwägung, ob das Interesse an dem Schutz des verfassungsrechtlich geschützten Gutes oder das Interesse der vorzunehmenden Einschränkung des Grundrechts in diesem konkreten Fall überwiegt.


Reden wir jetzt von einer Einzelmaßnahme auf Grund eines Gesetzes oder über ein Gesetz.

Ich meinte die Einschränkung durch ein Gesetz.
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es grundsätzlich um die Einzelmaßnahme. Deren Verhältnismäßigkeit muss unter den vorgenannten Kriterien bei jeder Grundrechtsbeschränkung geprüft werden.

Natürlich muss auch jedes Gesetz, auf dem die Maßnahme basiert, selbst dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Das ist allerdings in den meisten Fällen problemlos, da diese Gesetze selbst eher abstrakter Natur sind und Einzelmaßnahmen ermöglichen.

Natürlich wäre ein Gesetz, dass einen Eingriff in Art. 1 GG erlaubt, per se verfassungswidrig. Ein Gesetz, dass aber zB. das Verbot einer Demonstration, die Durchsuchung einer Wohnung oder den Schutz der persönlichen Ehre (als eine mögliche Schranke des Art. 5 I GG) ermöglicht, ist an sich erstmal nicht verfassungswidirig (außer, es hält die Voraussetzungen hierfür viel zu gering). Hier kommt es in der gerichtlichen Praxis ganz überwiegend auf die hierauf basierende Einzelfallmaßnahme an (zumal ein normales Gericht außer dem BVerfG das Gesetz selbst sowiso nicht kippen kann).

Gruß
Dea
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

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Mein Netz wird jetzt auf jeden Fall umgebaut DMZ reicht wohl nicht mehr, jetzt kommt die Hardwaretrennung. Was Terroristen können, kann ich auch Lachen
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema "Staatskontrolle" und "gläserner Bürger" kann ich noch folgendes beitragen.
Seit bielen Jahren mache ich Naturbeobachtungen. Das heißt, ich versuche immer mehr Naturgesetze herauszufinden. Damit meine ich nicht die Physik allein, sondern die Naturgesetze, die viele noch nicht kennen, die aber sehr wohl vorhanden und auch wirksam sind. (Resonanzgesetz = Was Du aussendest, kommt zu Dir zurück......Gedanken werden Wirklichkeit usw.)

Ein Gesetz, habe ich herausgefunden besagt:
Wird die eine Seite stärker, wächst auch die andere mit.

(Beispiel Körper: Wenn mehr Keime eindringen, wächst die Abwerhkraft mit)

Wenn also MEHR Kontrolle passiert, wächst das sich "entziehen einer Kontrolle" proportional mit.

Beispiel: Je grober ein Elternteil mit seinem Kind umgeht...(ich meine nicht konsequenter, was gut wäre, sondern grob, im Sinne von roh und gefühllos) DESTO MEHR bekommt das Kind eine Hornhaut auf die Seele ein dickes Fell und braucht immer mehr Einschüchterung, damit es überhaupt noch hört und folgt.

Ich beobachte zunehmend, wie DIE LEUTE, die für MEHR Kontrolle im STaat zuständig sind, sich zudem mehr und mehr SELBST ein B ein damit stellen.

DANNE das, was sie auf Dritte anwenden, kann sie JEDERZEIT selbst treffen !

Und das passiert laufend. Man sollte nicht glauben, wieviel Grabenkämpfe und Kämpfe und Mobbing um die "Macht" gerade bei den obersten Eliten existieren.
Da wird schamlos ausspioniert und auch vor Erpressung nicht zurückgeschreckt.

Ich hörte mal einen guten Spruch: "Nichts ist so schlecht, als das es nicht für etwas Gutes taugen würde"

Mit derr Zeit eliminieren sich "falsche Systeme" durch sich selbst von ganz allein. Es dauert nur leider oft sehr lange und bis zum Zusammenbruch leidet in erster Linie erst mal die Zivilbevölkerung, wie in konventionellen Kriegen das der Fall ist.
WIR als Bürger können eigentlich immer nur darauf achten, daß wir uns nicht mit dem Köder der "Bequemlichkeit" (Kreditkarte, Pay-TV und und und) fangen lassen u nd immer leichter überwachbar machen und daß wir ALLE GEMEINSAM, unabahängig von Religion, Herkunft oder politische Ausrichtung, UNS ALLE dagegen wehren, z.B. einen Nano-Chip unter die Haut zur Identifizierung unserre Person spritzen zu lassen, wie das bei Tieren schon gängie Praxis ist.
(Erst das Tier - dann der Mensch, und ich weiß wovon ich spreche)
"Wehret den Anfängen!" steht schon in der Bibel.
Und fallen wir nicht darauf herein, wenn dieser Chip unter dem Deckmantel der "Sicherheit" verkauft wird.

Na, ist das nicht schön, wenn sie immer ihr Kind orten können ?

Ist es nicht toll, wenn man bereits bei skelettierten Fundleichen SOFORT die Identität feststellen kann, weil der Chip immer in der Nähe zu finden ist und der Täter vorher nie wissen kann, wo sich der Nano-Blut-Chip gerade befindet ?

Ist es nicht wunderbar, wenn man Alzheimer-Patienten, die ausgebüchst sind, schnell und sicher wiederfindet ?

Ist es denn nicht ein humaner Strafvollzug, wenn ein Freigänger keine auffällige und störende "Fußfessel" mehr tragen muß ?

Usw.usf.

