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Einen schönen guten Morgen!
Eine Freundin hat mich gestern mit folgendem Problem angerufen:
Sie verkauft neue und gebrauchte Artikel gewerblich auf der Plattform eines großen Buch(etc.)händlers. Nun hat sie eine Abmahnung erhalten, weil eine von ihr verkaufte CD angeblich kein Original ist. Nun stelle ich mir folgendes vor: ich bin z.B. Anwalt und möchte Geld verdienen oder sonstige Person und handle aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Irgendwoher habe ich eine illegale Kopie eines Tonträgers bekommen. Genau diesen bestelle ich nun bei einem Händler und behaupte nach erfolgter Lieferung, dass ja die illegale Veriante der CD geliefert wurde.
Wie ist bei einem solchen Fall denn die Rechtslage und -praxis? Man sollte doch seine Schuld einwandfrei bewiesen bekommen, wie will es die abmahnende Partei denn beweisen, dass diese wirklich die CD ist, die versendet wurde?
Beste Grüße und besten Dank für Erklärungen
Die abmahnende Partei muss zunächst gar nichts beweisen. Die Abmahnung ist lediglich der Hinweis auf eine Rechtsverletzung und das Angebot, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Für eine Abmahnung müssen nirgendwo Beweise vorgelegt werden. Wenn die Abmahnung erfolglos bleibt, ist die Unterlassungsklage mit Antrag auf einstweilige Verfügung der nächste Schritt. Dem Gericht gegenüber muss der Rechteinhaber seine Ansprüche glaubhaft machen.
Ein Vorgehen wie das beschriebene (Vorlegen einer aus anderer Quelle beschafften gefälschten CD) wüde wohl den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass ein Anwalt zu derartigen Mitteln greifen würde, da er damit seine Zulassung verlieren kann.
Wenn man absolut sicher ist, dass die verkaufte CD echt war und man das durch Zeugenaussagen oder Kaufbelege beweisen kann, dann kann man entweder die Klage abwarten oder seinerseits negative Feststellungsklage erheben. Wenn ein Wettbewerber die Abmahnung veranlasst hat (Anwälte werden ja nicht aus Eigeninitiative tätig, sondern nur im Auftrag), könnte man auch mit einer Gegenabmahnung antworten (UWG, unberechtigte Schutzrechtsverwarnung)
Mal eine unsubstantiierte Vermutung: Könnte es sich bei der verkauften CD um einen Parallelimport aus einem nicht-EU-Land handeln?
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