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Kann Waschmaschine in Eigentumswohnung verboten werden?

 
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Coffee27
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 18:24    Titel: Kann Waschmaschine in Eigentumswohnung verboten werden? Antworten mit Zitat

In dem Haus, in dem XY eine Wohnung kaufen möchte, ist es verboten, in der selbst genutzen Eigentumswohnung eine Waschmaschine zu haben (vermutlich geht dies auf einen WEG-Beschluss zurück, genauere Hintergründe sind XY noch nicht bekannt).

Auch die Wohnungseigentümer (nicht nur die Mieter) müssen die im Keller vorhandenen Gemeinschaftswaschmaschinen gegen Münzgeld nützen.

Ist solch ein Verbot überhaupt zulässig oder darf in solch einem Fall nicht jeder Eigentümer selbst entscheiden, was er in seiner Wohnung tun möchte?
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 08:50    Titel: Re: Kann Waschmaschine in Eigentumswohnung verboten werden? Antworten mit Zitat

Coffee27 hat folgendes geschrieben::

Ist solch ein Verbot überhaupt zulässig oder darf in solch einem Fall nicht jeder Eigentümer selbst entscheiden, was er in seiner Wohnung tun möchte?


Die Eigentümer haben doch entschieden...

Es stellt sich allerdings die Frage, in welcher Form die Entscheidung getroffen wurde. Ein Beschluss ist sicher nichtig, eine Vereinbarung sicher wirksam. wenn die Regelung also in der Teilungserklärung zu finden ist, wird es für einen Kaufinteressenten 2 Möglichkeiten geben: kaufen und akzeptieren oder eben einfach nicht kaufen.
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 31.12.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Aber so eine "Verordnung" ist ja selbst für Mieter nichtig. Jeder Mieter darf in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen - auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Wie können denn da Eigentümer schlechter gestellt werden?
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Jeder Mieter darf in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen - auch wenn es im Mietvertrag anders steht.

Aber nur, wenn das Verbot per AGB bzw. Klausel vorgeschrieben ist. Eine Vereinbarung darüber, dass in der Wohnung keine Waschmaschine betrieben wird, ist durchaus legitim und auch wirksam.

 
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Coffee27
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die hilfreichen Erläuterungen, die die Sache um Einiges transparenter machen!

Gruß
Coffee27
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diehappgirl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 09:12    Titel: Nutzung Waschmaschine Antworten mit Zitat

Ein Verbot in der Hausordnung oder per Beschluss durch die Eigentümer ist nichtig.
Irgendwo hat die Einmischung in den Privatbereich auch seine Grenzen. Geschockt

Entsprechendes Gerichtsurteil z. B. 20 W 414/99 OLG Frankfurt
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vereinbarung: Schön und gut! solange niemand eine Wohnung kauft?!
Eine Vereinbarung, sollte sie nicht in der Gemeinschaftsordnung über einen Notar eingebunden sein!!! ist ab dem Verkauf nicht mehr wirksam! Der neue Eigentümer braucht sich nicht daran zu halten, Das was er unterschreibt ( Notar) das muß er auch einhalten, sonst nichts!!
Und wenn da nichts dergleichen drin steht, dann gilt dieses nicht mehr!!

Und genau da liegt das Problem! Niemand, auch ich nicht, habe beim Kauf meiner Wohnung die Geimeinschaftsordnung gelesen. Warum nicht? Ich wußte ja nicht einmal das es eine gibt!! Und genau ab da kommt das Böse erwachen!

Gruß
Dino71065
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Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Dino71065 hat folgendes geschrieben::

Und genau da liegt das Problem! Niemand, auch ich nicht, habe beim Kauf meiner Wohnung die Geimeinschaftsordnung gelesen. Warum nicht? Ich wußte ja nicht einmal das es eine gibt!! Und genau ab da kommt das Böse erwachen!



Mir kommen die Tränen...
Müssen Käufer einer Eigentumswohnung eigentlich völlig unterbelichtet sein? Bei jeder Anschaffung für vielleicht 5 Euro wird dem Produkt mehr Aufmerksamkeit geschenkt als bei einer Wohnung für 5 oder gar 6-stellige Beträge. Weinen
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Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

So etwas nennt man auch Lebenserfahrung! Deshalb ist man aber nicht gleich unterbelichtet. Beim ersten Kauf, egal ob Wohnung oder Haus, ist es leider so das man, wenn man alleine da steht Fehler macht. Aber das macht ja nichts RM wird uns hier ja dann alle zurecht stutzen.

MfG
Dino71065

Bei Schreibfehlern bitte eine PN an mich, müssen ja nicht alle wissen wie doof ich bin. Winken
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Pirate
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mal unterstllt, eine solche Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft sei wirksam (eingebunden).

Nun vermietet einer der Eigentümer seine ETW. Dem Mieter kann er die Nutzung einer Waschmaschiene in der Wohnung letztlich nicht untersagen.Die Eigentümergemeinschaft dem Eigentümer (Vermieter) im Prinzip schon. Was passiert nun?
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Dino71065
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Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat der Eigentümer das durch zu setzen, dem Mieter zu untersagen. Sonst könnte ja jeder Mieter machen was er will.
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