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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann haben Verbraucher Ansprüche aus dem UWG?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sollte mir mal angewöhnen, manche Gedanken genauer auszuformulieren ;)

Also. so war es von mir angedacht: Wenn das Schenkungsversprechen aufgrund der Formvorschriften BGB nicht einforderbar sein sollte, so setzt sich mMn. jeder Unternehmer, der so eine Praxis durchführt, einem wettbewerblichen Verstoß aus. Zwar mag der Verbraucher die Geschenke nicht einfordern können, die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen wären für den Unternehmer wahrscheinlich unangenehmer als die Einhaltung seines Geschenkversprechens.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Die Ansprüche des Verbrauchers würden sich dann aber aus dem UWG ergeben.
Zum Beispiel nach welchem § und welcher Stelle?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich doch schon revidiert Winken
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Hat sich doch schon revidiert Winken
Ich muss die zweite Seite dieses Threads übersehen haben Verlegen
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