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Verfasst am: 04.01.09, 22:22 Titel: Haftplicht zahlt - was passiert mit dem besch. Gegenstand?
Hallo zusammen,
wenn die Haftplichtversicherung einen Schaden an einem Laptop reguliert. Muss der Laptop dann an die Versicherung eingeschickt werden, also gehört er dann der Versicherung?
Alles unter der Annahme, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens in einem Brief bestätigt und bereits gezahlt hat, aber im Brief nichts zur Rücksendung des Gegenstandes vermerkt ist.
Zur Klärung dieser Frage würde ich anstelle des Versicherungsnehmers VN die Haftpflichtversicherungsbedingungen, die zum einen für den Laien teilweise kompliziert, zum anderen umfangreich sind, studieren, dann müsste sich darin auch eine Antwort auf diese Frage finden.
Hat der Versicherer reguliert und schreibt er nichts über das beschädigte Laptop, würde ich zunächst einmal davon ausgehen, dass soweit alles iO ist. Zur Sicherheit kann man ja auch einfach mal beim Versicherer nachfragen. Entsorgen würde ich das Laptop jedenfalls so ohne Weiteres erst mal nicht, es sei denn, es steht für alle Welt fest, dass das Laptop nun wirklich aufgrund der Beschädigung total wertlos und unbrauchbar bzw. irreparabel ist. Dann wird sicherlich auch kein Versicherer mehr ein Interesse daran haben.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 04.01.09, 23:13 Titel:
Die Versicherung ersetzt nur den Vermögensschaden des Geschädigten, b.z.w. die Reparatur des Gerätes. Es gibt da nichts, was in das Eigentum der Versicherung übergehen könnte. Das Gerät gehört weiterhin dem Geschädigten.
Anders sähe das vielleicht bei einer Hausratversicherung aus.
Bei der Regulatuion von Autoschäden gibt es wohl die Option, dass die Versicherung dem Geschädigten das beschädigte Fahrzeug für den geschätzten Restwert abkauft. Vielleicht gibt es das auch bei anderen Schäden. Das entscheidet aber nicht die Versicherung, sondern der Geschädigte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Aber Achtung:
Auch ein beschädigtes Laptop kann noch einen Restwert haben, evtl. will die Versicherung dann den Restwert erst zurück haben wollen, bevor sie das Laptop zurückschickt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.01.09, 23:45 Titel:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Bei der Regulatuion von Autoschäden gibt es wohl die Option, dass die Versicherung dem Geschädigten das beschädigte Fahrzeug für den geschätzten Restwert abkauft.
Hab ich ja noch nie gehört?! Was soll denn die Versicherung mit einem Auto? Kann das jemand bestätigen? Ich kenne das nur so, daß die Versicherung ggf. Restwertangebote von Autoverwertern einholt und dem Anspruchsteller das Höchstgebot bei der Schadensregulierung abzieht.
Hab ich ja noch nie gehört?! Was soll denn die Versicherung mit einem Auto?
Beste Grüße
Metzing
Es gab Zeiten (ob es immer noch so ist, weiss ich leider nicht) da hatten einige Versicherer ganze Halden von Autos, z.b. gestohlene KFZ .die wieder aufgetaucht sind. Diese wurden gegen Gebot margenweise an registrierte Händler verkauft Da waren auch KFZ mit einem "hohen Restwert".darunter. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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