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recht.de :: Thema anzeigen - 18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger
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18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger
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Cephalotus
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::


Wenn man 40 ist darf man ja zwei 20-jährige gleichzeitig Sehr glücklich


Ja aber ob man das dann noch schafft... Teufel-Smilie
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
@The Wanted:

Der Hinweis ist völlig deplaziert.



Ja, meinetwegen ist er deplaziert. Vermutlich ist es auch deplaziert, wenn einem der Gedanke missfällt, dass ein 16jähriger eine 11jährige auf dem Schulhof anbaggert.

Ich finde, es sollte zumindest der Hinweis erlaubt sein, dass so ein Verhalten nicht nur ganz schnell in ein unangenehmes strafrechtliches Problem entarten kann, sondern dass eventuelle Neigungen des Threaderstellers ein Grundproblem, mit dem er sich befassen sollte, darstellen könnten.

Ich erinnere daran, dass sich in einem anderen Thread ganz straflos darüber echauffiert werden durfte, dass ein Abiturient nach Tricks fragte, wie er sein Bafög nicht zurück zahlen müsste.
Und jetzt regt man sich auf, weil ich schärfer kommentiere, wenn hier jemand nachfragt, wie er straflos Sex mit einem Kind haben kann?


Fragt sich, was hier deplaziert ist. Winken





Wanted
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
13jährige an Grundschulen?

gotto hat folgendes geschrieben::
...

Ich weiß das.


Ich weiß, ich wollte es nur nopch mal ausführlicher erklären... Cool
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Und jetzt regt man sich auf, weil ich schärfer kommentiere, wenn hier jemand nachfragt, wie er straflos Sex mit einem Kind haben kann?


Hat er das gefragt? Soweit wie ich das verstehe, hat er gefragt, ob er straflos Sex mit einer 13 jährigen haben darf (Antwort war: nein) und was denn nun alles unter Sex fällt (Antwort war: je nach Gericht u.U. 'ne ganze Menge, also sehr vorsichtig sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten).
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat er das gefragt? Soweit wie ich das verstehe, hat er gefragt, ob er straflos Sex mit einer 13 jährigen haben darf (Antwort war: nein) und was denn nun alles unter Sex fällt (Antwort war: je nach Gericht u.U. 'ne ganze Menge, also sehr vorsichtig sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten).


dann hat aber aber weiter gefragt :

Zitat:
Wollte sie wissen wie man das nachweisen will. Sie meinte wenn wir miteinander schlafen würden würde ja niemand dabei sein und dann gäbe es ja keine Zeugen und wenn sie dann behaupten würde ich hätte mit ihr geschlafen und ich sage das ist nicht so stünde doch aussage gegen aussage udn es wäre doch dann "im zweifel für den Angeklagten"?


und da macht man sich doch so seine Gedanken ob da nicht versucht wird das Gesetz zu umgehen.
Insofern kann ich Wantet schon verstehn.

Gruß roni
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

dann hat aber aber weiter gefragt :

Zitat:
Wollte sie wissen wie man das nachweisen will. Sie meinte wenn wir miteinander schlafen würden würde ja niemand dabei sein und dann gäbe es ja keine Zeugen und wenn sie dann behaupten würde ich hätte mit ihr geschlafen und ich sage das ist nicht so stünde doch aussage gegen aussage udn es wäre doch dann "im zweifel für den Angeklagten"?


und da macht man sich doch so seine Gedanken ob da nicht versucht wird das Gesetz zu umgehen.

Gruß roni




Eben.



Wanted
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Fletsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich gebe zu das klingt wirklich so als wollte ich wissen wie man das Gesetz umgehn kann.

Die Frage kam aber einerseits meiner Freundin bei dem Gespräch das ich mit ihr über die Rechtslage geführt hab auf. (und ich denek bei ihr kam die frage ohne hintergedanken)

und 2. hab ich mich auch gefragt wie es sein könnte wenn sie sauer auf mich ist und dann einfach behaupten würde wir hätten miteinander geschlafen... wie da meine changen bestehn auf einen guten ausgang für ein eventuelles Gerichtsverfahren.

und naja zu dem Thema das ich als 16 Jähriger ne 11 Jährige angebaggert hab...muss ich sagen das ich da eigentlich wenig mit zutun hatte ich fand es anfangs auch sehr befremdlich das si edie ganze zeit zu mir kam udn immer in meiner nähe war aber ich dachte mir anfangs das legt sich irgendwann wieder aber wie gesagt nach nem halben jahr hab ich irgendwie nachgegeben...ich dachte auch das hält nich länger als ne woche ich emin da sind ja 2 völlig verschiedene Welten in denen wir leben...aber naja hat wohl doch irgendwie funktioniert.

aber eine Frage hab ich noch zur Rechtslage...verjährt sowas ? Ich mein wenn wir jetzt in was weiß ich 3 Jahrn schluss machen könnte sei mich dann immer noch anzeigen (also ich werde nichts sexuelles mit ihr anfangen bevor sie 14 is) aber falls sie es einfahc behaupten würde weil sie sauer is. Geht dsa dann noch ?
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fletsch hat folgendes geschrieben::

und 2. hab ich mich auch gefragt wie es sein könnte wenn sie sauer auf mich ist und dann einfach behaupten würde wir hätten miteinander geschlafen... wie da meine changen bestehn auf einen guten ausgang für ein eventuelles Gerichtsverfahren.

