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Probewohnen in Studentenverbindung....

 
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geodude
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:08    Titel: Probewohnen in Studentenverbindung.... Antworten mit Zitat

Hallo, hier mein Problem:

Als ich zum Einzug (01.10.08) nach einem Mietvertrag fragte, wurde mir nur gesagt „das
sei das kleinste Problem, den können wir noch in einem Monat machen und als nette
Geste würde die erste Miete nicht fällig“ (sinngemäß)
Des weiteren wurde mir mehrmals gesagt ich könnte mir die Funktionsweise einer
Studentenverbindung erst einmal „anschauen“ und soll mir dann überlegen ob es denn
das richtige für mich wäre.
Als ich mich dann nach einem Monat für den Auszug entschied, wendete sich die
freundliche zuvorkommende Art und mir wurde am 09.11.08 der zurückdatierte
Mietvertrag vorgelegt, den ich nun zu unterschreiben hatte.
Bevor ich unterschrieb fragte ich ob es denn in Ordnung wäre wider des Vertrages zum
31.11.08 zu kündigen. Das wurde mir dann mündlich zugesichert und ich unterschrieb.
Tatsächlich bin ich dann Ende November ausgezogen.

Jetzt kam ein Schreiben:
"Sie stehen in einem befristeten Mietverhältnis mit dem xxxxxxxx. Das Mietverhältnis
begann am 01.10.2008 und ist für ein Semester gültig, d.h. es endet am 31.03.2009. Ihre
Kündigung ist somit unwirksam."

Wie ist die Rechtslage? Kann ich dagegen angehen?

Vielen Dank schonmal für Antworten.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Das hängt vom Inhalt des Vertrages ab. Wenn der Mietvertrag einen Kündigungsausschluss hat dann wäre dieses gültig und der Mieter könnte frühestens zum 31.3 oder entsprechend später kündigen. Alles was mündlich besprochen wurde kann der Mieter in die Tonne kloppen, das dürfte so gut wie nicht beweisbar sein und somit wertlos.
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

kann das gespräch jemand bezeugen? warum unterschreibst du überhaupt einen vertrag, der bis ende märz läuft obwohl du davon nicht überzeugt bist? ich glaub dir, dass du da "reingelegt" wurdest weil studentenverbindungen sind komische vereine (bin selber student) aber rechtlich hast du dich da leider selbst reingeritten. hoffentlich ist der schaden nicht allzu hoch.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 31.12.08, 03:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kündigung unwirksam ist, kann das Mietverhältnis auch nicht zum 31.03.2009 enden. da stimmt doch irgendwas nicht!
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
01.10.2008 und ist für ein Semester gültig, d.h. es endet am 31.03.2009

ist halt ein zeitmietvertrag.
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