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Insolvenzrecht / Harz 4

 
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 21:03    Titel: Insolvenzrecht / Harz 4 Antworten mit Zitat

a hat im märz 2008 seine Verbraucherinsolvenz eingereicht.
im schuldnerverzeichnis wurden alle gläubiger ordnungsgemäß aufgeführt.
unter anderem auch die arge die insgesamt 4500€ fordert.

die arge wurde über die verbraucherinso informiert...
die arge zieht jedoch immer noch fleißig monatlich 60€ für die tilgung der schulden ein...
laut aussage vom insverwalter dürfen die das nicht ..ich habe gegen alle bescheide wiederspruch eingelegt jedoch ändert sich nichts ..

nun meine konkrete frage darf die arge troz inso weiter aufrechen und von den laufenden leistungen geld einbehalten.

2 giebt es geritsentscheide wo man so tewas nachlesen kann urteile etc

3 muß die arge ggf.die zu unrecht einbehaltenen beträge an a auszahlen.

das verfahren wurde im märz 2008 eingereicht....seit 27.11.2008 läuft die wohlverhaltensperiode

weitere infos gerne auf anfrage

lg.pit
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die ARGE verrechnet mit eigenen Ansprüchen. Das darf sie.
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:02    Titel: Verrechnen Antworten mit Zitat

ich habe gestern meinen insolvenzverwalter gefragt der meinte das sie das nicht mehr dürfen da ja die darlehnsschulden von der arge in der insomasse angemeldet wurden.

giebt es irgendwo einen vergleichbaren fall ...

ich habe hier etwas gefunden http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthread.php?t=52167 hat aber wohl nicht direkt etwas mit meiner frage zu tun
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nachfolgend ein Urteil dazu:
BGH vom 29.5.2008, Az. IX ZB 51/07:
Ein Sozialleistungsträger darf gegen einen insolventen Leistungsberechtigten Ansprüche eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen, sofern er von diesem vor der Insolvenz des Leistungsberechtigten dazu ermächtigt worden war.
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:44    Titel: aufrechnung Antworten mit Zitat

im urteil steht überbezahlter Arbeitslosenhilfe ..bei mir handelt es sich um darlehn welches die arge auch zur inso angemeldet hat.

wie sieht es aus falls ich noch einmal leistungen seitens der arge in anspruch nehmen muß..
zb.anschaffungen..das geld wird dann wieder nur darlehnsweise gewährt gefärde ich dadurch nicht meine verbraucherinso????
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auch überzahlte Leistungen werden zur Insolvenztabelle angemeldet.

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass (erneute) Darlehen der ARGE zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.
_________________
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