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Rechtsschutzbedürfnis und Versicherungsbetrug?

 
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Lustikuss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 87
Wohnort: Quickborn/Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:48    Titel: Rechtsschutzbedürfnis und Versicherungsbetrug? Antworten mit Zitat

Stellen wir uns mal folgenden fiktiven Fall vor:

Ein Gläubiger beantragt gegen einen Schuldner einen Mahnbescheid. Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird nicht eingelegt, so dass dieser wirksam wird. Anstatt nun einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen erhebt der Gläubiger Klage. Er hat mit seinem Freund gesprochen, der Anwalt ist und ihm geraten hat, doch gleich Klage einzureichen. Schließlich hat der Gläubiger eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die Klage erstattet und die Rechtsanwaltsgebühren (Streitwert 4.500,-€) würden sich dann ja Gläubiger und Anwalt teilen (was natürlich nicht beweisbar wäre).

Meine Fragen:

1. Liegt in einem Fall, in dem der Gläubiger bei Einreichung der Klage bereits über einen wirksamen Mahnbescheid verfügt, überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis vor? Oder müsste die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bereits abgewiesen werden? Nach meiner Meinung wird das Gericht in diesem Fall doch nur als Handlager missbraucht, damit sich die beiden durch die Kostenerstattung der Rechtsschutzversicherung bereichern können.

2. Die Rechtsschutzversicherung hat eine Kostenzusage gegeben. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübersage gegeben hätte, wenn sie gewusst hätte, dass bereits ein wirksamer Mahnbescheid vorliegt. Nach meinen Erfahrungen zahlen Versicherungen doch nur, wenn sie unbedingt müssen. Es drängt sich da für mich deshalb der Verdacht auf, dass das Vorliegen des Mahnbescheids der Versicherung gegenüber verschwiegen wurde und insofern ein Versicherungsbetrug vorliegen könnte. Kennt sich vielleicht jemand von Euch mit Rechtsschutzversicherungen und deren Bedingungen aus?

Vielen Dank für Eure Antworten
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:54    Titel: Rechtshängigkeit und Versicherungsbetrug Antworten mit Zitat

Die Klage ist Unsinn, weil die Sache bereits anderweitig (im Mahnverfahren) rechtshängig ist. Die Klage kann durch Prozessurteil abgewiesen werden, in der Tat fehlt der Klage das Rechtsschutzbedürfnis.

Eine Rechtsschutzversicherung (RSV) übernimmt selbstverständlich auch die Kosten des (billigeren) gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Rat des Freundes war also "totaler Käse". Der Gläubiger G hätte also gut daran getan, das Mahnverfahren einfach durch Antrag auf Erlass des VB weiterzubetreiben. Von einem Versicherungsbetrug würde ich deswegen nicht gleich ausgehen, allerdings von einer groben Unkenntnis der Beteiligten auf Gläubigerseite.
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