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Kaution verrechnen ?

 
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carl1856
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 08:45    Titel: Kaution verrechnen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe unsere Wohnung zum 31.03.09 fristgerecht vor dem 30.12.08 gekündigt.

Da ich weiss, dass der Vermieter schon mal Probleme nach dem Auszug macht, möchte ich die Kaution vorher mit der Miete verrechnen. Ich möchte dem Geld nicht nachlaufen.

Da diE Wohnung unrenoviert übernommen wurde, müssen wir auch nichts beim Auszug machen. Wir haben auch nichts kaputt gemacht o.a.

Kann man das so machen, oder was droht einem ?

Die Kaution beträgt die letzte Monatsmiete und einem Rest von 150,00 €
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Nein. Hier kann nicht verrechnet werden.

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abwohnen der Kaution ist nicht möglich, dazu gibt es auch Urteile von Gerichten. Wenn der VM dann auf Zahlung klagt, wird er sehr sehr wahrscheinlich den Prozess locker gewinnen. Das heisst der Mieter darf zusätzlich noch die Kosten für die Anwälte und das Gericht tragen. Es wird ein ziemlich teurer Spass werden. Wenn der VM dann sogar für jeden der drei Monate einzeln klagt, wird es noch teurer.
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