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angenommen jemand mietet eine 1 ZW. Jetzt bei Außentemperaturen von -7°C bildet sich sehr starkes Kondenswasser an den Scheiben der Kunststofffenster. Daraus folgt eine sehr feuchte Raumluft u. Schimmelansätze am Fensterrahmen.
Kann der Mieter den Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels auffordern?
Wo soll der vermieterseits zu beseitigende Mangel sein?
Eine neue Isolierung des Hauses ist lobenswert und kein Mangel.
Soll der Vermieter lüften kommen und die Heizung richtig benutzen?
Das hört sich nach klassischen Lüftungs- und Heizfehler an.
Was soll es sonst sein? Die Feuchtigkeit ist in der Wohnung und kann anscheinend nicht raus. Die Scheiben sind der kälteste Punkt der Wohnung und dort schlägt sich die Feuchte nieder. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Aller Warscheinlichkeit könnten nur die Gummidichtungen der Fenster nicht mehr richtig abdichten. Die Usachen könnten schlecht gewartete Fenster sein ( Scharniere einstellen) oder Dreck zwischen den Dichtungen so das hier die kalte Außenluft mit der warmen Innenluft zu einer Kältebrücke führt, die abgekühlte Warme Innenluft kondensiert nun an der Innenscheibe. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Kann der Mieter den Vermieter zur Beseitigung dieses Mangels auffordern?
Selbstverständlich kann der Mieter den Vermieter auffordern. Allerdings wird eine Beseitigung des Mangels durch den Vermieter nicht möglich sein. Der Nürnberger Trichter funktioniert bekanntermaßen nicht.
Kondensation an der Scheibe ist kein Mangel, sondern ein Hinweis auf nicht ausreichende Beheizung und Lüftung.
Dass durch das Kondenswasser eine "sehr feuchte Raumluft" entstehen würde, ist einfach Unfug. Kondensation ist vielmehr die Folge feuchter Raumluft und kalter Oberflächen. Es geht als schlicht und einfach um das Gegenteil der Wahnvorstellungen des TE.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 04.01.09, 13:33 Titel:
Grundsätzlich gebe ich Recht, dass Kondensation die Folge von Raumfeuchte und kalten Oberflächen sind. Ich finde es aber inkorrekt hier grundsätzlich den Fehler beim Mieter zu suchen.
Kondensation = Raumfeuchte + kalte Oberfläche
wie unschwer zu erkennen ist, reslutiert das Kondensat aus zwei Faktoren.
Faktor1: Raumfeuchte.......hierfür ist der Mieter meißtens verantwortlich (außer die Raumfeuchte wird durch andere Baumängel verursacht)
Faktor2: Dieser entsteht durch einen bestehenden Baumangel. Er kann aber auch durch eine nicht komplett durchdachte Fassadensanierung entstehen. Vielfach werden landauf landab Fassaden saniert und wärmegedämmt ohne dabei an die "alten" Fenster zu denken. Im Verhältnis zwischen Fassaden- und Fensterflächen sind diese Fensterflächen natürlich energetisch vernachlässigbar.
Diese Fenster haben oftmals U-Werte zwischen Gut und Böse. Durch eine Sanierung der Fassade werden nun diese Fenster zum Schwachpunkt des Systems.
Um kurz noch auf die Frage des Threaderöffners zu kommen.
Folgende Reihenfolge gilt:
-Mängelanzeige des Mieters
-Vermieter muß beweißen, dass der Mangel nicht durch Vermieterseite verursacht wird. Dies geschieht oftmals durch eine Messung über mehrere Tagen bzw. Wochen.
Danach entscheidet sich wer für den Mangel verantwortlich ist. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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