Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nötigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nötigung?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
kann man sich hier denn gar nicht löschen?


nein, das geht nur über den Admin.

Aber warum denn löschen, die Antworten sind doch eig. recht brauchbar.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ansich ja schon,
nur ausgangssituation war:

Der Besitzer will mich anzeigen.

ich will natürlich wissen ob wir auch die möglichkeit haben?!

Er weiß zu 100% das ich nichts getan habe, zeigt aber mich der Sachbeschädigung usw. an!

Muss ich mir das gefallen lassen??!!!
Er kann anzeige gegen unbekannt machen!
er kann mich als Zeugen nennen auch kein problem
nur er macht anzeige gegen mich wegen nichts!!!
Macht sich das gut wenn meine Klasse weiß das ich eine Anzeige am laufen habe?
An einer schule geht soetwas schnell rum und dann kommen wieder gerüchte auf und und und...ich bin Schülersprecher ich kann mir soetwas nicht leisten!
Aber die Situation versteht hier keiner..dann kommen Antworten wie "kinderkram".
Darauf habe ich keine Lust..
ich werde den Admin eine E-Mail schreiben.

Danke wenigstens an dich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der bisherigen Darstellung wurde doch noch gar nicht angezeigt. Daher kennen wir den Wortlaut der bislang noch gar nicht erfolgten Anzeige auch nicht.
Das sind doch ungelegte Eier.

Wenn er Sie wegen etwas anzeigt, von dem er weiß, dass Sie es nicht getan haben, wäre das möglicherweise eine falsche Verdächtigung.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__164.html
Die sehe ich bislang aber nicht.


Zitat:
Macht sich das gut wenn meine Klasse weiß das ich eine Anzeige am laufen habe?
Nicht unbedingt, aber das kann man sich ja auch mal früher überlegen.

Zitat:
An einer schule geht soetwas schnell rum und dann kommen wieder gerüchte auf und und und...ich bin Schülersprecher ich kann mir soetwas nicht leisten!
S.o. Wenn man so sehr einen Ruf zu verlieren hat, sollte man sich entsprechend benehmen.

Zitat:
Aber die Situation versteht hier keiner..
Das kann auch keiner. Erstens kommen Sie mit den Einzelheiten scheibchenweise herüber und unsere hellseherischen Fähigkeiten sind begrenzt. Zweitens fragten Sie nach der Rechtslage und nicht nach Verständnis.

Zitat:
dann kommen Antworten wie "kinderkram".
Von mir nicht. Aber ich glaube, das ist auch irrelevant. Sie sind an der Rechtslage vermutlich gar nicht interessiert, auch wenn Sie danach gefragt haben.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
...
Insgesamt bin ich bei dieser Fallbeschreibung übrigens nicht der Ansicht, dass bei einer Dreiergruppe, die gemeinsam loszieht, um Blödsinn zu machen, einer aus dem Schneider ist, weil der keinen Böller auf das fremde Grundstück geworfen hat. Oder haben Sie sich deutlich davon distanziert oder gar versucht, die Freunde davon abzuhalten?




Sowas wie Mittäter, gemeinschaftlich, Beihelfer...


LarsB hat folgendes geschrieben::
..Der Besitzer will mich anzeigen....nur er macht anzeige gegen mich wegen nichts!!!



Zitat:
§ 27
Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

... nur so ein Gedanke...




Zitat:
§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



und dann war da noch die Frage: bist du schon 18 bzw. die die Böller hatten.... Frage

Zitat:
§ 823
Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also so gehts hier nun auch wieder nicht.

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Dort haben einige meiner Kollegen einige Böller auf den Hof eines Schulfreundes geworfen.
Dumme und falsche Handlung.


Um die moralische Beurteilung geht es im Rechtsforum aber nicht, ansonsten könnten wir die Abteilung Strafrecht hier ganz dicht machen. Zudem hat der TE ausdrücklich gesagt, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat, und ich sehe hier keinen Grund, Aussagen grundsätzlich nicht zu trauen. Insofern ist hier eine solche Aussage noch weniger angebracht.

Zitat:
Zitat:
Als wir dann weggingen, kam er zu uns an und sagte in einem Befehlston zu uns wir sollten jetzt mitkommen und den Hof saubermachen.
Berechtigtes Anliegen.


Seit wann ist es ein berechtigtes Anliegen, jemanden aufzufordern, etwas zu reinigen, was er nicht verunreinigt hat? Es sei denn, Sie bezichtigen den TE der Lüge.

