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Verfasst am: 30.12.08, 13:08 Titel: Probewohnen in Studentenverbindung....
Hallo, hier mein Problem:
Als ich zum Einzug (01.10.08) nach einem Mietvertrag fragte, wurde mir nur gesagt „das
sei das kleinste Problem, den können wir noch in einem Monat machen und als nette
Geste würde die erste Miete nicht fällig“ (sinngemäß)
Des weiteren wurde mir mehrmals gesagt ich könnte mir die Funktionsweise einer
Studentenverbindung erst einmal „anschauen“ und soll mir dann überlegen ob es denn
das richtige für mich wäre.
Als ich mich dann nach einem Monat für den Auszug entschied, wendete sich die
freundliche zuvorkommende Art und mir wurde am 09.11.08 der zurückdatierte
Mietvertrag vorgelegt, den ich nun zu unterschreiben hatte.
Bevor ich unterschrieb fragte ich ob es denn in Ordnung wäre wider des Vertrages zum
31.11.08 zu kündigen. Das wurde mir dann mündlich zugesichert und ich unterschrieb.
Tatsächlich bin ich dann Ende November ausgezogen.
Jetzt kam ein Schreiben:
"Sie stehen in einem befristeten Mietverhältnis mit dem xxxxxxxx. Das Mietverhältnis
begann am 01.10.2008 und ist für ein Semester gültig, d.h. es endet am 31.03.2009. Ihre
Kündigung ist somit unwirksam."
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Das hängt vom Inhalt des Vertrages ab. Wenn der Mietvertrag einen Kündigungsausschluss hat dann wäre dieses gültig und der Mieter könnte frühestens zum 31.3 oder entsprechend später kündigen. Alles was mündlich besprochen wurde kann der Mieter in die Tonne kloppen, das dürfte so gut wie nicht beweisbar sein und somit wertlos.
kann das gespräch jemand bezeugen? warum unterschreibst du überhaupt einen vertrag, der bis ende märz läuft obwohl du davon nicht überzeugt bist? ich glaub dir, dass du da "reingelegt" wurdest weil studentenverbindungen sind komische vereine (bin selber student) aber rechtlich hast du dich da leider selbst reingeritten. hoffentlich ist der schaden nicht allzu hoch.
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