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Im Straßenverkehr abgedrängt

 
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Raid
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 12:48    Titel: Im Straßenverkehr abgedrängt Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir mal jemand bitte einen Tipp geben, was das für eine Straftat ist, wenn eine Person A auf einer 2 Spurigen Straße ganz rechts fährt und neben ihm (also links) ein alter Opa, nennen wir ihn Person B. Der alte Opa grinst und zieht mit Vorsatz voll nach rechts, aus diesem Grund muss Person A eine Vollbremsung einleiten, dass Fahrzeug kommt ins schlingern und kracht auf den Gehweg.

Wenn man den Opa anzeigen möchte, was wäre das dann für eine Straftat?

Es geht mir eigentlich um folgendes, Person A hat den Opa an der nächsten Ampel angeschrien, was er sich denkt seine Familie mit seiner Fahrweise in Gefahr zu bringen und daraufhin hat der Opa Person A die Zunge rausgestreckt, den Mittelfinger gezeigt und immer einen Vogel gezeigt, sich dabei aber im Auto eingeschlossen mit seiner Ehefrau.

Nun hat dann Person A die flache Hand auf die Scheibe "geklatscht" (keinesfalls gehauen oder geschlagen). Dies war der Anlass, dass der Opa dann die Polizei gerufen hat und Person A angezeigt hat, jedoch ohne davon zu erzählen, dass er Person A abgedrängt hat. Und nun überlegt Person A bei einer Vorladung die kommen wird Gegenanzeige zu erstatten, auch wenn es nichts bringen wird.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Über das Verhalten von Person A sage ich einfach mal nix (wer möchte kann meine Meinung dazu hier nachlesen).

Ich möchte hier einfach nur wertneutral auf eine Frage eingehen:

Zitat:
Wenn man den Opa anzeigen möchte, was wäre das dann für eine Straftat?


Um welche und ob überhaupt ein Straftat vorliegt muss der Laie / Bürger gar nicht wissen. Es reicht wenn der Lebenssachverhalt zur Anzeige gebracht wird.

Die Bewertung welche Straftat vorliegt übernimmt die Staatsanwalt mit Anklageerhebung.

Meistens weiß die Polizei schon, welche Straftat das ist und trägt diese in die Anzeige ein - jedoch obliegt es der Staatsanwalt welches Delikt sie beklagen möchte. So kann der Polizist Bedrohung oder ein Verkehrsdelikt eintragen und der Staatsanwalt klagt wegen Nötigung oder umgekehrt.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was ist denn in den 5 Minuten VORHER passiert, bevor der ältere Herr die Person A abgedrängt hat?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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poisonpit
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Anmeldungsdatum: 05.05.2007
Beiträge: 128
Wohnort: Barischa Woid

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gegenanzeige bringt immer was, und wenn es bloß für den eigenen Seelenfrieden ist.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der alte Opa grinst und zieht mit Vorsatz voll nach rechts, aus diesem Grund muss Person A eine Vollbremsung einleiten, dass Fahrzeug kommt ins schlingern und kracht auf den Gehweg.

Ohne auf weiteres einzugehen, tippe ich hier auf § 315c, Abs.2b

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__315c.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Medicusi
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

sicherlich kommt auch

§ 240 Abs.1 STGB in Betracht.
_________________
** Sollte mein Beitrag Ihnen geholfen haben, würde ich mich über eine positve Resonance --> Grünes Viereck klicken und bewerten <-- sehr freuen **
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz davon abgesehen, dass der Vogel als Beleidigung auch schon nicht ganz billig ist. Der Herr hätte meiner Einschätzung nach gute Chanchen auf eine Geldstrafe jenseits der 90 Tagessätze und Entziehung der Fahrerlaubnis mit Neuerteilungssperre. Ohne eine MPU darf der vermutlich auch in 5 Jahren nur noch Fahrrad fahren...
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