Zitat:
Zitat:
Wir ließen uns das nicht gefallen und taten dies auch nicht.
Dumme und falsche Reaktion.


Keineswegs! Jedenfalls nicht, wenn wir dem TE glauben, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat. Die anderen, die verantwortlich sind, habe hier hingegen keine Frage gestellt.

Zitat:
Zitat:

Er meinte dann nur "JA, wenn ihr es nicht anders wollt, leite ich andere Schritte ein!"
M.E. keine Nötigung.


Und wie begründen Sie diese Auffassung? Ich hatte bereits auf die entsprechende Diskussion und die dortigen Quellen und Ergebnisse verlinkt. Demnach kann es sich hier sehr wohl um eine Nötigung handeln, wenn wir dem TE glauben, dass a) er nicht beteiligt war und b) der andere das wusste. Wir sollten in einem Rechtsbrett schon versuchen, wenigstens ansatzweise auch juristische Aspekte in die Aussagen einfließen zu lassen.

Zitat:
Zitat:
Er hatte dann heute morgen bei meinen Eltern angerufen und denen angedroht, das wenn wir dafür nicht aufkommen (für den entstandenen schaden) und die Namen der anderen Personen sagen, anzeige gegen mich & 2 weiterer meiner Freunde erstattet.
Er kann doch anzeigen? Einer der Beteiligten (Sie) ist ihm namentlich bekannt, die anderen eben nicht. Wenn er das so anzeigt, ist das meiner Ansicht nach völlig i.O, die Polizei wird entsprechend ermitteln.


Laut Aussage des TE weiß er aber, dass der TE keinen eigenen Beitrag geleistet hat. Insofern kommt hier gut möglich eine Strafbarkeit nach § 164 StGB in Betracht. Ich darf nach Deutschem Recht niemanden anzeigen, wenn ich weiß, dass dieser die behauptete Tat nicht begangen hat. Und da wir nun einmal grundsätzlich den Behauptungen der Fragesteller hier Glauben schenken müssen (alles andere würde das Forum völlig ad absurdum führen), liegt der Sachverhalt hier so.
Zitat:

Einen Schaden wird er nachweisen müssen, im Zweifel dürfte dieser in der Verschmutzung des Hofes bestehen.


Er muss insbesondere die Verursachung durch die Personen nachweisen müssen. Zudem wurde bereits gesagt, dass Sachschaden entstanden ist.

Zitat:
Zitat:
Er sagte das er Anzeige wegen Unterlassung der Aufsichtspflich ( gegen meine Eltern) Sachbeschädigung (gegen mich und meine 2 Freunde) und wegen Nötigung ( wir sollen angeblich einen Böller hinter ihm hergeworfen haben) erstattet.
Ob dies im Einzelnen so zutrifft, mag einmal dahingestellt sein. Anzeigen darf er, die entsprechenden Tatbestände sucht sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft dann schon selbst zusammen, ob dabei etwas herauskommt, sei ebenfalls dahingestellt.


Wie gesagt darf er nach unserem Recht genau das wider besseres Wissen nicht.

Zitat:
Sollten Sie oder die Freunde tatsächlich mit Böllern auf Personen geworfen haben, hoffe ich, er zeigt an, denn dafür fehlt mir jedes Verständnis.


Nocheinmal: Das hier ist ein Rechts- und kein Moral- und Ethikforum. Wenn man keine sachlich juristischen Beiträge leisten kann oder will, sollte man es vielleicht lassen. Mir sagt es nämlich nicht ansatzweise zu, dass Fragesteller einen Eindruck von dem Forum bekommen, wie es hier offensichtlich be dem TE der Fall ist.

Zitat:
Zitat:
Kann er dies alles überhaupt?
Ja.


Nein!

Zitat:
Zitat:
Können wir gegen ihn vorgehen?
M.E. nicht.


Doch, eine Anzeige wider besseres wissen, ist strafbar nach § 164 StGB. Die Drohung mit dieser kann gem. § 240 StGB strafbar sein (bitte einmal verlinkte Diskussion und dortige Quellenangaben lesen) und beides kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage ermöglichen.

Zitat:
Zitat:
Wenn ja im welchen umpfang?
Den Hof säubern wäre wohl angesagt.


Warum soll jemand einen Hof säubern, wenn er ihn nicht verunreinigt hat?

