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recht.de :: Thema anzeigen - Greift Paragraph 810 BGB bei einer medizinischen Studie?
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Greift Paragraph 810 BGB bei einer medizinischen Studie?

 
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Sabine_R
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 20:59    Titel: Greift Paragraph 810 BGB bei einer medizinischen Studie? Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Greift Paragraph 810 BGB bei einer medizinischen Studie?
Ein Proband moechte im Rahmen von bzw. nach Abschluss einer medizinischen Studie seine radiologischen Aufnahmen (Konkrekt: MRT Bilder als Rohdaten auf CD, OHNE objektive oder subjektive Befundberichte) erhalten. Technisch ist dies auch bei dieser anonymisierten Studie moeglich, indem die Daten-CD direkt bei / nach der Untersuchung gebrannt wird. Laut Studienarzt ist das aber nicht moeglich (ohne naehere Begruendung; "das koennen wir nicht machen").

Ist das zulaessig, oder hat ein Mensch aus als Proband im Rahmen einer medizinischen Studie ein Anrecht auf die ueber ihn erhobenen Befunde / Untersuchungen?

Vielen Dank!
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Hollis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 73
Wohnort: Raum Mannheim/Ludwigshafen

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine_R,

also ich habe meine Laborwerte verlangt und diese auch erhalten. Allerdings wurde die späteren dann verblindet. Es hatt eine andere Uni die Untersuchungen der Blutwerte durchgeführt. Für die andere Uni, welche die Studie abnahm wurden die Blutwerte verblindet.

Dann frag doch einfach bei dem der die Studie finanzierte an, ob Du die Bilder haben könntest. Bei mir war es ein Pharmakonzern und ich mußte einen Vertrag mit ihm unterschreiben, worin alles mögliche geregelt war. Vielleicht war es auch bei Dir so, der hat sicherlich nichts dagegen, wenn Du ihn freundlich anschreibst!

gruß

Hollis
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