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Folgender Fall: Mieter wird gekündigt wegen Eigennutzung. Vermieter möchte einen Teil der Mietkaution zur Sicherheit einbehalten, da die Mietnebenkostenabrechnung noch nicht fertig ist. Wie viel der Mietkaution darf der Vermieter dafür einbehalten? Die Kaution beträgt 660,- Euro, die Wohnung ist ca 80qm groß.
Die Gerichte urteilen da unterschiedlich. Die einen sagen, drei mal die Vorauszahlung und andere sagen so hoch wie die letzte Nachzahlung war. Im Zweifel könnte ein Gericht auch was ganz anderes entscheiden, höchstrichterlich ist das ganze nämlich nicht entschieden.
Mieter A zieht aus!
Vermieter will die Kaution erst bezahlen wenn die NK-Abrechnung gemacht wurde!
(Die letzten 3 Jahre wurde nie eine erstellt seitens des Vermieters) auch sonst ist der vermieter eher etwas langsam....
Hat jemand ein oder mehrer Urtei(e) zu diesem Thema?
Mieter A zieht aus!
Vermieter will die Kaution erst bezahlen wenn die NK-Abrechnung gemacht wurde!
(Die letzten 3 Jahre wurde nie eine erstellt seitens des Vermieters) auch sonst ist der vermieter eher etwas langsam....
Hat jemand ein oder mehrer Urtei(e) zu diesem Thema?
Danke
l
In der Regel darf der VM die Kaution 6 Monate zurückbehalten und prüfen ob er noch Ansprüche gegen die Mieter hat.
Für die Nebenkostenabrechnungen 2006 und 2007 hat der VM seine Abrechnungsfrist versäumt und somit eventl. Nachzahlungen vom Mieter. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf diese Abrechnungen (3 Jahre Frist). Eventl. Guthaben muss der VM dem Mieter dann auszahlen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Mir geht es um die Einbehaltung der Kaution aufgrund Abrechnung der Betriebskosten!
Der Vermieter wird die Betriebskosten 2008 abrechnen und will erst dann die Kaution ausbezahlen ggf. die Kaution bei event. Nachzahlungen mindern!
Nach LG Berlin ist die Kaution nur max um 3 Monatsvorauszahlungen zu mindern!
Als Zahlenbeispiel:
Kaution: 1260€ (3*420)
Nebenkostenvorauszahlung waren 50€
Ergo darf doch der vermieter nur max 150€ einbahlten!?
Gibt es weitere urteile zu solchen Fällen?
Wenn ja bitte link posten!
Danke!
Nach LG Berlin ist die Kaution nur max um 3 Monatsvorauszahlungen zu mindern!
Nun nist das LG Berlin allerdings nicht in der Lage, eine für alle Zeiten verbindliche Rechtsauslegung vorzunehmen.
Einig sind sich die Gerichte lediglich darin, dass der Kautionseinbehalt in angemessener Höhe zulässig ist. Angemessen ist alles, was zur Abdeckung irgendwelcher, auch zukünftiger, Ansprüche des Vermieters erforderlich ist.
Nun ist die Höhe zukünftiger Ansprüche naturgemäß gegenwärtig noch nicht bekannt. Der angemessene Betrag muss daher nach irgendeinem Verfahren ermittelt werden. In irgendeinem Einzelfall wurde von irgendeinem Gericht der angemessene Betrag mit dem dreifachen Monatsvorauszahlungen festgelegt. Beim nächsten Streit zu einem anderen Sachverhalt mit anderen Rahmenbedingungen kommt das gleiche Gericht vielleicht auch zu dem Ergebnis, dass ein Einbehalt der gesamten Kaution angemessen ist. Wer will das wohl vorhersehen?
Wenn keine Einigung über die Höhe eines angemessenen Einbehalts erzielt werden kann, wird der Mieter klagen müssen.
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