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Nötigung?
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 14:49    Titel: Nötigung? Antworten mit Zitat

Ist es eine Nötigung, wenn derjenige weiß das ich unschuldig bin aber dennoch mir eine Anzeige androht?

Wie ist die Rechtslage?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an, ob derjenige dich in deiner Entscheidungsfreiheit einengen will..
_________________
Geist ist Geil!
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Kommt darauf an, ob derjenige dich in deiner Entscheidungsfreiheit einengen will..


Ja er will das ich die Namen nenne, die die eigentliche "straftat" begangen haben.
Die Tat will ich nicht weiter ausführen, das sie in diesem Fall für mich unwichtig erscheint.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hatten diese Diskussion schon einmal hier. Die Drohung mit einer Anzeige kann ausnahmsweise eine Nötigung darstellen (Erklärungen und Fundstellen wurden in dem damaligen Beitrag gegeben), das dürfte hier der Fall sein.

Gruß
Dea
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will den Fall einmal kurz schildern:

Gestern nacht auf Silvester habe ich erst bei mir im Zimmer eine Party gefeiert. Um halb 12 sind wir dann zu Meinem Patenkind in die Straße gegangen. Dort haben einige meiner Kollegen einige Böller auf den Hof eines Schulfreundes geworfen. Als unsere Böller alle waren wollten wir weggehen, jedoch kam der Vater raus. Er hat uns schon die ganze Zeit aus dem Fenster beobachtet gehabt, aber nichts gesagt gehabt. Als wir dann weggingen, kam er zu uns an und sagte in einem Befehlston zu uns wir sollten jetzt mitkommen und den Hof saubermachen. Wir ließen uns das nicht gefallen und taten dies auch nicht. Dann riss er einen von uns mmit richtiger wucht zu sich und motze ihn an. Als er zu mir kam, sagte er "Los und du kommst auch mit" ich sagte "Nein, Hans (Namen geändert), ich brauche mich damit mit dir nicht unterhalten, ich habe keinen Böller geworfen, noch hatte ich welche überhaupt dabei, das hast du auch gesehen!" Er meinte dann nur "JA, wenn ihr es nicht anders wollt, leite ich andere Schritte ein!" Er hatte dann heute morgen bei meinen Eltern angerufen und denen angedroht, das wenn wir dafür nicht aufkommen (für den entstandenen schaden) und die Namen der anderen Personen sagen, anzeige gegen mich & 2 weiterer meiner Freunde erstattet.
Er sagte das er Anzeige wegen Unterlassung der Aufsichtspflich ( gegen meine Eltern) Sachbeschädigung (gegen mich und meine 2 Freunde) und wegen Nötigung ( wir sollen angeblich einen Böller hinter ihm hergeworfen haben) erstattet.

Kann er dies alles überhaupt?

Er kann ja schließlich nicht beweisen das der Schaden durch uns entstanden ist.

Können wir gegen ihn vorgehen?
Wenn ja im welchen umpfang?


Wie ist die Rechtslage?
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Können wir gegen ihn vorgehen?



Könnt ihr nicht euren Müll wieder weg tun ?

-----------------------------------------------------------------------------------

Ich liebe Nachbarschaftstreit... aber sowas sollte aus allen Straf-, Zivil- oder sonstige Gerichts-, Klage-, Anzeigewegen herausgenommen werden.

------------------------------------------------------------------------------------


Jetzt zu deinen Frage:


Zitat:
Er sagte das er Anzeige wegen Unterlassung der Aufsichtspflich ( gegen meine Eltern) Sachbeschädigung (gegen mich und meine 2 Freunde) und wegen Nötigung ( wir sollen angeblich einen Böller hinter ihm hergeworfen haben) erstattet.

Kann er dies alles überhaupt?


ja kann er.

Jedoch prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie öffentliche Klage erhebt..

- Unterlassung der Aufsichtspflicht: wohl eher nicht
- Sachbeschädigung: ist was kaputt ?
- Nötigung : seh ich nicht

Wart ihr alle 18 ? - Verstoß gegen das "Böllergesetz"

(Frage an die FDR User: ist Böller hinterherwerfen eigentlich strafbar ? KV ?)


Zitat:
für den entstandenen schaden


Wenn ein Schaden entstanden ist, muss man dafür haften (zahlen). Das hat aber mit Strafrecht und anzeigen weniger zu tun.






Zitat:
nd die Namen der anderen Personen sagen


In einem Strafverfahren musst du als Zeuge Aussagen; du darfst die anderen Namen nur verscheigen, wenn es Familienangehörige sind

(Frage an die FDR User: wie ist das im zivilrechtlichen Streit auf Schadenersatz?)



Zitat:
Er kann ja schließlich nicht beweisen das der Schaden durch uns entstanden ist.


muss er das wirklich Frage

->was wäre, wenn ihr hingeht, euch entschuldigt, sauber macht, den Schaden zahlt und dann ist wieder alles gut.

Schließlich sagt das Gesetz, die Bibel und der Menschenverstand: wenn man ein Schaden macht, muss man dafür "gerade stehen". Lass doch mal das Beweisverfahren außer Acht.


