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Verfasst am: 05.01.09, 12:18 Titel: Rente als Eigentum
Hallo!
Ist die selbst erworbene Rente(Eheschließung nach Verrentung), an der die geschiedene Ehefrau praktisch keinen Anteil hat,
Eigentum im Sinne § 14 des GG?
Ist damit eine Unterhaltszahlung nach dem Halbteilungsprinzip verfassungswidrig?
Was meinen die Experten, wie ist hier die Rechtslage?
Verfasst am: 05.01.09, 15:33 Titel: Re: Rente als Eigentum
Hallo,
Lothar Koebnick hat folgendes geschrieben::
Ist die selbst erworbene Rente(Eheschließung nach Verrentung), an der die geschiedene Ehefrau praktisch keinen Anteil hat,
Eigentum im Sinne § 14 des GG?
Ja, Art. 14 GG erfasst grundsätzlich auch Forderungen.
Zitat:
Ist damit eine Unterhaltszahlung nach dem Halbteilungsprinzip verfassungswidrig?
Warum "damit"? Es handelt sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Verfassungswidrig ist sie erst, wenn sie unverhältnismäßig ist.
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