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Zur Zahlung der Hotelrechnung verpflichtet?

 
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edel.stefan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 15:05    Titel: Zur Zahlung der Hotelrechnung verpflichtet? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen komplizierten Fall bei dem ich nicht recht weiterkomme... Der Fall in Kurzfassung:

Kunde mietet in 2007 ein Hotelzimmer zum dreifachen des üblichen Preises weil an dem Tag auf den die Reservierung lautet eine "Celebrity-Veranstaltung" direkt gegenüber vom Hotel stattfindet, so daß vom Balkon aus sämtliche Prominente in Berlin gut gesehen werden können.

Einige Tage vor der Veranstaltung in 2008 wird dann aber die Lokalität gewechselt und die Reservierung des Zimmers mehr oder weniger wertlos für den Kunden... ist man nun zur Zahlung des Mietpreises generell und im speziellen des überteuerten Mietpreises verpflichtet?

Mein erster Weg führte mich ins BGB unter §§ 535 ff. aber Lösung habe ich dort leider nicht gefunden.

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Freundlicher Gruß
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 04.01.09, 16:10    Titel: Re: Zur Zahlung der Hotelrechnung verpflichtet? Antworten mit Zitat

edel.stefan hat folgendes geschrieben::
Mein erster Weg führte mich ins BGB unter §§ 535 ff. aber Lösung habe ich dort leider nicht gefunden.
Passt doch. Allerdings lässt sich aus diesen §§ m.E. eben nur der Anspruch des Hotels auf Zahlung des vereinbarten Preises ableiten.

Eine andere Lösung kann ich mir nur vorstellen, wenn das Hotel in dem Beherbungsvertrag ausdrücklich die Möglichkeit des Promi-Guckens garantiert hat und dafür auch bei unverschuldeter Unmöglichkeit haften will. Und das kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen.

P.S.: Falls Ihr Nick auch Ihr realer Name sein sollte, überlegen Sie sich bitte, ob Sie mit Ihren Beiträgen in den nächsten hundert -plus Jahren gefunden werden möchten. Wenn nicht, wenn Sie sich bitte an einen Admin, damit der den Nick ändert.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Glotzen nicht Bestandteil des Vertrages ist, dürfte es schwer werden zu argumentieren. Meiner Meinung nach wird der Kunde die Rechnung bezahlen müssen.
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edel.stefan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

@strider:
Und das obwohl nur deshalb der Mietvertrag geschlossen wurde? Ich meine der Preis der bezahlt wurde ist ein vielfaches von dem was man normal zahlen würde. Da ist doch eigentlich klar für alle Beteiligten dass sich der Preis an dieser Kiste orientiert und davon auch abhängig ist... wenn auch indirekt.

ich denke da z.B. an §536 (1) da die Tauglichkeit zum mehr oder weniger aufgehoben wird, da das eigentliche Ziel nicht mehr verfolg werden kann. Liegt hier also zumindest eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit vor?

evtl. kann ich das Rechtsgeschäft auch auf anderer Basis angreifen?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

edel.stefan hat folgendes geschrieben::
Und das obwohl nur deshalb der Mietvertrag geschlossen wurde?
Auch wenn die Frage in meinem Beitrag schon zu finden ist: steht davon irgendwas im Vertrag?

edel.stefan hat folgendes geschrieben::
Da ist doch eigentlich klar für alle Beteiligten dass sich der Preis an dieser Kiste orientiert und davon auch abhängig ist... wenn auch indirekt.
Ja und? Das nennt sich Marktwirtschaft.

edel.stefan hat folgendes geschrieben::
ich denke da z.B. an §536 (1) da die Tauglichkeit zum mehr oder weniger aufgehoben wird, da das eigentliche Ziel nicht mehr verfolg werden kann.
Mal abgesehen davon, daß ich diese Konstruktion für reichlich abwegig halte: wurde dieses Ziel in dem Vertrag explizit vereinbart?

edel.stefan hat folgendes geschrieben::
evtl. kann ich das Rechtsgeschäft auch auf anderer Basis angreifen?
Ich hätt' da schon noch 'ne Idee, aber wenn ich die äußere, krieg' ich wahrscheinlich Haue, also lass' ich das bleiben...
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Und danach taugt er nur noch als Biber-Bettwäsche für berliner Hinterhof-Hotels, bei denen man aber pro Stunde schon jetzt das zehnfache zahlt. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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