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Bedrohung durch Ex-Freund
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mja
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Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 22:04    Titel: Bedrohung durch Ex-Freund Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde Euch bitten, einmal folgenden Fall strafrechtlich wie auch zivilrechtlich einzuschätzen:

Ein 13 jähriges Mädchen führt eine Beziehung zu einem 23 jährigen Mann. Sie wohnen 400km auseinander. Die beiden haben auch Sex miteinander. Die 13 jährige ist ihm hörig und erhält nur beim Sex Zuneigung von ihm, ansonsten verhält sich der Mann abweisend und kalt. Für die sexuellen Aktivitäten der beiden existieren sogar Zeugen. Die beiden sind ca. 6 Monate zusammen. Mittlerweile ist das Mädchen 14 Jahre alt geworden und macht mit ihrem "Freund" Schluss.
Mit 15 Jahren fängt das Mädchen wieder eine Beziehung mit ihm an, die aber diesmal nicht so lange hält, da das Mädchen merkt, dass der Typ nichts für sie ist.

So, nun ein Zeitsprung: Das Mädchen ist heute eine junge Frau, 23 Jahre alt und glücklich mit ihrem Ehemann verheiratet. Der Ex-Freund von damals ist mittlerweile vorbestraft und sass in Haft, weil er einen 13 jährigen Jungen übelst zusammenschlug, teilweise sogar mit Hilfe eines Fahrradständers der vor einem Schwimmbad stand, der locker sass und den er heraus riss! Der Ex-Freund ist gewalttätig (bisher aber nicht gegenüber dem Mädchen/ der Frau), macht Bodybuilding, Kampfsport und war auch schon gegenüber einer anderen Ex-Freundin gewalttätig. Polizeilich bekannt ist er aber auch schon durch kleinere Delikte geworden.

Nun meldete er sich vor einem Jahr wieder bei der 22 Jahre alten Frau und unterhielt sich zuerst ganz normal am Telefon mit ihr. Als die Frau aber merkte, dass er anfing mehr zu wollen, schickte sie ihn 400km in ihren Heimatort, wo sie nicht mehr wohnte. Natürlich hatte die Frau nicht vor sich mit ihm zu treffen, sondern wollte ihm nur eine kleine Rache für das zukommen lassen, was er mit ihr als Kind gemacht hat. Zusätzlich schrieb sie ihm einen Tag später noch eine E-Mail, in der sie mit ihm abrechnete. Teilweise war der Inhalt auch beleidigend. Jedoch endete die Mail damit, dass sie von ihm ein für allemal in Ruhe gelassen werden möchte und wenn er drohe, habe er mit einer Anzeige wegen Stalking oder im schlimmsten Fall sogar Kindesmissbrauchs zu rechnen.

Zurück kam eine erboste Mail von ihm, in der er schon ankündigte, eines Tages plötzlich hinter ihr zu stehen und dann sei niemand da, der ihr hilft. Er habe keine Angst vor Anwälten und Gerichten.

Die Frau sah auch beim Durchfahren ihres ehemaligen Heimatortes bereits ein Auto mit dem Kennzeichen des 400km entfernten Ortes (so groß ist dieser Ort nicht), konnte aber keine Insassen erkennen.

Darauf folgte kurz vor ihrem Geburtstag eine anonyme Mail, in der er sich als ein "Freund" von sich selbst ausgab und schrieb, besagter Ex-Freund wäre in der Gegend um sie zu suchen. Und sie solle aufpassen, denn er habe jetzt noch mehr Muskeln und schnellere Reflexe. Anhand der Schreibweise und der Rechtschreibfehler erkannte die Frau aber sofort, dass die Mail von ihrem Ex persönlich stammte. Sie wurde anonym über einen öffentlichen Internet-Terminal versandt.

Dann erhielten die Eltern der Frau einen Anruf einer angeblichen ehemaligen "Freundin", die gerne ihre neue Adresse hätte. Bei der Rückverfolgung der Nummer stellte sich dann heraus, dass der Wohnort dieser "Freundin" ganz nah bei dem des Ex-Freundes liegt. Beide sind sich bekannt und besagte Freundin, ist eigentlich auch gar keine Freundin der Frau. Die Frau kennt sie von früher, da war das Mädchen drogenabhänging und die Frau pflegte nie einen engeren Kontakt oder gar eine "Freundschaft" zu dem Mädchen. Ganz im Gegenteil: Dieses Mädchen hatte sie im Drogenrausch sogar schon zusammengeschlagen und am nächsten Tag war sie wieder freundlich und wollte mit ihr zusammen "abhauen", beides ohne ersichtlichen Grund. Jedenfalls ist es offensichtlich das diese "Freundin" nun in Kontakt mit ihrem Ex-Freund steht und versuchte für ihn die Adresse herauszufinden. Die Eltern der Frau gaben sie ihr jedenfalls nicht und die Frau meldete sich auch nicht bei ihr.


