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Verfasst am: 05.01.09, 12:28 Titel: Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
Hallo....
2001 wird vom VM eine Heizanlage im Keller installiert und in den Wohnungen werden Heizwärmezähler und Warmwasserzähler eingabaut.
Seit dem werden die Abrechnungen vom Vermieter erstellt, der ein Vertrag mit Abrechnungsfirma hat.
Im ersten Jahr werden keine Wartungskosten für Erfassungsgeräte, hier je 6 Stück im Haus, für HZ und WW in Rechnung gestellt.
ab dem Zweiten Jahr werden wie jedes darauf folgendes Jahr diese Posten in Rechnung gestellt.
Nun wurde vom Mieter über diese Posten Belge aus den Jahren 2004-2007 vom VM gefordert worden. Diese liegen nun vor, und 2004-2005 gibt es einmal die Verbrauchserfassung 179,93 Euro
Wartung Heizung 281,11 Jahresrate
Wartung WW 50,88 Jahresrate
mit Vertragnummer
2005-2006
Verbrauchserfassung 189 Euro
Wartung HZ Zähler 281,11 Jahresrate 242,34 netto da 16% Mwst
Wartung WW Zähler 43,86 netto Jahresrate
mit Vertragsnummer
2006-2007
Abrechnungsfirma ist umgezogen, hat neue Abrechnungsaufstellungen
Verbrauchserfassung 210,61
Heizung Vertragsnummer die gleiche wie zu vor
MKWZ 6 Stück 242,34 netto
Warmwasser Vertragsnummer die gleiche
MK 6 Stück 43,86 netto
Soweit so gut, aber eine Wartung der Erfassungsgeräte in den Wohnungen fand hier noch nie statt, der Ablesende der Zähler wurde gefragt, ob er gleichzeitig eine Wartung der Geräte vornimmt, dem ist nicht so.
Kenntnisse über einen Wartungsvertrag oder Mietvertrag der Geräte erhielt der Mieter allerdings auch nie vom VM. Diese sind umlagefähig. Das weis der Mieter.
Der Vermieter schreibt 2009: "Zum Vorteil meiner Mieter habe ich damals großzügerweise die ersten Geräte gekauft und nicht gemietet, was auch auf die Mieter hätte umgelegt werde können."
Im Jahr 2007 wurde die Zähler ausgetauscht.
Wenn man sich die letzten zwei Beträge an sieht, sind es die gleichen: einmal als Jahresrate, dann wird speziell 6 Stück aufgeführt. Es können ja nur die Zähler in den Wohungen sein, da es ja nur eine Heizanlage gibt.
Also wird der Mieter hier nicht vera.....t?
Wartung findet keine statt, gemietet wurden die auch nicht,
Warum soll denn ein Mieter Wartung in Rechnung gestellt werden, wenn nichts der gleichen zutrifft???????????????????????????
Was raten Sie? Welche Begründung solls hierzu noch geben?
Verfasst am: 05.01.09, 14:29 Titel: Re: Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
Marita 767 hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter schreibt 2009: "Zum Vorteil meiner Mieter habe ich damals großzügerweise die ersten Geräte gekauft und nicht gemietet, was auch auf die Mieter hätte umgelegt werde können."
Der Vermieter kann ein Erfassungssystem kaufen, er kann diese auch mieten. Kauft er die Geräte, kann er anschließend die Miete erhöhen, bei freifinanzierten Wohnungen kann er 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Will der Vermieter die Geräte mieten, muss er sie Mieter hiervon vorher informieren. Er muss die Kosten mitteilen die hierdurch entstehen und zwar schriftlich. Ein Aushang der Heizkostenverteilerfirma z.b. im Hausflur reicht nicht aus AG Neuss WM 95, 46
Sind den Mietern die Kosten zu hoch, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Wiedersprechen mehr als die Hälfte aller Mieter im Haus, darf der Vermieter die Geräte nicht mieten, er muss sie kaufen.
