Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechte in der Ausnüchterungszelle?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechte in der Ausnüchterungszelle?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es den zum Beispiel aus, mit der Überprüfung des Blutalkoholgehaltes im Zusammenhang mit der Prüfung der Hafttauglichkeit durch einen Arzt?

Ohne jetzt in Gewahrsamsordnungen geschaut zu haben, gehe ich eigentlich nicht davon aus, dass die erforderlich ist, wenn nicht begründete Zweifel an der Gewahrsamsfähigkeit bestehen. Um der ganzen Sache, wenn man sich das ganze nicht erklären kann, auf den Grund zu gehen, kann man die Polizei auch mal unter Berufung auf das NRW-Verwaltungsverfahrensgesetz auffordern, ihre Maßnahmen vom Betreten der Wohnung, über das Fesseln bis zur Ingewahrsamnahme und die Behandlung im Gewahrsam schriftlich zu bestätigen und zu begründen. Den Vorgang rechtlich prüfen zu können, dürfte als berechtigter Anlass ausreichen. Das müßte aber relativ zügig nach dem Vorfall beantragt werden ("unverzüglich" = ohne schuldhafte Verzögerung).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr merkwürdiger "Fall". Vielleicht auch die Rache der Nachbarn? "Wir ham da Hilferufe gehört und plötzlich war alles stil..."

Ich denke auch dass eine Ausnüchterungszelle kein Hotel ist aber schon zum Eigennutz der Beamten sollte Trinkwasser zur Verfügung stehen. Bei Alkoholkonsum gibt es einen höheren Wasserbedarf des Körpers und vor allem bei leicht untergewichtigen Frauen reichen da wenige Stunden ohne Wasser für einen Kreislaufkollaps. Bei Nahrung sieht das wohl anders aus, da Zuckerkranke sich nicht so häufig vollaufen lassen und wenn dann ist wohl sowieso ein Arzt nötig.
Eine NAcht ohne Decke wird wohl kaum nachhaltig die Gesundheit schädigen, ist aber sicher Schikane.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich gibt es schon was zu trinken. Und eigentlich gibt es auch eine Decke.







Wie aber gesagt wurde darf man Gefangenensammelstellen bei Demos nicht mit der Zell auf dem Revier verwechseln.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.