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nach dem Erfurter Amoklauf wurde ja bekanntlich das Waffengesetz erheblich verschärft.
Insbesondere auch das sog. Erbenprivileg, demzufolge Erben eine geerbte Waffe behalten dürfen, auch wenn sie ansonsten nicht zu deren Besitz berechtigt wären. Solche Waffen müssen seit der Verschärfung mit einem Blockiersystem unbrauchbar gemacht werden, sofern sie der Erbe behalten will.
Meine Frage nun: Wie sieht es mit geerbten Waffen aus, die nach dem alten Waffengesetz auf den Besitzer übergegangen sind. Das heißt, der Erbe hat damals rechtmäßig eine Waffenbesitzkarte erworben und die Waffe musste nicht unbrauchbar gemacht werden.
Müssen solche Waffen nun nachträglich blockiert werden oder gibt es hier so etwas wie ein Rückwirkungsverbot?
Müssen solche Waffen nun nachträglich blockiert werden oder gibt es hier so etwas wie ein Rückwirkungsverbot?
Hallo,
derzeit gibt es einen Bestandsschutz für Altfälle , d.h. vor dem (soweit ich weiß) 01.04.2008 im Wege der Erbfolge erworbene Waffen wird noch kein Blockiersystem verlangt.
Aber..
..die Diskussion und Meinungsfindung ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Da auch in anderen Fragen eine echte Rückwirkung erfolgte will ich die Hand nicht ins Feuer legen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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