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Verfasst am: 13.01.09, 16:41 Titel: Bilderklau Urh.-Verletzung an "bearbeitetem" Origi
Moin Forum
Privat-Online-VK A besitzt eine original eingeschweisste Ware eines bekannten Herstellers B mit einem Neupreis im einstelligen Bereich.
Hersteller B hat von der Ware jede Menge Bilder auf seiner HP.
Tausende gewerbliche Händler bedienen sich dort und stellen diese Ware mit den gleichen Bildern in unterschiedlichen Grössen ein.
Gewerblicher Händler C hat in eine Ecke so eines Bildes sein Logo eingefügt und u.a. davon ein Thumpnail von 80 x 80px erstellt.
Ausgerechnet dieses Thumpnail kopiert A und verwendet es in seiner Auktion.
Das sehr dezente Firmenlogo von C ist dort mit 15 x 15px natürlich nur noch zu erahnen, wenn man es kennt.
C mahnt daraufhin A kostenplichtig über RA wegen Urheberrechtsverletzung im vierstelligen Bereich ab. (RA-Kosten)
Zusätzlich werden 250,-€ Lizenzgebühren verlangt, sowie 200,-€ für "Auskunftsverzicht".
Ist davon überhaupt etwas durch den § 97 ff UrhG gedeckt?
Hersteller B und PR-Agentur erklären auf Befragen, dass man sich nie so richtig um die Sache gekümmert hat und nun erst mal sehen muss, wer denn nun an den Originalbildern die Rechte besitzt. (Hersteller, weitere Agentur, oder Fotograf)
Dort scheint lediglich bekannt zu sein, dass sich teilweise Händler beschweren, dass auch private VK die Produktbilder benutzen.
Ich wage zu behaupten, daß das Verkleinern eines Photos fremder Urheberschaft und Einsetzen eines Wasserzeichens kein eigenes Urheberrecht begründet wird, da die kreative Eigenleistung einfach viel zu gering ist.
Damit wäre die Abmahnung ggf. nicht nur ungültig, wenn nicht sogar rechtsmißbräuchlich. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.01.09, 19:33 Titel: Re: Bilderklau Urh.-Verletzung an "bearbeitetem" O
account0815 hat folgendes geschrieben::
Gewerblicher Händler C hat in eine Ecke so eines Bildes sein Logo eingefügt und u.a. davon ein Thumpnail von 80 x 80px erstellt.
Und A kann beweisen, daß C diese Bild von B hat?
Und hierzu:
account0815 hat folgendes geschrieben::
Tausende gewerbliche Händler bedienen sich dort
Mal abgesehen davon, daß A höchstwahrscheinlich keine Ahnung davon hat, unter welchen Voraussetzungen die Händler das tun: warum hat er das nicht auch gemacht? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
In die Richtung tendierte auch meine laienhafte Meinung.
Leider liegt mir die Abmahnung noch nicht vor, der Betroffene ist derzeit auch still?
Was ist mit dem Auskunftsverzicht gemeint?
Schufa? Oder was?
Und ist sowas üblich?
Und kann dafür Geld legal verlangt werden, wenn der Rest theoretisch berechtigt wäre?
Verfasst am: 13.01.09, 19:48 Titel: Re: Bilderklau Urh.-Verletzung an "bearbeitetem" O
Biber hat folgendes geschrieben::
account0815 hat folgendes geschrieben::
Gewerblicher Händler C hat in eine Ecke so eines Bildes sein Logo eingefügt und u.a. davon ein Thumpnail von 80 x 80px erstellt.
Und A kann beweisen, daß C diese Bild von B hat?
Auf einer bekannten Internetseite werden alle Vorschaubilder auf diese Grösse gebracht und sind zu allen verschiedenen Anbietern absolut deckungsgleich.
Hier unterscheidet sich das "geklaute" Bild lediglich in dem kleinen Logofleck.
Biber hat folgendes geschrieben::
Und hierzu:
account0815 hat folgendes geschrieben::
Tausende gewerbliche Händler bedienen sich dort
Mal abgesehen davon, daß A höchstwahrscheinlich keine Ahnung davon hat, unter welchen Voraussetzungen die Händler das tun: warum hat er das nicht auch gemacht?
Wenn ich dass wüsste???
Und dann ausgerechnet das einzige, das einem bestimmten Händler zugeordnet werden konnte.
Und dann auch noch wirklich in dieser unsäglichen Grösse auch in der AB...
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