Wenn sie bei ihrer Aussage bleibt: Schlecht bis sehr schlecht!
Fletsch hat folgendes geschrieben::

aber eine Frage hab ich noch zur Rechtslage...verjährt sowas ? Ich mein wenn wir jetzt in was weiß ich 3 Jahrn schluss machen könnte sei mich dann immer noch anzeigen (also ich werde nichts sexuelles mit ihr anfangen bevor sie 14 is) aber falls sie es einfahc behaupten würde weil sie sauer is. Geht dsa dann noch ?

Ja, sowas verjährt, ist also halb so wild. Nach ZEHN Jahren!!!!
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Joo, und wenn sie sagt, sie sei vergewaltigt worden, nach 20 Jahren. Smilie




Wanted
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

sollten die Eltern das wissen und dulden machen sie sich auch strafbar. Deshalb zu Anfang meine Frage was die Eltern zu dieser Beziehung sagen.
Mir wäre da als Mutter mehr als unwohl

Gruß roni
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann dem Threadersteller wahrlich nicht zur Aufrechterhaltung der Beziehung raten, aber die versteckten Hinweise auf Pädophilie halte ich für falsch.

Wir wissen überhaupt nicht, auf welchem Reifestand der Threadersteller ist.

Die Tatsache, dass sie damals 11 war, find ich natürlich auch krass, aber das war zu dem erwähnten Zeitpunkt noch nicht erwähnt.

Dass die deutsche Rechtssprechung in Sachen sexuelle Selbstbestimmung nicht individuell genug ist (kann sie letztlich auch gar nicht), ist aber eigentlich klar.

Insofern halte ich solche moralischen Zurechtweisungen nicht für ok. Zumindest nicht auf der Basis, wie The_Wanted das ursprünglich getan hat.

lg
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
aber die versteckten Hinweise auf Pädophilie halte ich für falsch.

Wir wissen überhaupt nicht, auf welchem Reifestand der Threadersteller ist.
Das könnte man bei jedem Pädophilen sagen. Nicht dass ich die Pädophilie-Vorwürfe jetzt hier weiter ausbreiten will...

Was mich aber doch sehr nachdenklich stimmt ist dieses "ich will es ja eigentlich nicht, aber meine Freundin drängt mich" oder "ich fand es anfangs auch sehr befremdlich dass sie die ganze zeit zu mir kam(...)ich dachte mir anfangs das legt sich irgendwann (...)nach nem halben jahr hab ich irgendwie nachgegeben". Alles irgendwie sehr sonderbar, sollte es stimmen.

Fakt ist aber, und das wurde jetzt schon deutlich gemacht: Sollte was laufen, ist es strafbar. Und im Zweifelsfalls kommt die Anzeige direkt nach der Trennung. Oder durch die Eltern. Lass die Finger davon, sonst verbrennst du dich noch böse.
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich wird sich der Threadersteller selber eine Meinung bilden müssen. Er wird auch selber herausfinden müssen, ob sein Verhalten Neigung oder Gelegenheit ist.

Nunja, wir alle waren ja mal jugendlich, und wir alle wissen, wie lange Beziehungen in dem Alter halten und wie unfein man auseinander gehen kann.
Wenn dieses Mädchen realisiert, dass sie - sollte es heute zum Beischlaf kommen - sie noch 25 Jahre (5 Jahre bis z. 18 geburtstag, dann 20 Jahre Verjährungsfrist) Zeit hat, um ihrem Ex eine auszuwischen, darf der Threadersteller sich auf ein unangenehmes Nachspiel einstellen.



Wanted
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der letzte Beitrag war schon wesentlich zielführender "The_Wanted". Ich denke man sollte die Möglichkeit der Erpressbarkeit nicht ausser Acht lassen.

Gerade in dem Alter zieht man alle Register, wenn man den Partner oder die Partnerin nicht verlieren will. Von der Straftat mal abgesehen könnte man dann ne ganze Weile nicht ruhig schlafen vermute ich.

lg
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

und ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass die Eltern wenn sie das wissen sich auch strafbar machen Ausrufezeichen

Gruß roni
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