Zitat:
Insgesamt bin ich bei dieser Fallbeschreibung übrigens nicht der Ansicht, dass bei einer Dreiergruppe, die gemeinsam loszieht, um Blödsinn zu machen, einer aus dem Schneider ist, weil der keinen Böller auf das fremde Grundstück geworfen hat. Oder haben Sie sich deutlich davon distanziert oder gar versucht, die Freunde davon abzuhalten?


Bitte informieren Sie sich doch wenigstens einmal ansatzweise über die rechtlichen Grundsätze von Täterschaft und Teilnahme. Es gibt keinen Pflicht, sich von irgendetwas distanzieren zu müssen. Entweder jemand hat die Tat begangen oder Teile davon oder aktiv Hilfe geleistet. Wer nichts tut muss bei uns nicht mal "aus dem Schneider", weil er erst garnicht drinnen ist. Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft(ung).

Gruß
Dea


Zuletzt bearbeitet von cmd.dea am 01.01.09, 17:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::

Zitat:
§ 27
Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

... nur so ein Gedanke...


Und worin sollte hier die Hilfeleistung liegen? "Nichtstun" hat bei uns außerhalb des (hier nicht einschlägigen) § 13 StGB noch immer keine rechtliche Qualität.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Leute es geht mir am a*sch vorbei was mit den anderen ist Sehr glücklich

1. Ja es war ein 18 Jähriger dabei!

2. Was meint ihr denn warum ich mich zurückgehalten habe und KEINEN Böller geworfen habe!

3. Ich habe ihn weder unterstützt noch angefeuert noch irgendwas ich habe gesagt "leute jetzt reicht es" aber wenn die nicht auf mich hören kann ich nichts tun

4. ICH komme für den schaden usw. nicht auf und werde mich nicht anzeigen lassen.

5. Danke für den entgültigen Hinweis, dass es eine Falsche Verdächtigung wäre.

6. Es ist mir klar das ich die Rechtslage wissen wollte! Nur ihr sagt mir was ihr darüber denkt! Interressiert mich genau so wenig! Wir wissen das es falsch war! Nur er kommt mit haltlosen beschuldigungen. Wir haben auch erwachsene Zeugen (der hof auf dem wir standen gehört den Eltern meines Patenkindes!).

7. Natürlich ist die Anzeige noch nicht draußen!!! Es ist heute morgen erst passiert (0:05 - 0:15 Uhr)

8. Deswegen wollte ich mich informieren was ich tuen können wenn er die anzeige schaltet. Es steht immerhin ein Sehr guter Ruf auf dem Spiel!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

LarsB hat folgendes geschrieben::
Der Besitzer will mich anzeigen.
Das Recht hat er halt ..

LarsB hat folgendes geschrieben::
ich will natürlich wissen ob wir auch die möglichkeit haben?!
Wegen WAS anzeigen? Wenn eure Dreiergruppe keinerlei Böller auf seinen Hof geworfen habt, könnte man gegen ihn wegen vorsätzlich falscher Anschuldigung vorgehen. Aber ihr HABT doch Böller geschmissen?

LarsB hat folgendes geschrieben::
Er weiß zu 100% das ich nichts getan habe, zeigt aber mich der Sachbeschädigung usw. an!
Mitgefangen - mitgehangen heisst die alte Bauernweisheit. Und du gehörtest eindeutig zu der Gruppe, die diese Taten begangen hat.

Geht derjenige, der bei der Bankräubergruppe Schmiere steht, deshalb straffrei aus, "weil er ja nix getan hat"?

LarsB hat folgendes geschrieben::
Er kann anzeige gegen unbekannt machen!
KÖNNTE er, aber er hat sie persönlich als Mitglied der Gruppe erkannt ..


LarsB hat folgendes geschrieben::
er kann mich als Zeugen nennen auch kein problem
nur er macht anzeige gegen mich wegen nichts!!!
Ah ja, sie standen nur zufällig neben den beiden anderen, die sie ja eigentlich gar nicht richtig kannten Sehr böse

LarsB hat folgendes geschrieben::
Macht sich das gut wenn meine Klasse weiß das ich eine Anzeige am laufen habe?
An einer schule geht soetwas schnell rum und dann kommen wieder gerüchte auf und und und...ich bin Schülersprecher ich kann mir soetwas nicht leisten!
Dann sollte man sich das vorher überlegen. Autofahrer, die zu schnell fahren und dann Fahrverbot kriegen, "können sich das eigentlich auch nicht leisten" Und dabei gehts nicht nur um den guten Ruf, sondern um massive finanzielle Probleme.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Aber die Situation versteht hier keiner..
Doch, aber wir beurteilen die Situation, so wie sie ist und nicht so, wie sie es gern hätten.

