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Der Polizeibeamte X ist Beamter des PP Köln. Er soll amtsärztlich untersucht werden. Der zuständige Polizeiarzt Y ist erkrankt. Eine weiterer Polizeiarzt der Behörde ist überlastet, so daß der Polizeiarzt des PP Dortmund für zuständig erklärt wird.
Muß X als Beamter des PP Köln einer Vorladung zur amtsärztlichen Untersuchung nach Dortmund Folge leisten?
Oder ist es so, daß der betr. Polizeiarzt aus Dortmund eben nach Köln kommen muß, um die "Köllner Fälle" abzuarbeiten?
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 30.12.08, 07:55 Titel:
Der Dienstherr erteilt den Gutachtenauftrag und legt auch fest, bei welchem Amtsarzt die Untersuchung stattfinden soll. In dieser besonderen Situation spricht nichts dagegen, dass der Beamte nach Köln zur Untersuchung muss, wenn er dazu gesundheitlich in der Lage ist.
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