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Verfasst am: 31.12.08, 18:39 Titel: Betriebskostenabrechnung noch nicht da
Hallo Ihr da,
es ist der letzte Tag des Jahres und es könnte sich folgender fiktiver Fall ereignen.
M zog Mitte des Jahres aus einer Wohnung aus und bekam einen Teil der Kaution zurück. Einbehalten wurden 300 € für die Abrechnungen für 2007 und 2008. M hatte nie eine Nachzahlung zu leisten, also immer ein Guthaben ausgezahlt bekommen. M wohnt nach wie vor im selben Ort und hat schon vor Wochen von ehem. Nachbarn erfahren, dass Diese die Abrechnung für 2007 längst erhalten haben und dass sie wissen, dass auch M wieder ein Guthaben hat. Kurz und gut, bis heute ist keine Abrechnung da und ist in diesem Jahr wohl auch nicht mehr zu erwarten .
M hätte vor, VM im neuen Jahr auf sein rechtswidriges Verhalten hinzuweisen und ihm eine "Nachfrist" von 1 Woche zu setzen mit Androhung, die Angelegenheit mit Verstreichen der Frist einem Anwalt zu übergeben.
Frage1: Ab wann könnten in diesem fiktivenFall Verzugszinsen verlangt werden, natürlich immer unter der Voraussetzung, das sich tatsächlich ein Guthaben ergibt?
Theoretisch könnte M aus der Erfahrung der vergangenen Mietjahre wissen, dass der VM bei Forderungen immer sehr schnell ist und bei Guthaben sehr lange braucht, um diese auszuzahlen (mehrere Monate).
Frage 2: Gibt es einen Zeitraum, in dem der VM Guthaben zu erstatten hätte?
Im Mietvertrag könnte gestanden haben, das Ansprüche innerhalb eines Monats zu vergüten wären. Aber nach einem gekündigten Mietverhältnis?
Frage 3: Kann M von VM verlangen, dass ihm mit dem Guthaben auch die Hälfte des Kautionsrückbehalts ausgezahlt wird, 2007 wäre dann schließlich erledigt, oder muss der gesamte Rückbehalt dann auch für 2008 herhalten? Im Übergabeprotokoll wurde hinterlegt: Kautionrückbehalt 300 € für die Abrechnungen aus 2007 und 2008 und natürlich auch die neue postalische Anschrift von M.
Gerne können noch weiter Tips gegeben werden.
So, dass war jetzt eine ganze Menge.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus und wünsche allen einen SuperRutsch ins neue
Jahr, ein stressfreies neues Jahr und das Weiterbestehen dieses Forums!!!
Wie erstellt denn der VM eine Abrechnung für 2007, wenn das Jahr noch gar nicht vorbei ist? - und warum sollte das rechtswidrig sein? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 31.12.08, 21:36 Titel:
Na das müssen ja Zustände sein, wenn per Rundschreiben die Nebenkostenabrechnungen der Nachbarn verteilt werden.
Termin für die Nebenkostenabrechnung 2008 ist, sofern das Rechnungsjahr gleich Kanlenderjahr ist, der 31.12. 2009. Und wenn jetzt wegen Umstände, die der VM nicht zu vertreten hat, könnte sich die Abrechnung noch weiter verzögern. Und das alles ohne Verzugszinsen für den ehemaligen Mieter.
Upps, hama schon 08. Das hab' ich glatt verpennt. - Ich bezog mich natürlich auf 2008.
Also. Für die Berechnung von Verzugszinsen müßte eine Summe feststehen und fällig sein, also erstmal eine Rechnung erstellt werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
@migo: Es geht mir in dem Beitrag nicht um das Abrechnungsjahr 2008 sondern um 2007.
Von 2008 ist nur die Rede, weil der Kautionsrückbehalt sich auch auf 2008 bezieht.
Frage 1 u. 2 konnte ich mir beantworten, dazu fand ich im Netz ein Urteil v. 2005 aus dem hervorgeht, dass Guthaben sofort mit dem Zugang der Abrechnung fällig werden und somit dann auch bei feststehendem Betrag Verzugszinsen anfallen würden.
Weiterhin fand ich ein Urteil des BGH v. 2005, aus dem hervorgeht, dass ehemalige Mieter nicht mehr auf Abrechnung klagen müssen sondern sofort auf Rückzahlung sämtlicher Betriebskostenzahlungen klagen können, weil Ihnen der andere Weg nicht zuzumuten wäre und sie auch kein Druckmittel des Rückbehalts laufender BK´s hätten.
