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Silvester.. besginnt die nachtruhe hier auch um 22h?

 
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sportyla
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.12.08, 23:07    Titel: Silvester.. besginnt die nachtruhe hier auch um 22h? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne Silvester eine Party in meiner Wohnung veranstalten.
Nun kommt unsre Nachbarin beim kleinsten Mucks sich immer gleich beschweren und drohnt uns den Vermieter die Polizei oder sonst wen anzurufen.
Nun meine Frage.. muss eine Silvesterparty auch um 22h leise sein oder darf man an Silvester bis 1h Nachts feiern.. im Rahmen natürlich.
Würde mich um antwort freuen.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blick in die Hausordnung könnte Klarheit bringen. Es könnte durchaus sein, dass es Ausnahmen hinsichtlich des Schutzes der Nachtruhe gibt.

Wenn ein Lärm geplagter Nachbar zu Sivester die Polizei ruft, dann kann es sein, dass die erst gar nicht kommt. Sie hat zu Silvester sicherlich wichtigeres zu tun als sich um Lärmbelästigungen zu kümmern. Ordnungsbehörden vieler Städte und Gemeinden haben nämlich Verordnungen speziell für bestimmte Ereignisse eines Jahres erlassen, die den Schutz der Nachtruhe aufheben bzw. verkürzen. Beispielhaft habe ich mal eine solche Verordnung verlinkt.

Ob eine solche behördliche Verordnung nun Einfluss auf die Ruhezeitenregelung in Hausordnungen hat kann ich natürlich nicht sagen. Aber es wäre ein Unding, wenn es ein Ruhe bedürftiger Mieter durchsetzt, dass die Nachtruhe ab 22:00 Uhr einzuhalten ist und ab 0:00 Uhr behördlich genehmigten Lärm dulden muss.

Und wenn er Pech hat, werden Böller und Raketen direkt vor seinem Wohn-/Schlafzimmerfenster gezündet. Teufel-Smilie

 
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte dazu noch sagen, dass die Polizei nicht zur Durchsetzung vertraglicher, also privatrechtlicher, Angelegenheiten herangezogen werden kann. Wenn für die Silvesternacht der Schutz der Nachtruhe ausgesetzt ist, dann wird die Polizei auch nicht ausrücken, schon allein deswegen, weil sie vor Ort gar keine Befugnisse hätte.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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poisonpit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eigene Erfahrung (auch wenn Silvester schon vorbei ist):

rechtzeitig nen Aushang im Treppenhaus, ggf. noch den Vermieter telefonisch informieren, dann hat man sein Nötigstes getan.
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