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Beginn Verjährung

 
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:30    Titel: Beginn Verjährung Antworten mit Zitat

Hallo
ab wann beginnt der anwaltliche Pflichtverstoss ? Beginnt er mit Klageeinreichung oder mit der Wochenfrist vor der mündlichen Verhandlung, wenn Sachvorträge bzw. Beweismittel nicht vorgetragen wurden.

Vielen Dank und Gruß
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beginn des anwaltlichen Pflichtenverstoßes ist für die Verjährung ziemlich egal, da Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist, daß ein pflichtwidriges Handeln vorliegt, das zu einem Schaden geführt hat. Die Verjährung kann also logischerweise nicht vor dem Schadenseintritt beginnen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Der Pflichtverstoss ist bereits festgestellt worden. Ab wann zählt nun die Verjährung ?
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waimea002
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Einmal anders.

Klageeinreichung 2005
Mündliche Verhandlung 2006

Der Pflichtverstoss, der anwaltliche Fehler wurde bereits festgestellt. Beweismittel nicht vorgetragen, Zeugen nicht benannt etc.

Wann beginnt der Vorgang an zu verjähren ?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Freund Metzing schon festgestellt hat, daß die Verjährung erst mit Eintritt des Schadens beginnt, würde sie in dem Beispiel erst mit einem entsprechenden Urteil beginnen (und nicht schon durch die getätigte oder unterlassene Prozeßhandlung).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
danke für die Antwort.
Meine Rechtschutz sieht den Zeitpunkt der Verfehlung aber mit Klageauftakt, also zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage.

Gruß
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sprechen wir jetzt über die Frage, wann ein Schadenersatzanspruch verjährt (das wäre wohl nach dem Sachverhalt frühestens zum 31. Dezember 2009 der Fall, da der Anwalt noch bis "kurz" vor der mündlichen Verhandlung seinen Vortrag hätte ergänzen können) oder welcher Zeitpunkt für die Frage entscheidend ist, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (Schadenseintritt vor oder nach Eintritt des Deckungsschutzes)?

Beste Grüße

Metzing
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waimea002
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Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

danke für die Antwort. Also ist die angesprochene Wochenfrist ausschlaggebend, wie Metzing deutet, die Ergänzung des Vortrages.

Gruß
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