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Aussichten Konkurrentenklage

 
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Christian-Recht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:52    Titel: Aussichten Konkurrentenklage Antworten mit Zitat

Hallo und ein gesundes Neues Jahr!

Mich würde interessieren, wie aussichtsreich i.d.R. eine Konkurrentenklage ist. Kann dadurch die Stellenbesetzung nochmal verändert werden, oder schiebt man die Besetzung durch den "Auserwählten" nur auf?

Danke für eure Hilfe...

Gruß Christian-Recht
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier die Quelle der möglichen Antworten.
Mal im Ernst - wie soll das jemand einschätzen ohne irgend eine Information?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Konkurrentenklage ist i.d.R. nicht die Regel und meist aussichtslos, weil es dem Konkurrenten am Beweis mangelt, seinen Anspruch durchzusetzen.

Hans
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hans Speicher hat folgendes geschrieben::
Die Konkurrentenklage ist i.d.R. nicht die Regel und meist aussichtslos, weil es dem Konkurrenten am Beweis mangelt, seinen Anspruch durchzusetzen.


Das ist richtig, deshalb klagt man bei der Konkurrentenklage ja auch nicht auf Einstellung, sondern auf Neubescheidung. Die Besetzung des Postens mit einem selbst einzuklagen ist tatsächlich idR. aussichtslos, sei es iRd. Konkurrentenklage oder außerhalb.

Bei einem Bescheidungsantrag muss man lediglich die Ermessensfehlerhaftigkeit der getroffenen Entscheidung nachweisen. Mehr geht meist nicht.

Gruß
Dea
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