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Zigarettenautomat auf einem Privatgrundstück

 
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Autor Nachricht
Mulanski
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 20:46    Titel: Zigarettenautomat auf einem Privatgrundstück Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

EIn Großvater hat vor 6 Jahren mit einem Tabaklieferanten (Einzelfirma) einen Vertrag zur Aufstellung eines Zigarettenautomatens auf seinem Privatgrundstück geschlossen. Der Großvater wurde auch in den ersten 3 Jahren am Umsatz vom Verkauf der Zigaretten beteiligt. Während der Vertragslaufzeit verstarb jedoch der Großvater. Der Vertrag dauert noch bis zum Jahr 2010 an, ist jedoch mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist künbar. Dies wurde auch von der Ehefrau des verstorbenen Mannes vor 6 Monaten getan.

Der Zigarettenautomat (Eigentum des Tabaklieferanten) beschädigte jedoch, indem Käufer am Automaten rüttelten, Witterung etc. den Gartenzaun (Eigentum des Großvaters bzw. durch Erbschaft jetzt Eigentum der Ehefrau)

Muss der Tabaklieferant für den Schaden am Gartenzaun aufkommen? Wie ist hier die Rechtslage?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 23:59    Titel: Knallerbsenstrauch und Maschendrahtzaun Antworten mit Zitat

Der Gartenzaun wurde nicht vom Automatenaufsteller A zerstört, sondern von den Kunden K, die Waren aus dem Automaten des A gezogen haben. Gesetzliche Schadenersatzansprüche gegen A scheiden aus, weil A nicht der Verursacher des Schadens im Sinne des Gesetzes ist. Fraglich ist, ob vertragliche Schadenersatzansprüche eingreifen. Vertragliche Nebenpflichten wurden sicherlich nicht verletzt, denn der A kann ja nicht tags und nachts einen Wachmann abstellen, der darauf aufpasst, dass Automatenbenutzer den Gartenzaun der Witwe W beschädigen. W sollte sich genau den Vertrag anschauen, den der Großvater G damals mit A abgeschlossen hat, vielleicht ergibt sich daraus ein Schadenersatzanspruch, der vertraglich vereinbart ist, vielleicht ... Wenn nicht, dürften die Aussichten schlecht stehen, von irgendjemand Schadenersatz für den zerstörten Gartenzaun zu bekommen, es sei denn die W kennt die Bösewichter, die den Zaun kaputt gemacht haben, dann können die auch in Anspruch genommen werden.
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