Tritt immer wieder auf und der Frager ist ob der Erklärungen nicht einsichtig, sondern bockig, wenn er nicht das zu hören bekommt, was er gern hören möchte. "Droht" dann mit Abmeldung aus dem Forum. Will nicht nur seine Beiträge gelöscht haben, sondern auch die Beiträge=Antworten der Anderen. Wieso meinen sie, über meine Antworten / Beiträge bestimmen zu können?

Zum "Kinderkram" .. hätte man sich einsichtig gezeigt, den Hof gefegt und evtl die Plexiglasplatte versprochen zu ersetzen, wäre es möglicherweise nicht zu einer Anzeige gekommen (ob das Plexiglas nun tatsächlich dabei kaputt gegangen ist, sei erstmal dahingestellt) Möglicherweise - möglicherweise auch nicht.
Und wenn man durch Bestehen auf seinem vermeintlichen Recht die Situation auf die Spitze treibt - selbst Schuld.
Dieser letzte Absatz ist keine rechtliche Wertung, sondern eher ein menschlicher Rat, wie man die Zuspitzung vermeidet und damit auch die volle rechtliche Breitseite des Gegenübers.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja sehr schön..
ich habe deinen Beitraf nicht aufmerksam gelesen..
Es geht nicht um persöhnliche meinungen!
Es geht mir um die Rechtslage.
Nicht um Bauernweisheiten oder was richtig ist und was nicht.
Und dann kommt dazu, dass wir immernoch zu 6 waren.
Ja ich stand abseits!
Nein ich habe keine Böller geworfen.
Warum sollte ich mich schuldig fühlen?
Dann kann er gleich aber bitte auch die circa 20-30 Nachbarn anzeigen, die standen auch dabei und haben nur zugeschaut.
Habe ich in irgendeiner art und weise schmiere gestanden? aufgepasst das keiner kommt?
nein!
Ja es waren meine Freunde.
Nein ich stande nicht bei denen.
Ich stand bei meinem 5 Jährigen Patenkind.
Deshalb bin ich strafbar?
Weil ich draußen stand und gesagt habe "hört auf"?
Toller rechtsstaat xD
Das glaube ich einfach nicht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem regt mich auf das Erwachsene so oder so immer recht haben..
Ich habe nichts getan und soll dafür grade stehen`?
Es ist immer so.
Wir haben so oder so unrecht..
habe ich schon verstanden wie ihr das meint xD
ist ja auch gut^^

Einbildung ist auch ne Bildung Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Und damit der TE nicht doch wieder falsch informiert wird, noch einmal:

hws hat folgendes geschrieben::
LarsB hat folgendes geschrieben::
Der Besitzer will mich anzeigen.
Das Recht hat er halt ..


Nochmal: Nein! Das hat er nicht, wenn er, wie der TE es nunmal ausgesagt hat, weiß, dass der TE keine Tathandlung begangen hat. Man darf niemand wider besseres Wissen anzeigen.

Zitat:
LarsB hat folgendes geschrieben::
ich will natürlich wissen ob wir auch die möglichkeit haben?!
Wegen WAS anzeigen? Wenn eure Dreiergruppe keinerlei Böller auf seinen Hof geworfen habt, könnte man gegen ihn wegen vorsätzlich falscher Anschuldigung vorgehen. Aber ihr HABT doch Böller geschmissen?


Auch Sie bezichtigen offensichtlich den TE der Lüge. Er hat ausdrücklich gesagt, dass er das nicht getan hat.

Zitat:
LarsB hat folgendes geschrieben::
Er weiß zu 100% das ich nichts getan habe, zeigt aber mich der Sachbeschädigung usw. an!
Mitgefangen - mitgehangen heisst die alte Bauernweisheit. Und du gehörtest eindeutig zu der Gruppe, die diese Taten begangen hat.


Darum ist es gut, dass Bauernweisheiten bei uns kein geltendes Recht sind. Wer bei uns Täter oder Teilnehmer ist, ergibt sich aus den §§ 25 und 27 StGB. "Nichtstun" ist dabei nicht enthalten.

