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ich wohne zuhause, beziehe bafög, bin studentin im ersten semester.
ich habe einen gez befreiungsantrag gestellt.
dieser wurde nun abgelehnt mit folgender begründung:
zuhause lebende studenten miz bafögbezug werden, sofern sie einen eigenen tv apparat besitzen im eigenen zimmer, nicht befreit. nur ausserhalb von den eltern wohnende studenten kriegen eine befreiung.
ich hab nicht viel bafög. 51 euro alle drei monate bedeuten eine große zumutung.
.. Aber das Abmelden nicht verpennen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Der TE lebt bei den Eltern, die ja wahrscheinlich für ihren Haushalt bereits GEZ-Gebühren bezahlen. Bei dem TV-Gerät im Kinderzimmer könnte es sich ja demnach um ein Zweit- oder drittgerät handeln, welches der Gebührenpflicht ja gar nicht unterliegt.
@Volker13: Doch, tut es immer. Kinder mit eigenem Einkommen (auch Unterhalt durch die Eltern, aber nicht sozialleistungen nach SGB), sind auch dann Gebührenpflichtig, wenn sie in ihren Zimmern eigene Rundfunkgeräte zur verfügung haben. Nicht das Eigentum, sondern der Besitz ist ausschlagebend. Daran gibt es eigentlich nichts zu deuteln. _________________ Geist ist Geil!
auch diese Aussage ist etwas zu pauschal. Selbst dann, wenn die Aussage mit dem Zweit oder Drittgerät nicht zutreffen würde, müsste der Bafög-Bezieher nicht zahlen, wenn die BaFög- Leistungen den Sozialhlfesatz nicht übersteigen.
gez gehört abgeschafft. ich werd den fernseher in meine sehr geräumige küche stellen und mich abmelden. da kann mir keiner was. der fernseher gehört meiner mutter, ich könnte mir den nämlich nicht leisten.
ich guck sowieso wenig fern. bei studium und nebenjob bleibt "leider" wenig zeit.
na ja, eine weniger die gez zahlt. ich meld mich ab.
"Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muß ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2008 281 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, daß die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben."
Also wie immer: Es kommt darauf an.
Vor allem, ob man sich bei der GEZ gemeldet hat...
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Kinder mit eigenem Einkommen (auch Unterhalt durch die Eltern, aber nicht sozialleistungen nach SGB), sind auch dann Gebührenpflichtig, wenn sie in ihren Zimmern eigene Rundfunkgeräte zur verfügung haben.
Dann müsste aber aber logischerweise so sein, dass alle volljährigen Kinder, die noch zuhause wohnen, GEZ Gebühren zahlen müssen, da alle Eltern dann ihren Kindern gegenüber "barunterhaltspflichtig" werden.
(Das gilt ja "rein rechtlich" für alle Eltern volljähriger Kinder, auch die aus "heilen" Familien.) _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne
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