Hat der Vermieter die Mieter vorab nicht schriftlich über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die Leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen.
LG Berlin MM 2000, 278 ; LG Köln WM 90, 562
Frage: wie teuer kann so ein Erfassungssystem für 6 Parteien kosten?
6 Heizzähler, 6 Warmwasserzähler.
VM schreibt ja , er mietet nicht sondern hat gekauft
....und der Mieter versteht daraus, das er das gekaufte nun jählich in der Heizkostenabrechnung umlegt, aber zu immer anderen Preisen. Darf er das?
Wenn ich kaufe, nennt sich das dann Wartungsvertrag der Jahresraten hat.???
Werner schreibt wie oben, er könne dies nur durch eine Mieterhöhung aufschlagen.
Eine Mieterhöhung gab es bisher auch nicht.
Also ich denke hier ist die reine Grundmiete gemeint.
Genauso ist dem Mieter unverständlich: aus der Rechnung/Wartungsvertrag
Heizung Kompakt Wärmezähler 6 Stück Jahresrate 40,39 gesamt 242,34 + 19% Steuer = 288,39
in diesem Betrag (288,39 Euro) sind enthalten: Materialkosten 158,62, Arbeitskosten 129, 77
Wenn keine Wartung in der Wohnung statt findet, wie können dann Material + Arbeitskosten entstehen
Für die Warmwasserzähler ist auch so aufgeführt.
Wenn der Mieter den VM fragt um welche Wartung es sich hier handelt, und der sagt er habe nur gekauft, hat aber ein Wartungsvertrag
der Mieter weis genauso viel wie vorher.... nix...und verwirrt
Wenn man beim Vermieter um Einblick in die zu Grunde liegenden Rechnungen nachsucht, wird man vermutlich leicht hinter das "Geheimnis" kommen.
Es handelt sich höchst wahrscheinlich um einen sog. Garantiewartungsvertrag. Dieser beinhaltet eine jährliche Funktionsprüfung (bei der Ablesung wird gecheckt, ob der Zähler nicht stehengeblieben ist, dann würde ein kostenloser Austausch erfolgen) und vor allem um eine Verteilung der in 5-Jahres-Abständen anfallenden Kosten für die vorgeschriebene Nacheichung der Geräte auf 5 gleiche Jahresbeträge. Diese können aus technischen Gründen nicht vor Ort geeicht werden, statt dessen werden sie bei Ablauf der Eichfrist erneuert, wodurch sowohl Material- als auch Personalkosten anfallen. Aus Vereinfachungsgründen landen die alten Geräte dann auf dem Müll, der Versuch einer Nacheichung wäre viel teurer.
Es handelt sich um umlagefähige "Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung" nach § 7 Abs. 2 bzw. § 8 Abs. 2 der Heizkostenverordnung, die aufgrund der eichrechtlichen Vorschriften - Eichaustausch alle 5 Jahre - zwangsläufig entstehen. Würden die Kosten nicht auf die Eichgültigkeitsdauer von 5 Jahren verteilt, sondern alle 5 Jahre in voller Höhe auf einmal in der Heizkostenabrechnung auftauchen, wäre das Geschrei sicher groß, abgesehen davon dass bei Mieterwechseln innerhalb der Eichfrist diese Kosten nicht gleichmäßig auf die Beteiligten verteilt würden.
Also wie schon gesagt, wird KEINE Funktionsprüfung vom Ablesedienst dieser Firma vorgenommen, das wurde persönlich bestätigt.
Das wurde auch klar, als die Zähler ausgetauscht wurden und der Zähler für die Heizung nicht angeschlossen werden konnte, da der VM damals den Einbau selbst vornahm. Diese Reperatur dauerte Monate, in dieser Zeit wurde abgelesen im NOV und der Stand war null, da hat sich dieser Ablesende nicht gewundert, er nahm diesen Stand und ging.