Zitat:
Geht derjenige, der bei der Bankräubergruppe Schmiere steht, deshalb straffrei aus, "weil er ja nix getan hat"?


Natürlich hat er etwas getan, nämlich aufgepasset, dass niemand kommt, und sich bereit erklärt, in diesem Falle zu warnen. Das ist eine Hilfeleistung iSd. § 27 StGB. Hier haben wir aber nichts dergleichen. Der TE ist, so seine Aussage richtig ist, weder Täter noch Teilnehmer.

Zitat:
LarsB hat folgendes geschrieben::
er kann mich als Zeugen nennen auch kein problem
nur er macht anzeige gegen mich wegen nichts!!!
Ah ja, sie standen nur zufällig neben den beiden anderen, die sie ja eigentlich gar nicht richtig kannten Sehr böse


Wie oft soll er es eigentlich noch sagen? Mit den Augen rollen Er hat keinen Böller geworfen und hat damit weder eine zivilrechtlich noch strafrechtlich relevante Handlung begangen!

Zitat:
LarsB hat folgendes geschrieben::
Aber die Situation versteht hier keiner..
Doch, aber wir beurteilen die Situation, so wie sie ist und nicht so, wie sie es gern hätten.


Was aber daran liegt, dass die übewiegenen Beurteilungen hier mit Deutschem Recht nichts zu tun haben.
Zitat:

Tritt immer wieder auf und der Frager ist ob der Erklärungen nicht einsichtig, sondern bockig, wenn er nicht das zu hören bekommt, was er gern hören möchte.


Das gilt in diesem Fall aber nicht für den Frage, sondern für einige Antwortenden.

Zitat:
Wieso meinen sie, über meine Antworten / Beiträge bestimmen zu können?


Vielleicht hat er einfach nur gehofft, eine juristisch fundierte Antwort zu erhalten. Da wurde er leider überwiegend enttäuscht.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln, auf die ich auch die anderen Teilnehmer hinweisen darf:
LarsB hat folgendes geschrieben::
ICH komme für den schaden usw. nicht auf
Diese Entscheidung wird im Zweifel durch ein Gericht getroffen.

LarsB hat folgendes geschrieben::
werde mich nicht anzeigen lassen
Da gibt es ein kleines Problem: der Angezeigte wird nicht gefragt, ob er angezeigt werden möchte.

LarsB hat folgendes geschrieben::
dass es eine Falsche Verdächtigung wäre
Man beachte den Konjunktiv.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Nur ihr sagt mir was ihr darüber denkt!
Ja, diese Freiheit nehmen sich die Mitglieder hier im FDR tatsächlich.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Wir wissen das es falsch war!
Und? Schon entschuldigt?

LarsB hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist die Anzeige noch nicht draußen!!!
Es gibt durchaus Polizeistationen, die rund um die Uhr besetzt sind.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Es steht immerhin ein Sehr guter Ruf auf dem Spiel!
Eine Rufschädigung aufgrund eine derartige Anzeige nachweisen zu wollen dürfte m.E. doch eher sehr schwierig bis aussichtslos sein.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Macht sich das gut wenn meine Klasse weiß das ich eine Anzeige am laufen habe?
Es soll durchaus Schulen / Klassen geben, in denen sowas gewissermaßen zum guten Ton gehört...

LarsB hat folgendes geschrieben::
An einer schule geht soetwas schnell rum und dann kommen wieder gerüchte auf
Wieso wieder?

LarsB hat folgendes geschrieben::
ich bin Schülersprecher ich kann mir soetwas nicht leisten!
Auch wenn ich nicht weiß, was eine Anzeige mit der Funktion des Schülersprechers zu tun hat: frühzeitig Nutzung des Teils zwischen den beiden Ohren verhindert so manches Problem.

Hierzu
LarsB hat folgendes geschrieben::
Leute es geht mir am a*sch vorbei was mit den anderen ist
fällt mir übrigens nur ein: wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.


Und zu guter Letzt: möglicherweise wäre es sinnvoll, ein Gespräch mit dem Herrn zu suchen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Naja es hat kein sinn xD
außer Dea bringt hier ja keiner aussagekräftige argumente..

Das ding mit dem Schülersprecher erläuter ich nocheinmal:

Ein Schülersprecher resprensiert die Schule.
Ein Schülersprecher ist somit nicht nur in der Schule Schülersprecher sondern auch in seiner Freizeit.
Etwa gleichzustellen mit einem Politiker.
So und bekommt ein Politiker in einer hohen Position in seiner Partei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, Nötigung und was weiß ich alles macht sich das nicht gut.
In den meisten fällen wird er dann abgewählt.