ALLE Kontroll-Instrumente machen wirklich Sinn, wenn sie ethisch und zum Wohle aller angewandt werden !!! Das ist meine fest Überzeugung.
Kontrolle muß sein ! Ohne geht es nicht !

(Der Körper hat auch immer ein Heer von Leukozyten, Abwehrzellen bereit, deshalb ist er noch lange nicht "böse", er schützt damit das Leben seines eigenen Organismus)

Ein richtiger ethischer Umgang mit Kontrollinstrumenten, kann derzeit aber niemals von keiner REgierung von keiner Nation sichergestellt werden !

Denn partieller Missbrauch ist praktisch vorprogrammiert angesichts des "Reifegrades" der menschlichen Zivilisation. Hier wie Dort.

Gruß Phönix
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rockbender
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Neue Nahrung für meine Paranoia Sehr glücklich
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Mein Netz wird jetzt auf jeden Fall umgebaut DMZ reicht wohl nicht mehr, jetzt kommt die Hardwaretrennung. Was Terroristen können, kann ich auch Lachen


Welche Funktion hat eine DMZ?


Zuletzt bearbeitet von rockbender am 18.01.09, 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Deutsche Medien Zensur war vermutlich gemeint.....
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 18:49    Titel: Politiker und Verfassungstreue Antworten mit Zitat

Wir hatten diese Diskussion hier schon einmal. Aus aktuellem Anlass wärm ich es in einem neuen Thread auf. [Zusammengeführt. Metzing]
Das Verfassungsgericht hat nun sogar das neue bayrische Versammlungsgesetz vorläufig ausser Kraft gesetzt. klick

Sollte man nicht annehmen, dass deutsche PolitikerInnen die Verfassung so gut kennen, dass nur in absoluten Ausnahmen das Verfassungsgericht über die zulässigeit von Gesetzen zu entscheiden? Man gut dass die VerfassungsgeberInnen dieses wieder Organ eingeplant haben.
Seit 1982 beobachte ich unsere Gesetzgebung genauer aber eine solche Häufung von nicht verfassungsgemäßen Gesetzen konnte ich noch nie beobachten. Bedeutet dies nun, dass unsere PolitikerInnen nicht mehr auf dem Boden der Verfassung agieren? Zu diesem Schluss könnte man ja kommen...
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich sehe da drei moegliche Erklaerungen:
1) Sie sind einfach zu bloed um vernuenftige Gesetze zu erlassen.
2) Sie sind einfach nur schlampig.
3) Sie machen das vorsaetzlich.

Sschaeuble ordne ich unter 3) ein, die v.d. Leyen eindeutig unter 1).
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 06:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schliesse 1) aus. Es sitzen 614 Leutz im Bundestag rum, die könen doch icht alle uterdurchschnittlich intelligent sein.
Ich tippe eher darauf dass einige vorsätzlich so agieren und der Rest hebt einfach die Hand wenn gesagt wird, "jetzt Hand heben" Geschockt Ist ja auch blöd die ganzen dicken GEsetzesänderungen selber zu lesen und zu verstehen.

Wenn ein Arbeitenehmer ständig Mist macht, kriegt er die Kündigung, PolitikerInnen werden nur selten zum Teufel gejagt wenn sie schlecht arbeiten
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, und dann beschwere Dich mal beim "Teufel über seine Grossmutter"....... Ironie Smiley
Auch ein völlig aussichtloses Unterfangen........
Wer heute zur Wahl geht (was schon mal gut ist) unterschreibt in der Regel aber einen "Blanko-Scheck". Was die Gewählten dann daraus machen.......tja da hat der Wähler keinen Einfluss mehr. Daher bin ich auch für mehr Volksabstimmung und daß man viel öfter seinen "Volksvertreter" DIREKT wählen kann. Allerdings, das nächste Problem....... wo ist da weit und breit noch einer, der nicht "konform und angepasst, zurechtgeschneidert " ist, der sich was traut ?. Ich trauere heute noch dem Altkanzler Schmidt nach. Der mag von mir aus arrogant gewesen sein und oft überheblich, aber er sagte, was er dachte und tat, was er sagte. Soviel Integrität zu besitzen, trauen sich heute noch die wenigsten, die ein politisches Amt inne haben. Die Abbezahlung von Haus, die Finanzierung der Kinder, Urlaub, Reisen usw. scheint meist im Vordergrund zu stehen. Man kann es ihnen nicht einmal verübeln. Es ist einfach menschlich, erst mal nach seinem eigenen Schäfchen zu schauen und dann (vielleicht) nach der Herde. Und fairerweise muss auch gesagt werden, gäbe es mehr mündige Bürger, gäbe es wohl auch mehr Volksentscheid. Solange Teiel der Bevölkerung nur von "12 bis Mittag" denken, wird sich da auch nichts ändern und es wird weiterhin über ihre Köpfe weg-entschieden.

Gruss Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Volksentscheide wären wirklich manches Mal eine alternative zu Volksvertreterentscheidungen. Solange allerdings besimmte boulevardblätter in Deutschland die Stimmung machen halte ich sie auch für gefährlich. Bürgerinnen und Bürger müssen schon umfassend informiert sein um abstimmen zu können. Wer sammelt heute schon selber Infos um sich eine eigene Meinung zu bilden? Selbst Studenten und Studentinnen sind laut einer neuen Studie zu einem hohen Prozentsatz völlig unpolitisch (und damit ist nicht ausschliesslich Parteipolitik gemeint).
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
DMZ
OMG!
Die Illuminaten warens!!!
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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