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Verfasst am: 03.01.09, 19:30 Titel: Beginn Verjährung
Hallo
ab wann beginnt der anwaltliche Pflichtverstoss ? Beginnt er mit Klageeinreichung oder mit der Wochenfrist vor der mündlichen Verhandlung, wenn Sachvorträge bzw. Beweismittel nicht vorgetragen wurden.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.01.09, 19:48 Titel:
Der Beginn des anwaltlichen Pflichtenverstoßes ist für die Verjährung ziemlich egal, da Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist, daß ein pflichtwidriges Handeln vorliegt, das zu einem Schaden geführt hat. Die Verjährung kann also logischerweise nicht vor dem Schadenseintritt beginnen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.01.09, 21:44 Titel:
Wenn Freund Metzing schon festgestellt hat, daß die Verjährung erst mit Eintritt des Schadens beginnt, würde sie in dem Beispiel erst mit einem entsprechenden Urteil beginnen (und nicht schon durch die getätigte oder unterlassene Prozeßhandlung). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.01.09, 23:10 Titel:
Sprechen wir jetzt über die Frage, wann ein Schadenersatzanspruch verjährt (das wäre wohl nach dem Sachverhalt frühestens zum 31. Dezember 2009 der Fall, da der Anwalt noch bis "kurz" vor der mündlichen Verhandlung seinen Vortrag hätte ergänzen können) oder welcher Zeitpunkt für die Frage entscheidend ist, ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist (Schadenseintritt vor oder nach Eintritt des Deckungsschutzes)?
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