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Hier eine fiktive internationale 3-Länder-Geschichte,
vielleicht als harte Jahresabschlussnuss ...
Folgende Fallkonstruktion :
A ist im Ausland X wohnhaft,
B ist im Ausland Y wohnhaft.
Die deutsche Bekannte C von A soll hier in Deutschland
dessen (echte) Rolex verkaufen, die im Ausland X nicht viel bringt.
Deutscher Anwalt schreibt C an, dass A dem B Geld schuldet,
und daher der Uhren-Erlös direkt an B abgeführt werden muss.
Punkt. Keine Unterlagen, keine Nachweise usw, nur die Behauptung.
Aber Terminsetzung zum Einverständnis.
Eine Rücksprache von C zu A ergibt, dass tatsächlich eine kleinere Schuld existiert,
von der 4/5 beglichen worden ist, der Rest von A avisiert wurde.
Dieser Rest wurde (noch) nicht eingefordert, geschweige denn eingeklagt.
A ist keineswegs gewillt, den Erlös oder Teile davon direkt an B abzutreten.
Ob es vorrangige Gäubiger geben mag, ist für C nicht ersichtlich,
ist für den RA offensichtlich völlig schnuppe.
Wie muss sich die Mittlerin C nun sinnvoll verhalten?
...Die Uhr dem A zurücksenden?
...Einstweilige Verfügung oder Ähnliches abwarten?
...Gerichtsklärung anstreben / abwarten?
Der deutsche RA hat ausser der Aufforderung des B nichts vorzuweisen.
C ist wohl Besitzerin der Rolex, aber nicht Eigentümerin ?
C kann weder den Gegenstand noch den Erlös einem Dritten aushändigen?
C handelt im Auftrag von A - kann doch eigentlich B ignorieren?
Überzeugende Lösungsvorschläge sind gerne gesehen/gelesen.
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