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Verfasst am: 03.01.09, 00:36 Titel: Leidthema Nebenkosten.Bitte um Rat
Hallo an die Forengemeinde und Ratgebenden.
Hab hier nun schon ne Weile gelesen und viele nützliche Tpps gefunden. Auch mein
anliegen wurde hier schon reichlich diskutiert, doch da jeder Fall seine eigenheiten hat
suche ich nun auch nach hilfe.
Hoffe kann es verständlich rüber bringen .
Habe bis 31.01.07 in einer Mietwohnung gewohnt. Dort war es immer so, das Nebenkostenabrechnungen im Mai eines Jahres kammen, mit den normalen Nebenkosten
(Müll, Straßenreinigung.....) für den Zeitraum 1.1-31.12 eines Vorjahres und Heizkosten
juni des Vorvorjahres bis ende Mai des Vorjahres. Grund war der Abrechnungs zeitraum des Gasversorgers der im Mai seine Abrechnung zustellte.
Bsp. Abrechnung Mai 07. Allgemeine Kosten 1.1-31.12.06 und Heizkosten1.6.05-31.5.06.
Mußte mächtig aufpassen. Hab demzufolge im Mai 08 auf die Restliche Abrechnung für Jan 07(allg NebK.) und Heizung Juni06-Jan.07 gewartet. Diese kamm nun erst am 27.12.08.
Muß ich nun noch die gesamte Nachforderung des Vermieters Zahlen?
Wenn das Geschäftsjahr vom 1.1-31.12 geht sind doch eigentlich die Kosten nur für
Januar07 noch zu fordern,und wenn es vom 1.6 bis 31.5 geht hat er da Überhaupt noch
anspruch?
Hab er die vermutung er hat die Abrechnung verpennt.
Hat sich schriftlich bei mir noch entschuldigt für das späte zustellen da er sich eine neue
Firma für die Heizkostenabrechnung suchen muste. Nur das der Abrechnungszeitraum
schon 1 1/2 jahre her ist. So lange kann er doch nicht suchen.
Abrechnungsdatum der Heizungsfirma Nov. 2008
Wie ist da die Rechtslage? Bin über jede info dankbar.
Mich beschäftigen hauptsächlich die Kosten für Heizung 06
Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann ist der grundsätzliche Abrechnungszeitraum der 01.01.- 31.12. eines Jahres. Aufgrund der Geschäftsgebahren des Gasversorgers geht dessen Verbrauchserfassung vom 01.06.Vorjahr - 31.05.laufendes Jahr mit anschliessender Rechnungsstellung.
Für das Jahr des Auszugs, also 2007, bedeutet dies:
der Abrechnungszeitraum ist der 01.01.- 31.12.2007. Die Betriebskostenabrechnung ist innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorzulegen, also bis zum 31.12.2008.
Nach dem Abflussprinzip kann der Vermieter die Gaskosten vom 01.06.2006 - 31.05.2007 in die Betriebskostenabrechnung 2007 einfliessen lassen. Es kommt nicht darauf an, wann der Verbrauch erfolgte, sondern wann die Kosten dafür bezahlt wurden und das war in 2007.
Nunmehr erstellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung mit allen in 2007 angefallenen Kosten und legt diese anteilig auf die Mieter um. Der am 31.01.2007 ausgezogene Mieter wird wiederum anteilig mit den Kosten bezogen auf seine Wohndauer belastet.
Wichtig ist bei alledem nur, dass der Abrechnungszeitraum bzw. der Zeitraum der Verbrauchserfassung 12 Monate nicht übersteigt. Ob die Heizungsfirma nun unmittelbar nach Verbrauchserfassung oder erst 4-5 Monate später die Rechnung erstellt spielt keine Rolle.
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