Zudem weiß ich nicht was sie für ein Bild von Schulen haben.
Sie denken auch das es cool ist mit Anzeigen am Hals im Schulgebäude rumzulaufen und dass man dann angesehen ist.
Mag ja sein..wenn es bei ihnen so gewesen sein mag..
Bei uns ist es nicht so!
Ausrufezeichen

aber machen sie ruhig weiter solche sinvollen beiträge xD
Ich glaube manchen hilft es einmal eine Schule zu besuchen damit Leute wie SIE mal ein Bild davon bekommen wie es Heutzutage aussieht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

LarsB hat folgendes geschrieben::
Ein Schülersprecher resprensiert die Schule.
Ein Schülersprecher ist somit nicht nur in der Schule Schülersprecher sondern auch in seiner Freizeit.
Etwa gleichzustellen mit einem Politiker.
So und bekommt ein Politiker in einer hohen Position in seiner Partei eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, Nötigung und was weiß ich alles macht sich das nicht gut.
In den meisten fällen wird er dann abgewählt.
Hä?

Aber jetzt mal Klartext: Eine Anzeige gegen Dich wurde doch gar nicht gestellt! Wenn der Nachbar zur Polizei geht und alles schildert, wird ermittelt. Hoffentlich. Und dann wird sich die Polizei an Dich wenden und fragen was denn los war. Die kannst du natürlich anlügen. Es könnte natürlich auch sein, dass das nach hinten losgeht. Vielleicht hast du als Schülersprecher aber genug Ehrgefühl und Verantwortungsbewusstsein und sagst die Wahrheit.

Wenn du es nicht dazu kommen lassen willst, kannst du auch das einzig richtige tun und zu deinem Nachbarn gehen, dich für dein Verhalten an dem Abend entschuldigen und ihm sagen wer die "Freunde" waren.

So oder so wirst Du vor der Wahl stehen, deine Freunde zu decken oder zu lügen. Die Entscheidung triffst du allein. Mit allen Konsequenzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

@cmd.dea

Sie haben durchaus nicht ganz Unrecht; jedoch interpretiere ich die Posts des TE und ihn damit anders. Wissen kann man es jedoch nicht.
Über die Rolle des Nachbarn haben wir noch nicht geschrieben - ich sage nur, dass ich dem TE und dem Nachbarn Fehlverhalten unterstelle.
Meine Meinung bildete ich mir aus dem, was der TE hier schrieb und wie ich es auffasste.
Ihr Bild vom TE ist positiver als meins - wer Recht hat, wollen und werden wir wohl nicht rausfinden.


Desweiteren wollte ich noch kurz auf den Punkt der Anzeige des TE wider besseren Wissens eingehen: Der Nachbar kann den Sachverhalt der Polizei anzeigen und angeben, dass der TE vor Ort war. Die Polizei kann nun den TE als Zeugen oder Beschuldigten befragen. Dort haben wir kein Fehlverhalten auf Seiten des Nachbarn und der Ermittlungsbehörde - jedoch ist der Wortlaut dafür entscheident, zeigt er den TE an obwohl er weiß, dass er es nicht war... jedoch wissen wir nicht, was der Nachbar, weiß, meint zu wissen oder wie es sich für ihn dargestellt hat: "eine Gruppe warf Böller - darunter der TE... er weiß nicht ob der TE geworfen hat oder nicht..." Ich denke (oder hoffe) sie verstehen meinen Einwand.


Lieber Lars, du kannst sehr wohl angezeigt werden. Da du dich auf die rein juristische Sichtweise beschränkst, sage ich dir, ein Gericht urteilt - mit Gerechtigkeit hat das nix zu tun. Vielleicht wäre ein Beachten der Bauernweisheiten, des zwischenmenschlichen Umgangs oder der Regeln, die die Allgemeinheit achtet (ohne dass sie niedergeschrieben sind - juristisch die öffentliche Ordnung) doch angebracht:
heißt: sich entschuldigen, saubermachen und ggfls. die Freunde verpetzen - wenn sie nicht den Anstand haben, sich selber zu melden.
Im Strafverfahren, wenn du als Zeuge angehört wirst, musst du eh aussagen - solange ihr nicht verwandt seit.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.