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Verfasst am: 05.01.09, 11:55 Titel: Schnee räumen auch zu den Garagen auf dem Hof??
XY ist Hauseigentümer und Vermieter der anderen Doppelhaushälfte. Nun hat XY den Schnee vor seiner Haushälfte (Bürgersteig) und den Weg zu seiner Haustür neben dem Haus gescheppt. Der Mieter Z hat ebenfalls den Bürgersteig vor seiner Haushälfte frei gescheppt. Kurze Zeit später trägt er vor, dass er gleich noch mit dem Auto raus müsse und die Ein- und Zufahrt zu den Garagen hinter dem Haus auf dem Hof frei geräumt werden müsse.
Der Mietvertrag enthält keinerlei Regelung und da XY kein Auto hat und somit auch nicht zu den Garagen muss, sieht er nicht ein, warum ER den kompletten Hof räumen sollte. Ist er dazu verpflichtet?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.01.09, 12:29 Titel: Re: Schnee räumen auch zu den Garagen auf dem Hof??
Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Garage in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört nach meiner Auffassung auch das Wegräumen von Schnee, soweit anderenfalls die vertragsgemäße Nutzung der Garage unmöglich oder nur unter Inkaufnahme einer Gefahr für die Gesundheit des Mieters möglich wäre.
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