- Frohes neues Jahr -
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

In meiner ansicht muss er beweisen das der Schaden durch uns entstanden ist.
Ich meine bei Silvester werden unzählige Raketen und Böller geworfen..zudem waren wir nicht die einzigen die dort in der Nachbarschaft geböllert haben..und erst recht nicht die einzigen Jugendlichen...
d.h. es kann ja auch durchaus ein anderer Böller bzw. eine Rakete gewesen sein.
Ich sehe es nämlich nicht ein für einen Schaden aufzukommen bzw. mich zu entschuldigen noch aufzuräumen für etwas was ich gar nicht getan habe. Ich habe keinen Böller geworfen.
Zudem kann man das wie du ja selber sagst vernünftig regeln und nicht sofort mit einer Anzeige drohen. Es wäre kein ding gewesen hätte ich die böller geworfen das ich den Müll wegmache wenn er zu mir ankommt und in einen vernünftigen Ton mit mir redet.
Und da der entstandene Schaden, (ein Loch in einem Plastikdach), circa 20-30 Meter von uns entfernt war, muss er in meinen Augen beweisen das es unsere Böller gewesen sind, und nicht etwa ein Böller von anderen Jugendlichen.
Und da er auch noch selbst sagt das ICH keinen Böller geworfen habe und dennoch mit solchen drohungen kommt, wie z.B. mich anzuzeigen, das lasse ich mir dann nicht noch gefallen. Zudem die, wie es schon geklärt war, eine Nötigung ist oder sehe ich da etwas falsch? Frage


Zuletzt bearbeitet von LarsB am 01.01.09, 16:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Was ist den überhaupt beschädigt worden ?
Hingehn, fragen, sauber machen den ev. Schaden richten und gut ist.

Gruß roni
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein loch in einem Plastikdach,
Beschädigung der Hauswand und
Beschädigung der Hofsteine.

Ich bezweifle leicht das dies alles durch Böller entstanden ist..zumindeste die "gesprengten" Hofsteine.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hoffentlich hat der Verursacher eine Haftpflichtversicherung die das dann überhaupt übernimmt Frage
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die ist schon bei demjenigen vorhanden.

1. Aber dennoch bezweifle ich immer noch das die Schaden von uns entstanden sind.
2. Sehe ich immer noch die beweislast die er trägt.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kinderkram.
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Naja ich dachte in diesem Forum wird wenigstens SACHLICH diskutiert aber das hat ja alles kein sinn.

Naja werde ich mich halt abmelden!

Ciao und viel spaß bei weiterem sinnlosen kommentieren wie mein vorposter...
lächerlich!


Bis denn!
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dort haben einige meiner Kollegen einige Böller auf den Hof eines Schulfreundes geworfen.
Dumme und falsche Handlung.

Zitat:
Als wir dann weggingen, kam er zu uns an und sagte in einem Befehlston zu uns wir sollten jetzt mitkommen und den Hof saubermachen.
Berechtigtes Anliegen.

Zitat:
Wir ließen uns das nicht gefallen und taten dies auch nicht.
Dumme und falsche Reaktion.
Zitat:

Er meinte dann nur "JA, wenn ihr es nicht anders wollt, leite ich andere Schritte ein!"
M.E. keine Nötigung.

Zitat:
Er hatte dann heute morgen bei meinen Eltern angerufen und denen angedroht, das wenn wir dafür nicht aufkommen (für den entstandenen schaden) und die Namen der anderen Personen sagen, anzeige gegen mich & 2 weiterer meiner Freunde erstattet.
Er kann doch anzeigen? Einer der Beteiligten (Sie) ist ihm namentlich bekannt, die anderen eben nicht. Wenn er das so anzeigt, ist das meiner Ansicht nach völlig i.O, die Polizei wird entsprechend ermitteln.
Einen Schaden wird er nachweisen müssen, im Zweifel dürfte dieser in der Verschmutzung des Hofes bestehen.

Zitat:
Er sagte das er Anzeige wegen Unterlassung der Aufsichtspflich ( gegen meine Eltern) Sachbeschädigung (gegen mich und meine 2 Freunde) und wegen Nötigung ( wir sollen angeblich einen Böller hinter ihm hergeworfen haben) erstattet.
Ob dies im Einzelnen so zutrifft, mag einmal dahingestellt sein. Anzeigen darf er, die entsprechenden Tatbestände sucht sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft dann schon selbst zusammen, ob dabei etwas herauskommt, sei ebenfalls dahingestellt.
Sollten Sie oder die Freunde tatsächlich mit Böllern auf Personen geworfen haben, hoffe ich, er zeigt an, denn dafür fehlt mir jedes Verständnis.

Zitat:
Kann er dies alles überhaupt?
Ja.

Zitat:
Er kann ja schließlich nicht beweisen das der Schaden durch uns entstanden ist
Ich denke, er hat es gesehen. Ob ein Richter ihm glaubt, wird sich im Zweifel zeigen.

Zitat:
Können wir gegen ihn vorgehen?
M.E. nicht.

Zitat:
Wenn ja im welchen umpfang?
Den Hof säubern wäre wohl angesagt.

Insgesamt bin ich bei dieser Fallbeschreibung übrigens nicht der Ansicht, dass bei einer Dreiergruppe, die gemeinsam loszieht, um Blödsinn zu machen, einer aus dem Schneider ist, weil der keinen Böller auf das fremde Grundstück geworfen hat. Oder haben Sie sich deutlich davon distanziert oder gar versucht, die Freunde davon abzuhalten?

Im Übrigen empfehle ich grundsätzlich, die Anweisungen auf Böllern zu lesen. Da steht regelmäßig etwas von „Gegenstand auf den Boden legen, anzünden und sich rasch entfernen“ o.ä.
Werfen gezündeter Böller ist ebenso regelmäßig nicht vorgesehen. Sehr böse Das könnte sich als Vorsatz bezüglich einer Kostenübernahme durch eine Versicherung auch als nachteilig erweisen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

kann man sich hier denn gar nicht löschen? Böse
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