Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Software auf dvd mit original Lizenz verkauft -> Problem
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Software auf dvd mit original Lizenz verkauft -> Problem

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DerSuchende
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 22:16    Titel: Software auf dvd mit original Lizenz verkauft -> Problem Antworten mit Zitat

Hallo Forengemeinde,

ich weiß, der Titel ist unglücklich gewählt, doch ist mir nichts gescheites eingefallen, um das folgende Problem kurz auszudrücken.
Ich habe Software auf einr CD/DVD verkauft, die original Lizenzen (Seriennummern) der Software besitze ich auch. Diese wurde auch ordnungsgemäß an die Käufer übergeben.
Also Software befindet sich auf einer CD/DVD, diese ist ohne die Seriennumer nicht lauffähig.
Man muss sich im Internet bei dem Anbieter der Software registrieren, bekommt eine weitere Seriennummer, mit der man dann die Software freischalten kann.

Ich hoffe mal, dass es egal ist um welche Software es sich handelt.

Auf alle Fälle kann diese Software beliebig ausgeliefert werden. Auf CD/DVD, auf einer Speicherkarte, oder sogar im Internet runterladen.
Jedoch ist die Software ohne Lizenz nicht freigeschaltet und somit nicht lauffähig.

Die Ware habe ich von einem Händler erhalten. Die CD/DVD ist von oben her bedruckt, wie man es von herkömmlichen CDs/DVDs aus dem Laden kennt.
Die unterseite sieht jedoch aus, wie eine Rohling, sprich selbstgebrannt.

Nun will ein Käufer mich verklagen, da für Ihn die CD/DVD nicht original sei. Ihn interessiert auch nicht,
dass er eine original Lizenz des Softwareanbieters erstanden hat, es geht ihm einzig und allein um das Medium.

Was ist nun richtig, wie soll ich handeln?

Ich bedanke mich für ein paar Ratschläge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 00:04    Titel: Re: Software auf dvd mit original Lizenz verkauft -> Prob Antworten mit Zitat

DerSuchende hat folgendes geschrieben::
Nun will ein Käufer mich verklagen, da für Ihn die CD/DVD nicht original sei.
Und? Ist sie?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DerSuchende
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 09:29    Titel: Re: Software auf dvd mit original Lizenz verkauft -> Prob Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
DerSuchende hat folgendes geschrieben::
Nun will ein Käufer mich verklagen, da für Ihn die CD/DVD nicht original sei.
Und? Ist sie?


Wir haben beim Liefernaten angefragt, er sagt es sei alles original.
Alles sei bei der Softwarefirma registriert. Die Lizenzen habe ich auch durch einen Anruf
bei der Firma überprüft. Wie die CD/DVD aussieht habe ich ja versucht zu erklären,
die bedruckte Seite sieht aus wie eine handelsübliche CD/DVD sei es nun Musik, Film, Software, die untere Seite wie eine Rohling, hat diesen lilanen touch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil eine Software nicht auf einem gepressten Silberling zu finden ist, sondern vll. aus einer Kleinserienproduktion stammt, heisst das nicht, sie wäre nicht Original.

Es gibt kein Gesetz auf der Welt, welches einer Softwarefirma verbietet, in Eigenproduktion auf bedruckbare Rohlinge zu brennen und diese zu verkaufen.

Des weiteren dürfte die Farbe der Unterseite einer DVD kein Sachmangel darstellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wer würde eigentlich in so einem Fall den Nachweis liefern müssen, dass es sich tatsächlich um ein Original handelt? Nur für den Fall der Fälle...
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wer würde eigentlich in so einem Fall den Nachweis liefern müssen, dass es sich tatsächlich um ein Original handelt? Nur für den Fall der Fälle...


Wenn jemand behauptet, dass es sich nicht um ein Original handelt, muss er diese Behauptung erstmal beweisen oder zumindest glaubhaft machen. Winken
Nach oben
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Spielt das eigentlich eine Rolle ob es sich um eine DVD aus dem Presswerk des Herstellers handelt oder ob die Software auf der Herstellerseite runtergeladen und dann selbst gebrannt wurde?

Ich weiß nämlich von einem marktbeherrschenden Betriebssystem, dass man da genau so verfahren kann. Jeder kann sich die DVDs kopieren wie er lustig ist, sogar selbst ServicePacks integrieren und neu brennen etc. Man kann sogar zum Computerladen gehen und sich da eine der Orginal-DVDs kopieren lassen, alles kein Problem.

Denn was man kauft ist ja nicht der Rohling, sondern die Seriennummer bzw die damit verbundenen Rechte zur Nutzung der Software. Gerade wenn der Hersteller selbst die Software zum freien Download anbietet, sollte die DVD eigentlich keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch die Seriennummern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte aber sein, daß der K berechtigt ein gestörtes Vertrauensverhältnis bezüglich der Authentizität der Software einwenden könnte, wenn er vor dem Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, daß er keinen "nach Original aussehenden" Datenträger bekommen würde, sondern einen selbst- oder fremdgebrannten.

Das hängt natürlich auch davon ab, ob der Hersteller selbst die Ware so vertreibt bzw. ob das "marktüblich" ist.

Beispiel: ich habe früher bestimmte Programme direkt vom Hersteller/Autor bekommen, auf gebrannter CD. Gemäß unserer Vereinbarung hätte ich die auch verkaufen dürfen, hätte aber IMO potentielle Käufer darauf hinweisen müssen, daß sie eben keine gelabelte CD aus dem Presswerk bekommen, sondern einen gebrannten Rohling.

Denn wenn der K davon ausgehen muß, es sei zumindest zweifelhaft, ob er ein Original besitzt, daß der Wiederverkaufswert ggfs. gemindert ist oder er bei Weiterverkauf sogar das Risiko eingeht, daß man ihm kein gutgläubiges Handeln attestiert, "weil jedem hätte klar sein müssen, daß es sich nicht um ein Original handelt", dann könnte er durchaus Ansprüche gegen den VK auf "offizielle" Bestätigung der Authentizität oder, failing that, Rückabwicklung haben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Caesar
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::
Spielt das eigentlich eine Rolle ob es sich um eine DVD aus dem Presswerk des Herstellers handelt oder ob die Software auf der Herstellerseite runtergeladen und dann selbst gebrannt wurde?


Technisch gesehen spielt es definitiv eine Rolle.

Eine gepresste DVD hält nämlich deutlich länger als eine gebrannte.


Bei der gebrannten kommt es dann noch darauf an, ob der Rohling organische Schichten enthält, was bei Rohlingen leider oft üblich ist.
Diese organishen Schichten zersetzen sich nämlich recht schnell mit der Zeit, was dazu führt, daß die DVD in vielleicht, je nach Rohling Fabrikat, in 1-5 Jahren nicht mehr lesbar ist.

Ob dies dann einen Sachmangel darstellt weiß ich leider nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.