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ich habe nur eine klitzekleine Frage. Eine Güteverhandlung wird anberaumt und der Gegenseite das Recht eingestanden sich vorher schriftlich zu äußern. Die Gegenseite will noch keinen Anwalt für die Güteverhandlung einschalten, ist sich jedoch nicht sicher, ob sie schon vorab einen PKH beantragen sollte.
Daher meine Frage: Empfehlt Ihr eine PKH für eine Güteverhandlung?
Ich bin ein Interessierter ohne Fachkenntnisse, alles was ich hier mitteile beruht auf persönlichen Erlebnissen und den damit gesammelten Erfahrungen.
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