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Androhung von Gewalt

 
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cisco25
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Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 11:09    Titel: Androhung von Gewalt Antworten mit Zitat

Hallo,
entschuldigt, wenn ich nicht die richtige Rechtskategorie gewählt habe; das ist ja echt viel;)

Also, zu meiner Frage:

Ich schulde einem NAchbarn aufgrund eines Unfalls Geld. Das ganze ging auch zum Rechtsanwalt des Unfallopfers. Vereinbart war eine Ratenzahlung, die letzten MOnat anfing ( Rate ist gezahlt ).
Der Nachbar hatte mich vor zwei Monaten bedroht ( auftritt ziemlich agressiv und im Beisein eines Hundes; wohl um mich abzuschrecken ).
Er möchte, dass ich die Summe in einem Betrag bezahle, was mir aber nicht möglich ist ( student ).
Gestern hat er mich wieder zu Hause aufgesucht und gesagt ich würde nicht zahlen ( was nicht stimmt, der RA muss ihm nur sagen was Fakt ist...)
GEstern sagte er wolle mich "Krankenhausreif" schlagen und mein Fahrrad zerschrotten. Diesmal war er wieder äußerst agressiv, der Hund hätte mich beinahe zweimal angesprungen, erst im letzten Augenblick hat er den Hund zurückgezogen.

Jetzt würde ich gerne wissen, was ich machen kann?
Soll ich mich bei einem Angriff auf Eigenwehr berufen?
Wie kann ich rechtlich vorgehen?

Vielen Dank für die Antwort und schöne Grüße

cisco25
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, es gibt zum einen die Möglichkeit, Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zu erstatten. Weiter könnte man einen Unterlassungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 BGB gegen weitere Belästigungen geltend machen. Schließlich könnte, je nach Intensität der Drohungen bzw. bei etwaiger Anwendung körperlicher Gewalt, auch ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. Die zivilrechtlichen Schritte sollte man sinnvollerweise nicht ohne Anwalt unternehmen. Hinsichtlich der Kosten außergerichtlicher zivilrechtlicher Schritte wäre noch anzumerken, daß bei niedrigem Einkommen Anspruch auf Beratungshilfe bestehen könnte.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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cisco25
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Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ok. Wie stehen die Chance auf Erfolg, in allen BEreichen?
Also, mir ist es schon wichtig, dass ihm da mal die Konsequenzen aufgezeigt werden. Ich selber habe ihn schon auf Artikel 2, Absatz 2 des GG hingewiesen Winken

Einen Anwalt werde ich dann natürlich auch nehmen. Sollte es eine bestimmte Fachrichtung sein?

Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Artikel 2, Absatz 2 des GG

Was ihn herzlich wenig interessieren wird, da die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat konzipiert sind. Unter Privaten kommen sie nur in seltenen Ausnahmefällen zum Tragen - hier nicht.
Zitat:
Wie stehen die Chance auf Erfolg, in allen BEreichen?

Für eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und für den Unterlassungsanspruch dürfte das nach den Schilderungen ziemlich gut aussehen. Wegen Schmerzensgeld - müßte man sich mal näher ansehen, derzeit etwas mau.
Zitat:
Sollte es eine bestimmte Fachrichtung sein?

Nö, ein "Feld-, Wald- und Wiesenanwalt" sollte da völlig ausreichen.

Beste Grüße

Metzing
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cisco25
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Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hahaha!!
Danke für den Hinweis.
Die Rechtswissenschaften scheinen sehr interesant zu sein, man muss wohl aber erst mal damit in Kontakt kommen;)))

Vielen Dank!
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