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Antwort-Fristen

 
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will mich informieren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 20:02    Titel: Antwort-Fristen Antworten mit Zitat

gibt es denn eine Vorschrift oder Gesetz, das besagt wie lange die minimale Reaktionszeit ist, bis man einer anwaltschaftlichen Aufforderung nach Antwort nachkommt?
Fall: Anwalt fordert uns auf mittels eintreffendes Fax am Freitag nachmittag, daß wir bis zum Montag eine Antwort zu geben haben bis 12:00 Uhr die jedoch rechtliche Auswirkungen haben kann. Kann man denn nach rechtlichen Grundlagen eine Frist übers Wochenende stellen, die keinerlei möglichkeiten einer Rechtsberatung möglich macht?
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Antwortsfrist gibts, wenn das Gesetz eine vorsieht. Also kommts darauf an.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 19.02.05, 10:59    Titel: Re: Antwort-Fristen Antworten mit Zitat

will mich informieren hat folgendes geschrieben::
gibt es denn eine Vorschrift oder Gesetz, das besagt wie lange die minimale Reaktionszeit ist, bis man einer anwaltschaftlichen Aufforderung nach Antwort nachkommt?
Fall: Anwalt fordert uns auf mittels eintreffendes Fax am Freitag nachmittag, daß wir bis zum Montag eine Antwort zu geben haben bis 12:00 Uhr die jedoch rechtliche Auswirkungen haben kann. Kann man denn nach rechtlichen Grundlagen eine Frist übers Wochenende stellen, die keinerlei möglichkeiten einer Rechtsberatung möglich macht?


    Erst einmal klar: Nein! Es gibt dazu kein Gesetz.
    Im Einzelfall kann man einem Dritten eine angemessene Frist zur Abgabe einer Erklärung setzen. Was angemessen ist, ist eine Frage der konkreten Bedingungen des Einzelfalles.
    Je nach dem, was als angemessen einzustufen ist, trägt derjenige das Risiko der Folgen einer zu kurzen Fristsetzung auf der einen und einer Fristüberschreitung auf der anderen Seite, der sich in dieser Einschätzung vergreift.
    Jedenfalls gibt es kein abstraktes Recht einem Drittenb gegenüber, zunächst einmal Rechtsrat einzuholen.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 12:21    Titel: Fristfrage Antworten mit Zitat

Regelfall ist ein Zweiwochenzeitraum.
Unterschreitung birgt grundsätzlich Gefahren.
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