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(jetzt mal nur so aus´m Kopf nen Schuss ins blaue:)
Der Nicht- EU-Bürger benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen (Schengen)Titel.
Er verfügt über ein nationalen polnischen Titel.
Damit darf er einmalig in Schengen einreisen, um nach Polen zu kommen.
(ganz sicher ob er noch öfter über Schengen nach Polen reisen darf oder ob zukünftig, wenn er mal nach Hause fährt immer direkt in Polen einreisen muss bin ich mir nicht - ich weiß dass er einmalig einreisen darf wo er will, um nach Polen zu kommen - ich meine, dann darf er nur noch in Polen einreisen)
Mit seinem polnischen nationalen Visum darf er (glaube ich) auch in Schengen 3 Monate reisen und "Urlaub" machen.
Wenn er jedoch arbeiten will, benötigt er ein Visum, welches das erlaubt. Er muss also in Polen zur Deutschen Botschaft und ein Visum für Deutschland beantragen, welches ihm das Arbeiten erlaubt.
Außer er geht Tätigkeiten nach, die nach § 16 Satz 1 der Beschäftigungsverordnung nicht als Beschäftigung gelten. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Ok... kann ich verstehen.... is nur jetzt doof für mich, da mir dann ein Feedback auf mein Post fehlt... _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Vorab, ich möchte nur die vorangegangene (falsche) Aussage über die Reisefreiheit richtigstellen. Zum Thema Arbeitsaufnahme möchte ich mich nicht äussern, da ich mir da nicht ganz sicher bin.
Also
"Der Nicht- EU-Bürger benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen (Schengen)Titel."
Richtig.
"Er verfügt über ein nationalen polnischen Titel."
Wie kommst Du denn darauf? Der Fragesteller hat doch nur von einer polnischen Aufenthaltsgenehmigung geschrieben. Falls Du es nicht weisst, Polen gehört seit geraumer Zeit zu Schengen.
"Damit darf er einmalig in Schengen einreisen, um nach Polen zu kommen.
(ganz sicher ob er noch öfter über Schengen nach Polen reisen darf oder ob zukünftig, wenn er mal nach Hause fährt immer direkt in Polen einreisen muss bin ich mir nicht - ich weiß dass er einmalig einreisen darf wo er will, um nach Polen zu kommen - ich meine, dann darf er nur noch in Polen einreisen)"
Das trifft nur auf ein D- Visa zu. Mit einem Aufenthaltstitel kann er reisen, wie er lustig ist.
"Mit seinem polnischen nationalen Visum darf er (glaube ich) auch in Schengen 3 Monate reisen und "Urlaub" machen."
Eben grade nicht. Nur mit polnischen AT bzw. polnischen Schengenvisa.
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