Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufenthalt in deutschland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufenthalt in deutschland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dirse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 21:54    Titel: Aufenthalt in deutschland Antworten mit Zitat

nicht EU Ausländer mit einer polnische Aufenthaltsgenehmigung.was sind die anforderungen fuer eine Arbeitserlaubnis in deutschland.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

(jetzt mal nur so aus´m Kopf nen Schuss ins blaue:)

Der Nicht- EU-Bürger benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen (Schengen)Titel.

Er verfügt über ein nationalen polnischen Titel.

Damit darf er einmalig in Schengen einreisen, um nach Polen zu kommen.
(ganz sicher ob er noch öfter über Schengen nach Polen reisen darf oder ob zukünftig, wenn er mal nach Hause fährt immer direkt in Polen einreisen muss bin ich mir nicht - ich weiß dass er einmalig einreisen darf wo er will, um nach Polen zu kommen - ich meine, dann darf er nur noch in Polen einreisen)

Mit seinem polnischen nationalen Visum darf er (glaube ich) auch in Schengen 3 Monate reisen und "Urlaub" machen.

Wenn er jedoch arbeiten will, benötigt er ein Visum, welches das erlaubt. Er muss also in Polen zur Deutschen Botschaft und ein Visum für Deutschland beantragen, welches ihm das Arbeiten erlaubt.

Außer er geht Tätigkeiten nach, die nach § 16 Satz 1 der Beschäftigungsverordnung nicht als Beschäftigung gelten.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte gerade was schreiben, da fiel mir etwas ein:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=814770&highlight=#814770

Deswegen halte ich mich jetzt zurück Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Wollte gerade was schreiben, da fiel mir etwas ein:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=814770&highlight=#814770

Deswegen halte ich mich jetzt zurück Winken



Ok... kann ich verstehen.... is nur jetzt doof für mich, da mir dann ein Feedback auf mein Post fehlt...
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das passt schon im Großen und Ganzen Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cabbi1971
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vorab, ich möchte nur die vorangegangene (falsche) Aussage über die Reisefreiheit richtigstellen. Zum Thema Arbeitsaufnahme möchte ich mich nicht äussern, da ich mir da nicht ganz sicher bin.
Also

"Der Nicht- EU-Bürger benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen (Schengen)Titel."

Smilie Richtig.

"Er verfügt über ein nationalen polnischen Titel."

Frage Wie kommst Du denn darauf? Der Fragesteller hat doch nur von einer polnischen Aufenthaltsgenehmigung geschrieben. Falls Du es nicht weisst, Polen gehört seit geraumer Zeit zu Schengen.

"Damit darf er einmalig in Schengen einreisen, um nach Polen zu kommen.
(ganz sicher ob er noch öfter über Schengen nach Polen reisen darf oder ob zukünftig, wenn er mal nach Hause fährt immer direkt in Polen einreisen muss bin ich mir nicht - ich weiß dass er einmalig einreisen darf wo er will, um nach Polen zu kommen - ich meine, dann darf er nur noch in Polen einreisen)"

Das trifft nur auf ein D- Visa zu. Mit einem Aufenthaltstitel kann er reisen, wie er lustig ist.

"Mit seinem polnischen nationalen Visum darf er (glaube ich) auch in Schengen 3 Monate reisen und "Urlaub" machen."

Geschockt Eben grade nicht. Nur mit polnischen AT bzw. polnischen Schengenvisa.


cabbi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dirse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 21:37    Titel: Danke Wächter Danke Cabbi Antworten mit Zitat

wie kann man hier bewertungen geben

und Danke nochmal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.