Das alles könnte der ehem. M natürlich sehr erfreulich finden, einschlägige Erfahrungen mit dem VM könnte M ja bereits gemacht haben, ebenso andere Noch- u. ehem. Mieter, sodass die negative Einstellung in der Angelegenheit nicht von Ungefähr käme.
Bliebe nur noch Frage 3, ob die Kaution bei einem Guthaben nun auch zur Hälfte ausgezahlt werden müsste.
Klagen auf Rückzahlung der Vorauszahlungen ist zwar gut und schön, aber eher sinnlos. Denn sobald der VM die Abrechnung vorlegt müssen die Vorauszahlungen wieder an den VM gezahlt werden. Wenn der VM während des Prozesses die Abrechnung vorlegt hat sich der Prozess erledigt.
Richtig, aber M könnte jetzt ein Schreiben mit Frist und Androhung dessen aufsetzen und dann würde dieser Druck (das Geld erst einmal aufbringen zu müssen) den VM möglicherweise doch dazu bewegen, die Abrechnung endlich zuzustellen, denn M weiß ja bereits, dass sie existiert. M weiß aber auch, dass VM immer gern Zinsen kassiert und bis zum Äußersten wartet. Die Nochmieter haben auch samt und sonders ein Guthaben und die Abrechnung seit August o. September vorliegen und warten immer noch auf die Auszahlung - so kennt M es auch, der bisher immer ein Guthaben hatte.
Sollte es schließlich aber doch zum Prozess kommen - gut wenn man eine RSV hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 02.01.09, 15:40 Titel:
Zitat:
M weiß aber auch, dass VM immer gern Zinsen kassiert und bis zum Äußersten wartet.
Dann hat M mit seinem Vermieter ja richtig Glück gehabt.
Die Zinsen aus einer besser angelegten Variante stehen dem Mieter vollumpfänglich zu (s.a. LG Düsseldorf, WM 93). _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
angenommen, das Schreiben an den ehem. VM hätte Erfolg gehabt und heute läge die Abrechnung im Briefkasten. Aber es ist nicht nur eine, nein zwei. Die ursprüngliche wurde bereits im August erstellt, aber dem ehem. M. nicht zugestellt, aber eine Korrekturabrechnung v. Ende Dezember wurde als "Endfassung" gesehen und nun zugestellt. Es ergibt sich daraus auch das abzusehende Guthaben.
Aber nun werfen sich mehrere Fragen auf.
Es ist ein Winterdienst enthalten, der im Mietvertrag nicht gesondert geregelt ist. Mündlich wurde vereinbart, dass die Mieter es erledigen, aber im Herbst 2007 kündigte der VM schriftlich an, dass er ab sofort einen professionellen Winterdienst nutzen würde und die Kosten dafür umlegt. M widersprach dem ausdrücklich.
Kann VM einseitig erklären und die Kosten umlegen?
M hat im Netz gelesen, dass VM ein Unternehmen beauftragen kann, aber es ist nirgendwo erläutert, ob das bei Geschehen im Nachhinein dann zu Lasten des VM geht oder dieser es trotz Widerspruch der Mieter und ohne Vereinbarung auf diese umlegen kann.
Fällt diese Position automatisch unter Straßenreinigung?
Ab wann könnte M Verzugszinsen auf das Guthaben verlangen?
Die Abrechnungsversion aus dem August weist ebenfalls ein Guthaben aus, aber diese Abrechnung wurde M ja vorenthalten. Zugestellt wurde heute.
Auch würde sich das Guthaben ohnehin noch um weitere ca. 85 € vergrößern, da VM einen falschen Verteilerschlüssel verwendete und eine weitere Position aufgeführt hat, welche nicht vertragl. vereinbart wurde (Dachrinnenreinigung). Wegen dieser Dinge setzte sich M schon bei der Abrechnung für 2006 mit dem VM auseinander und kündigte diesem an, dass er das auch für die nächsten Abrechnungen nicht hinnehmen würde. VM wusste über den Fehler also schon bei Abrechnungserstellung Bescheid und führte ihn wieder ganz bewusst auf, was er dem M im damaligen Briefwechsel auch mitteilte, M war also seinerseits auch darauf schon vorbereitet.
Dazu kommt, dass VM seine Mieter bittet, die Richtigkeit der Abrechnung bis zum 20.01. zu bestätigen, erst dann würde er die Guthaben auszahlen. Ist doch nett, zumal man das ja wohl erst bestätigen könnte, wenn man es geschafft hat, bis zu diesem Zeitpunkt auch die Rechnungen zu checken.
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