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ich habe mal ne Frage zur Unternehmensform Einzelunternehmer. Angenommen ich würde mich nebenher selbstständig machen wollen um ein wenig dazu zu verdienen. Also entscheide ich mich für den Einzelunternehmer.
Reicht es zum Rathaus zu gehen das anzumelden und dann ist man Einzelunternemer?
Darf ich ab dann z.B. auf Internetauktionshaus [Name geändert] mit Restposten handeln? Und wie sieht das aus mit Ust.? Ist es wirklich so, dass man unter 17.500 EUR im Jahr Gewinn keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen erheben muss?
Und wie läuft das mit Versteuern, Umsatzsteuer bezahln, Buchführung, wo geb ich sowas ab?
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 07.01.09, 20:13 Titel:
hi,
1. zuerst musst du deine firma beim gewerbeamt anmelden, dauert nur paar minuten und kostet ca. 20€. anschließend wird das gewerbeamt dich bei allen anderen behörden etc. melden (zb. finanzamt).
2. du darfst im internet handeln....
3. du musst gewerbesteuer zahlen (wobei ein freibetrag von 24.500€ bei der ermittlung abgezogen wird)
4. wenn dein jahresgewinn bzw. -umsatz 50.000€ bzw. 500.000€ nicht übersteigt, brauchst du keine richtige bilanzen führen, eine einnahmenüberschussrechnung reicht aus!
5. es ist richtig, wenn dein jahresumsatz 17.500€ nicht übersteigt, kannst du von der kleinunternehmer-regelung gebrauch machen und musst somit keine umsatzsteuer zahlen, kannst aber auch keine vorsteuer geltend machen!
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