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Verbraucherbericht für fremde Homepage entwendet

 
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böhmenbomber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 12:03    Titel: Verbraucherbericht für fremde Homepage entwendet Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Ein Verbraucherbericht über ein KfZ wird in einem der großen Verbraucherportale eingestellt(2005; mittlerweile >7000 Lesungen; sowie > 1800 Worte). Seit 2006 nutzt ein Homepage-Nutzer diesen Bericht und hat ihn als Adobe Dokument auf seiner Homepage hinterlegt. Dieser Homepage Nutzer nutzt ein Portal welches in geringem Umfang kostenlos Webspace zur Verfügung stellt.
Wenn man in einem Verbraucherportal einen Bericht veröffentlicht, steht einem dann weiterhin das Urheberrecht zu und die Verfügungsgewalt, dass der eigene Bericht nur an der selbst zur Veröffentlichung gewählten Stelle einsehbar ist? Wie ist die Rechtslage? Welche Ansprüche könnten bestehen?
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mal vorausgesetzt, die Bewertung erreicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz, ist es alleine dem Rechteinhaber vorbehalten zu entscheiden, ob und wie (und wo) sein Werk veröffentlicht wird
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html

Insofern ist das Werk, auch wenn einmal an einer bestimmten Stelle auf diese oder jene Art veröffentlicht, natürlich nicht für da und dort und jeden gemeinfrei. Soweit so gut (oder auch schlecht) für eventuell dritte "Interessenten" an dem Bericht.

Was das ursprüngliche Portal, in dem zuerst veröffentlicht wurde, und den Urheber betrifft:
Der Urheber kann jedoch Nutzungsrechte einräumen.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
Diese können z.B. von einer einfachen, nicht exklusiven Nutzung durch das und nur auf dem Portal, auf dem der Urheber den Bericht eingestellt hat, reichen, bis hin zu exklusiven Nutzungs- und auch Weiterverbreitungsrechten für das Portal. Ein sehr weitreichend eingeräumtes Nutzungsrecht könnte sogar soweit gehen, dass der Autor selbst nicht mehr frei in der Verwendung ist.
Das lässt sich allerdings aus der Ferne nicht beurteilen und kommt auf die jeweilige Vereinbarung an.

Gruß
Rena
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