Kurz vor Weihnachten erfolgte schon wieder ein Anruf bei den Eltern der Frau. Diesmal stellte sich der Ex-Freund sogar mit Namen vor. Die Mutter erkannte aber dessen Stimme und legte sofort wieder auf.

Es ist damit zu rechnen, dass besagter Ex-Freund keine Ruhe geben wird und sie auch suchen wird, denn er kann es nicht verkraften, dass das ehemals hörige Kind ihn heute nicht mehr will. Wahrscheinlich wird er nicht eher aufhören, bis er sie eines Tages findet und verpügelt.

Was kann man straf- und/oder zivilrechtlich gegen diesen Ex-Freund machen, da die Frau ihn beleidigte? Wie sieht es mit einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs bzw. Verführung Minderjähriger aus?

Ich bitte darum sachlich zu bleiben. Danke, für eure Antworten!

Viele Grüße

mja
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich überhaupt nichts anderes machen als sofort einen Termin mit der Polizei abmachen und ihr die ganze Geschichte möglichst genau und wenn irgend möglich mit Beweisen (gespeicherte SMS z.B.) und Angabe von Zeugen erzählen.
Denn für solche Sachen sind die die Profis. Die können schnell recherchieren (Ein Mausklick an ihren PC's und die wissen, wen sie bei Deinem Ex vor sich haben), eventuelle Gefahren einschätzen und wissen am besten, was man dagegen unternehmen kann, wirksam unternehmen kann, und dazu werden sie auch raten.
_________________
Grüße,
Abrazo
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mja
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Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis.
Wenn die Frau eine Anzeige macht, ist es dann nicht so, dass der Ex-Freund ihre Adresse bekommt?
Wie wirkt sich die Beleidigung des Ex-Freundes und das Vorspielen falscher Tatsachen (400km umsonst gefahren, weil sie sagte, sie treffe sich mit ihm) aus?
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The_Wanted1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

mja hat folgendes geschrieben::

Wie wirkt sich die Beleidigung des Ex-Freundes und das Vorspielen falscher Tatsachen (400km umsonst gefahren, weil sie sagte, sie treffe sich mit ihm) aus?




Der logische Menschenverstand sagt doch schon, dass die Beleidigung kaum mit Kindesmissbrauch und Bedrohung gleichzusetzen ist.




Wanted
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Um eine Anzeige würde ich mir weiter keine Gedanken machen.
Denn ob und welche Anzeige sie machen sollte, das wird die Polizei ihr schon sagen. Die ist nämlich nicht nur dafür da, um Anzeigen entgegen zu nehmen, sondern auch, um Bürger zu beraten, wie sie sich selbst besser schützen können oder wie sie mit problematischen Mitbürgern umgehen können.

Viele Bürger denken immer, wenn sie zur Polizei gehen, dann müssten sie denen eine fertige Arbeit mit Recherchen und Beweisen abliefern, also quasi die Arbeit der Polizei übernehmen. Das ist Unsinn. Selbst, wenn eine Anzeige nichts bringen sollte - was keineswegs ausgemacht ist - so ist dieser Fall doch auf jeden Fall einer, bei der die Prävention gefragt ist, nämlich die Vorsorge dafür, dass nichts passiert. Auch dafür ist die Polizei da.

Der Exfreund bekommt die Adresse nicht. Die bekommt er, wenn er angeklagt ist - über seinen Anwalt. Aber dann sind die Täter erfahrungsgemäß immer ganz klein und hüten sich, sich noch mehr aufzuhalsen. Große Lippe riskieren viele, solange sie noch keine Post vom Gericht bekommen haben.

Die Angabe der falschen Adresse ist strafrechtlich kein Problem. Es gibt keinen Strafrechtsparagrafen, der dafür zu gebrauchen wäre. Äußerstenfalls könnte er Schadensersatz einklagen, 30 Ct pro Kilometer Fahrt - vor dem Zivilgericht. Mit dem Risiko, dass er den Prozess verliert, was nicht unwahrscheinlich ist.

Außerdem wird Dir jeder vernünftige Mensch sagen, dass es ganz schön bescheuert gewesen wäre, hätte sie sich mit dem auch noch getroffen.

Nein, Mja, ich kann mir alles mögliche jetzt denken, was eventuell der Fall sein könnte und zu welcher Sorte der Ex gehören könnte. Möglichkeiten, über die ich mich hier aber nicht auslassen werde, denn das wäre nun wirklich nur noch reine Spekulation. Und die bringt Dir nichts. Das einzige, was etwas bringt, ist die Einschätzung dieses Falles durch die Strafakten, die hat die Polizei, und wenn die da reinguckt, dann weiß sie, was sie zu raten und ggf auch zu tun hat.

