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Inkasso-Ärger

 
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catwoman111
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 14:59    Titel: Inkasso-Ärger Antworten mit Zitat

hallo, wünsche ein gesundes neues Jahr und hab auch gleich eine Frage

Jemand bekommt von einer Inkassofirma eine Zahlungsaufforderung. Eine Telefongesellschaft hat ihre angeblichen Forderungen einer Inkassofirma übergeben. Mehrere (8!) Rechnungen seien nicht bezahlt worden. Dieser Jemand weiß aber mit Sicherheit, daß er keinen DSL-Vertrag mit besagter Firma hat. Dieser Jemand hat nicht mal einen Telefonanschluß (ja, das gibt es). Außerdem sind keine Rechnungen gekommen. Dieser Jemand reagiert nicht auf diese Inkassoforderungen, er widerspricht ihnen auch nicht.

Kann es sein, daß er trotzdem auf den Gerichtskosten sitzenbleibt, wenn ein Mahnbescheid kommt und er diesem natürlich widerspricht?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke
catwoman111
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann es sein, daß er trotzdem auf den Gerichtskosten sitzenbleibt, wenn ein Mahnbescheid kommt und er diesem natürlich widerspricht?


Nein, das nicht, aber das
Zitat:
Dieser Jemand reagiert nicht auf diese Inkassoforderungen, er widerspricht ihnen auch nicht.

muss ja auch nicht unbedingt sein - offensichtlich handelt es sich um einen Fehler seitens des Betreibers.

Ein kurzes Schreiben per Einschreiben an den TK-Anbieter sollte ausreichen, um das Missverständnis aufzuklären.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Kann es sein, daß er trotzdem auf den Gerichtskosten sitzenbleibt, wenn ein Mahnbescheid kommt und er diesem natürlich widerspricht?

Nein, das nicht, aber


Ein kurzes Schreiben per Einschreiben an den TK-Anbieter sollte ausreichen, um das Missverständnis aufzuklären.
Da keine Aufklärungspflicht besteht, würde ich dafür keine 2,25€ ausgeben, sondern eine E-Mail und/oder einen Normalbrief schicken.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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