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Verfasst am: 30.12.08, 22:55 Titel: GbR - geschäftlich oder aber auch privat möglich?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ich habe hier ein Anliegen dass mich etwas beschäftigt:
Angenommen eine Gruppe von X Personen haben einen GbR Vertrag unter dem keine gewinnerzielenden Geschäfte laufen.
Diese GbR zählt dann als juristische Person des Privatenrechts nehme ich mal an?
Wie sieht es dann aus, wenn diese GbR Angebote von Firmen annehmen wollen, die zwischen Privat und Geschäftlich unterscheiden.
Worin wird hier Privat bzw. Geschäftlich unterschieden?
Ich hoffe die Formulierung passt entsprechend den Forumregeln
Eine GbR kann auch zu privaten Zwecken gebildet werden. Als Schulbeispiel kenne ich die Autofreunde, die gemeinsam einen Sportwagen kaufen und ihn wechselweise benutzen.
Die nach außen erkennbare Unterscheidung zwischen privat und geschäftlich sehe ich in der vorhandenen oder fehlenden Gewerbeanmeldung der GbR.
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