| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Coffee27 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.11.2006 Beiträge: 112
|
Verfasst am: 30.12.08, 18:24 Titel: Kann Waschmaschine in Eigentumswohnung verboten werden? |
|
|
In dem Haus, in dem XY eine Wohnung kaufen möchte, ist es verboten, in der selbst genutzen Eigentumswohnung eine Waschmaschine zu haben (vermutlich geht dies auf einen WEG-Beschluss zurück, genauere Hintergründe sind XY noch nicht bekannt).
Auch die Wohnungseigentümer (nicht nur die Mieter) müssen die im Keller vorhandenen Gemeinschaftswaschmaschinen gegen Münzgeld nützen.
Ist solch ein Verbot überhaupt zulässig oder darf in solch einem Fall nicht jeder Eigentümer selbst entscheiden, was er in seiner Wohnung tun möchte? |
|
| Nach oben |
|
 |
RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
|
Verfasst am: 31.12.08, 08:50 Titel: Re: Kann Waschmaschine in Eigentumswohnung verboten werden? |
|
|
| Coffee27 hat folgendes geschrieben:: |
Ist solch ein Verbot überhaupt zulässig oder darf in solch einem Fall nicht jeder Eigentümer selbst entscheiden, was er in seiner Wohnung tun möchte? |
Die Eigentümer haben doch entschieden...
Es stellt sich allerdings die Frage, in welcher Form die Entscheidung getroffen wurde. Ein Beschluss ist sicher nichtig, eine Vereinbarung sicher wirksam. wenn die Regelung also in der Teilungserklärung zu finden ist, wird es für einen Kaufinteressenten 2 Möglichkeiten geben: kaufen und akzeptieren oder eben einfach nicht kaufen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Questor Gast
|
Verfasst am: 31.12.08, 09:02 Titel: |
|
|
| Aber so eine "Verordnung" ist ja selbst für Mieter nichtig. Jeder Mieter darf in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen - auch wenn es im Mietvertrag anders steht. Wie können denn da Eigentümer schlechter gestellt werden? |
|
| Nach oben |
|
 |
Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
|
Verfasst am: 31.12.08, 09:56 Titel: |
|
|
| Questor hat folgendes geschrieben:: | | Jeder Mieter darf in seiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen - auch wenn es im Mietvertrag anders steht. |
Aber nur, wenn das Verbot per AGB bzw. Klausel vorgeschrieben ist. Eine Vereinbarung darüber, dass in der Wohnung keine Waschmaschine betrieben wird, ist durchaus legitim und auch wirksam.
 |
|
| Nach oben |
|
 |
Coffee27 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.11.2006 Beiträge: 112
|
Verfasst am: 31.12.08, 10:26 Titel: |
|
|
Danke für die hilfreichen Erläuterungen, die die Sache um Einiges transparenter machen!
Gruß
Coffee27 |
|
| Nach oben |
|
 |
diehappgirl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 83
|
Verfasst am: 01.01.09, 09:12 Titel: Nutzung Waschmaschine |
|
|
Ein Verbot in der Hausordnung oder per Beschluss durch die Eigentümer ist nichtig.
Irgendwo hat die Einmischung in den Privatbereich auch seine Grenzen.
Entsprechendes Gerichtsurteil z. B. 20 W 414/99 OLG Frankfurt |
|
| Nach oben |
|
 |
Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
|
Verfasst am: 03.01.09, 20:02 Titel: |
|
|
Vereinbarung: Schön und gut! solange niemand eine Wohnung kauft?!
Eine Vereinbarung, sollte sie nicht in der Gemeinschaftsordnung über einen Notar eingebunden sein!!! ist ab dem Verkauf nicht mehr wirksam! Der neue Eigentümer braucht sich nicht daran zu halten, Das was er unterschreibt ( Notar) das muß er auch einhalten, sonst nichts!!
Und wenn da nichts dergleichen drin steht, dann gilt dieses nicht mehr!!
Und genau da liegt das Problem! Niemand, auch ich nicht, habe beim Kauf meiner Wohnung die Geimeinschaftsordnung gelesen. Warum nicht? Ich wußte ja nicht einmal das es eine gibt!! Und genau ab da kommt das Böse erwachen!
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
|
| Nach oben |
|
 |
RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
|
Verfasst am: 04.01.09, 09:39 Titel: |
|
|
| Dino71065 hat folgendes geschrieben:: |
Und genau da liegt das Problem! Niemand, auch ich nicht, habe beim Kauf meiner Wohnung die Geimeinschaftsordnung gelesen. Warum nicht? Ich wußte ja nicht einmal das es eine gibt!! Und genau ab da kommt das Böse erwachen!
|
Mir kommen die Tränen...
Müssen Käufer einer Eigentumswohnung eigentlich völlig unterbelichtet sein? Bei jeder Anschaffung für vielleicht 5 Euro wird dem Produkt mehr Aufmerksamkeit geschenkt als bei einer Wohnung für 5 oder gar 6-stellige Beträge.  |
|
| Nach oben |
|
 |
Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
|
Verfasst am: 04.01.09, 13:03 Titel: |
|
|
So etwas nennt man auch Lebenserfahrung! Deshalb ist man aber nicht gleich unterbelichtet. Beim ersten Kauf, egal ob Wohnung oder Haus, ist es leider so das man, wenn man alleine da steht Fehler macht. Aber das macht ja nichts RM wird uns hier ja dann alle zurecht stutzen.
MfG
Dino71065
Bei Schreibfehlern bitte eine PN an mich, müssen ja nicht alle wissen wie doof ich bin.  _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
|
| Nach oben |
|
 |
Pirate FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 194
|
Verfasst am: 04.01.09, 14:00 Titel: |
|
|
Mal unterstllt, eine solche Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft sei wirksam (eingebunden).
Nun vermietet einer der Eigentümer seine ETW. Dem Mieter kann er die Nutzung einer Waschmaschiene in der Wohnung letztlich nicht untersagen.Die Eigentümergemeinschaft dem Eigentümer (Vermieter) im Prinzip schon. Was passiert nun? |
|
| Nach oben |
|
 |
Dino71065 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.07.2007 Beiträge: 189
|
Verfasst am: 04.01.09, 14:32 Titel: |
|
|
Dann hat der Eigentümer das durch zu setzen, dem Mieter zu untersagen. Sonst könnte ja jeder Mieter machen was er will. _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! |
|
| Nach oben |
|
 |
|