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Verfasst am: 30.12.08, 19:41 Titel: Privatpatient und Arzt (Abrechnung)
Hallo,
folgendes fixtives Beispiel:
A ist in einer psychotherapeutische Behandlung bei Herrn X. A ist Beamter und Beihilfefähig. Die private Krankenkasse und Beihilfestelle haben über A ein Gutachten / Fragebogen von Herrn X angefordert.
Die Beihilfestelle hat das Gutachten erhalten (nicht die Krankenkasse). A hat auch von der Beihilfe die Kostenübernahme bestätigt bekommen.
Die Rechnung wurde von Herrn X überhöht (laut Krankenkasse) abgerechnet, aber auf Kulanz an Herrn A erstattet. Aufgrund dieses vorfalls, hat A kein Vertrauen mehr zu A und wechselt den Therapeuten.
Jetzt teilt die Krankenkasse mit, dass Sie gerne das Geld oder das Gutachten von X haben möchten (wurde ja auch bezahlt).
Aus dem o.g. Sachverhalt erheben sich auch 2 Fragen
1. Kann A das Geld zurück bekommen (und an die Krankenkasse weiterleiten) ? Es wurde ja keine Leistung erbracht.
2. Muss der Therapeut noch das Gutachten erstellen ? Wenn bereits mitgeteilt wurde, dass A nicht mehr dort in Behandlung ist.
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