Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich sollte mir mal angewöhnen, manche Gedanken genauer auszuformulieren ;)
Also. so war es von mir angedacht: Wenn das Schenkungsversprechen aufgrund der Formvorschriften BGB nicht einforderbar sein sollte, so setzt sich mMn. jeder Unternehmer, der so eine Praxis durchführt, einem wettbewerblichen Verstoß aus. Zwar mag der Verbraucher die Geschenke nicht einfordern können, die wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen wären für den Unternehmer wahrscheinlich unangenehmer als die Einhaltung seines Geschenkversprechens. _________________ Geist ist Geil!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.