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"Scheinwerfer" aufs Schlafzimmer gerichtet

 
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mrs.bungle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 19:29    Titel: "Scheinwerfer" aufs Schlafzimmer gerichtet Antworten mit Zitat

Sorry, ich wusste den Titel nicht besser zu wählen.

Folgender Fall. Person A wohnt in einer Wohnsiedlung der gegenüber Einfamilienhäuser stehen.
Das von Familie B steht direkt gegenüber, und sie haben ihre Einfahrt mit einem Bewegungsmelder ausgestattet.
Das Licht das erstrahlt ist etwa so hell wie ein Schweinwerfer, und nicht auf den Boden gerichtet, sondern auf die gegenüberliegende Häuserfront, unter anderem direkt ins Schlafzimmer von Person A (im ersten Stock).
Dazwischen (ca 5 m vor dem Fenster von Person A) steht ein Baum in dem in den Sommermonaten Vögel nisten, die ebenfalls von dem Lichtstrahl (der je nach Windverhältnissen etwa alle 2 min losgeht, 24h täglich) aufgeschreckt werden und dementsprechend Lärm verursachen.
Bei dem letzten Sturm ist Person A zu Familie B gegangen und hat darum gebeten den Lichtstrahl dauerhaft mit einer Blende abzulenken, sowie während des Sturmes auszuschalten, solange bis eine Blende angebaut ist.
Es wurde der Bitte nicht nachgegangen (2 Wochen her).

Jetzt würde Person A gerne dauerhaft etwas gegen diese Belästigung unternehmen, weiss aber nicht wer dafür zuständig ist, da sie zur Miete wohnt, während Familie B Hauseigentümer ist.
Ist jetzt der Vermieter von Person A dafür zuständig, oder sie selbst?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es schnell gehen soll, selber gegen den Nachbarn vorgehen soll. Wenn man Zeit hat kann man den VM informieren. Dieser wird dann vielleicht was tun, wahrscheinlich ist aber eher das er nichts tut.
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mrs.bungle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mhm, irgendwie kam mein Danke wohl nicht durch.
Also; danke für die Antwort, obwohl es generell schön gewesen wäre zu wissen wer denn nun für was zuständig ist, und ob es taktisch klüger ist den Vermieter zwischenzuschalten.
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr VM hat die gleichen Einflußmöglichkeiten auf den Eigentümer des EFH mit "Strahler" wie Sie auch! Es sei denn, er wäre zufällig auch Eigentümer dieses EFHs!

Sie können sich selbst überlegen, wer mit mehr Enthusiasmus an die Sache "Strahler" herangehen wird, Sie oder Ihr VM!

Grundsätzlich könnte man prüfen, ob die "Belästigung" zu einer Mietminderung berechtigt und wenn ja, in welcher Höhe! Ihr Problem wäre damit aber immer noch nicht aus der Welt!

taxpert
_________________
Your friendly bavarian tax collector

Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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