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Partyfrequenz bei Nachbarn

 
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Grimaud
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 12:22    Titel: Partyfrequenz bei Nachbarn Antworten mit Zitat

Hallo!
Muss man als Hausbesitzer regelmässige Partys bei Nachbarn im Haus, das auf dem rückwärtig gelegenem Grundstück steht, immer dulden?
Das Partygeschehen an sich ist meistens nicht störend, aber die An- und Abreise der Gäste, die bis in die Morgenstunden dauert. Das heisst: abnormaler Autoverkehr auf der dichtanliegenden Zufahrtstrasse zum Haus hinten,aber auch in unserer schmalen Anliegerstrasse, Autotürenknallen, laute Gespräche, Umparkaktionen, Taxis, Fussgängerinnen auf hohen Absätzen, nicht ortskundige, suchende Gäste, die bei uns klingen..
Sind Partys, die in einem Internetforum ausgeschrieben werden noch als Privatpartys zu definieren und zu akzeptieren?
Wie ist bitte hier die Rechtslage?
Für Antworten wäre ich unendlich dankbar.
Mfg
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Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 13:25    Titel: Re: Partyfrequenz bei Nachbarn Antworten mit Zitat

Grimaud hat folgendes geschrieben::
Hallo!
... aber die An- und Abreise der Gäste, die bis in die Morgenstunden dauert. Das heisst: abnormaler Autoverkehr auf der dichtanliegenden Zufahrtstrasse zum Haus hinten,aber auch in unserer schmalen Anliegerstrasse, Autotürenknallen, laute Gespräche, Umparkaktionen, Taxis, Fussgängerinnen auf hohen Absätzen, nicht ortskundige, suchende Gäste, die bei uns klingen..
Sind Partys, die in einem Internetforum ausgeschrieben werden noch als Privatpartys zu definieren und zu akzeptieren?

Gegen Partys im Haus Ihres Nachbarn haben Sie so lange keine Unterlassungsansprüche, wie diese Ihr Eigentum nicht unerheblich beeinträchtigen. Die Party ansich stört Sie ja auch nicht.
Anders sieht es aber aus mit den von Ihnen dargelegten Störungen im Zusammenhang mit den Partys. Diese können die Nachbarschaft erheblich stören. Hier hätten Sie einen Anspruch auf unterlassung, insbesondere bei den fett markierten.

Erforderlich istr der Nachweis der Erheblichkeit der Störungen. Dazu sind ein detailliertes Lärmprotokoll und möglichst viele Zeugenaussagen geeignet. Fotos je nach Ereignis ebenfalls.

Wenn die Partys regelmäßig im internet-Forum veröffentlicht werden und dort auch dazu eingeladen wird, könnte es sich bereits um eine öffentliche Veranstaltung handeln. Auch hiergegen können Sie vorgehen.

Gegen hohe Absätze können Sie nicht vorgehen, bestenfalls gegen die Geräusche, hier aber eher wohl nicht.
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