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Verfasst am: 03.01.09, 19:54 Titel: Fragen über Fragen bei DRV-Pfändung...
Hallo,
Beziehe ab 1.4.2009 Altersrente wegen Schwerbehinderung/Arbeitslosigkeit
ohne Abzüge, bin Jahrgang 1946.
Bezüglich bestehender drei VB bin ich mir sicher,daß diese Gläubiger Anspruch
auf die Rente erheben werden,obwohl die Rente unter der Pfändungsgrenze
mit Ehefrau ca. 1300 Euro liegt!
Nun meine Fragen:
Hat es Sinn die DRV schriftlich zu informieren,dass Sie die Pfändungsversuche
abwehrt mit Begründung der Pfändungsgrenze??
Falls die DRV meine Bitte ablehnt,muss ich mich an die Amtsgerichte welche die VBs
ausgestellt haben wenden?
Oder an das Amtsgericht an meinen Wohnort?
Oder welche Vorgehensweise wäre rechtlich erforderlich?
Bedanke mich für Infos!
mfg
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