Du weißt nicht, wie groß eine mögliche Gefahr für sie ist, weißt nicht, was alles hinter dem Mann stecken könnte, also ist es das einzig senkrechte, man hält sich an die, die das wissen, die Polizei.
_________________
Grüße,
Abrazo


Zuletzt bearbeitet von Abrazo am 31.12.08, 00:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:
Ich war zwar faul und hatte gehofft, das nimmt ein anderer mir ab, aber:
Bei Kindesmissbrauch (sexueller Verkehr mit Personen unter 14 Jahren) ruht die Verjährungsfrist, bis das Opfer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Danach beginnt sie erst zu laufen.
Für Kindesmissbrauch beträgt die Höchststrafe 10 Jahre Haft. Die Verjährungsfrist richtet sich nach der im Gesetz angegebenen Höchststrafe. Bei einer Höchststrafe von 10 Jahren beträgt auch die Verjährungsfrist 10 Jahre. Folgt, die Straftat ist noch nicht verjährt; die verjährt erst, wenn das Opfer 28 ist. Solange kann man (jedermann) die Tat also ohne weiteres anzeigen.

Nicht völlig auszuschließen, dass die Polizei für eine solche Anzeige sogar dankbar wäre.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 31.12.08, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Abrazo,

für die letzte Aussage ihrerseits bitte ich jetzt um die passenden Rechtsgrundlagen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

§ 78 StGB:
Zitat:
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1.
dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.
zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.
zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,


§ 78b StGB:
Zitat:
(1) Die Verjährung ruht

1.
bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179,


§ 176 StGB:
Zitat:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


Irgendwelche Einwände?
Oder meinst Du, Kindesmissbrauch sei kein Offizialdelikt?
Für den letzten Satz gibt es natürlich keine Rechtsgrundlage; und dazu will ich mich auch nicht weiter äußern, weil ich mir meinen Teil denke und für mich behalte.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
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BeitragVerfasst am: 31.12.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Aber jetzt weiß der TE zumindest, wo er das selbst nachlesen kann.


Guten Rutsch
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ein 13 jähriges Mädchen führt eine Beziehung zu einem 23 jährigen Mann.


Ich frage mich wie man eine Beziehung mit damals wohl beiderseitigem Einverständnis heute rückwirkend als Kindesmißbrauch hinstellen will.
Denn wenn es ein Mißbrauch gewesen wäre, dann könnte man ja nicht von einer Beziehung sprechen, sondern müßte es Vergewaltigung oder ähnliches nennen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dat interessiert nich.
Ein dreizehnjähriges Mädchen ist persönlich viel zu schwach, als dass es gegen einen Dreiundzwanzigjährigen ankommen könnte. Es gibt diesen Paragrafen ja nicht umsonst. Kinder können eben weil sie noch Kinder sind, von durchtriebenen Erwachsenen problemlos ausgenutzt werden, auch zu sexuellen Handlungen, ohne dass ihnen das vor allem zu Beginn bewusst ist und ohne dass sie sich in der Folge ernsthaft dagegen wehren können.
Spekulationen darüber, was das Kind alles angestellt haben könnte à la Nabokovs Lolita interessieren nicht. Kind ist Kind, und ein voll Erwachsener hat sich nicht an einem Kind zu vergreifen, basta.
Es gilt der Gesetzestext, und der ist eindeutig und kompromisslos.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 31.12.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt jetzt die Krawallbürste?
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Abrazo
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Habbisch kein Problem mit.
Wat mutt, dat mutt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 31.12.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ich!

die Frage von caesar war doch gar nicht so abwegig! schließlich mussten ja damals auch die Eltern von der "Beziehung" gewusst haben. Sind diese denn jetzt Mittäter?
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mja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mutter des Mädchen wusste davon. Bekam sogar die fast täglichen Telefonate zwischen ihr und ihm mit, bei denen sie fast jedesmal in Tränen ausbrach, als er sie verbal mal wieder fertig machte. Teilweise gab sie ihr auch noch Geld dafür, damit sie zu ihm fahren kann. Der Mutter war es zwar auch nicht wirklich recht aber ihre Ruhe war ihr wichtiger.
Der Vater ist schwerer Alkoholiker und bekam davon erst gar nichts mit. Erst als er bei ihr übernachtete, da war sie schon 15 Jahre alt, legte der Ex-Freund sich einmal mit dem Vater an, als sie sich darüber stritten, ob Cola ein Lebensmittel oder ein Gift sei (kein Scherz - sagt aber viel über die beiden aus). Das Ganze endete so, dass der Vater die Polizei anrufen wollte und der Ex ihm sein Handy hin hielt, worauf der Vater dies als "Schlag" missverstand (vielleicht sogar extra) und der Ex auf Flehen der Freundin hin mit ihr aus dem Haus "flüchtete".
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