Was Ulrich mir nun bestätigt, sind es die Kaufkosten neu geeichter Geräte, statt hohe Eichkosten der alten, die auf die jahre verteilt werden.
Wenn der VM kauft und diese Kosten inder Heizkostenabrechnung für jeden Mieter berechnet, legt er die Kosten auf die Mieter um, somit bezahlt ja jeder Mieter seine Geräte selbst, und somit würde ja dem Mieter das Gerät gehören.
Der Mieter bezahlt den Einbau und das Gerät, was hat das mit Wartung zu tun?
Wenn der VM kauft und diese Kosten inder Heizkostenabrechnung für jeden Mieter berechnet, legt er die Kosten auf die Mieter um, somit bezahlt ja jeder Mieter seine Geräte selbst, und somit würde ja dem Mieter das Gerät gehören.
Der Mieter bezahlt den Einbau und das Gerät, was hat das mit Wartung zu tun?
Sie unterlegen da einem Irrtum.
Sie mieten diese Geräte mit.
Schliesslich gehört Ihnen die Wohnung auch nicht, wenn sie dort 10 Jahre regelmässig die Miete gezahlt haben.
Verfasst am: 06.01.09, 21:03 Titel: Re: Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
Werner hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter kann ein Erfassungssystem kaufen, er kann diese auch mieten. Kauft er die Geräte, kann er anschließend die Miete erhöhen, bei freifinanzierten Wohnungen kann er 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
Nicht jede Investition des Vermieters ist eine Modernisierung. Selbst wenn das Erfassungssystems überhaupt eine bauliche Maßnahme sein sollte, wird dadurch weder der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt. Als Modernisierung können die Erfassungsgeräte allenfalls berücksichtigt werden, wenn sie "Huckepack" zum Einbau einer sparsameren Heizanlage installiert werden. Betragsmäßig fallen sie dann gegenüber den anrechenbaren Kosten der Heizungsmodernisierung aber kaum ins Gewicht.
Bei der angefragten Nebenkostenabrechnung sollte aber überprüft werden, ob sich die ab 2006 für 6 Erfassungssysteme ausgewiesenen Kosten auf jedes einzelne Gerät oder die Geräte gesamthaft beziehen. Im letzteren Fall könnte der Vermieter die Kosten nicht allen 6 Parteien ijeweils n voller Höhe in Rechnung stellen, sondern müsste sie entsprechend aufteilen. Wie schon richtig ausgeführt, sind Miet- und Wartungskosten umlagefähige Nebenkosten.
Ja die Kosten werden Vollständig, also je alle 6 Stück, in der Heizkostenaufstellung für das Gesamte haus aufgestellt und von diesem Gesamtbetrag werden anteilig pro Haushalt der Verbrauch -> die Heizkosten und Warmwasserkosten errechnet.
Mal anders gedacht: der VM spricht hier von Kauf der Geräte die er umlegt als Wartungskosten.
Ein Warmwasserzähler von dieser Firma kostet ca. 25 Euro einmalig. Warum wird dann jedes Jahr ein Betrag von ca. 50 Euro für 6 Stück berechnet???
gut ...8 Euro pro Mietpartei
...x 6 Jahre = 48 Euro von jeder Mietpartei = 288 Euro für 6 ( nicht für eine) Warmwasseruhren
Und eine Wartung wie gesagt nie statt findet oder fand
Wenn ich sowieso als VM neue Geräte kaufe, statt sie teuer nacheichen zu lassen, wozu dann ein Wartungsvertrag der (5x) so hoch ist
Verfasst am: 07.01.09, 12:56 Titel: Re: Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
Jim Panse hat folgendes geschrieben::
[Als Modernisierung können die Erfassungsgeräte allenfalls berücksichtigt werden, wenn sie "Huckepack" zum Einbau einer sparsameren Heizanlage installiert werden. Betragsmäßig fallen sie dann gegenüber den anrechenbaren Kosten der Heizungsmodernisierung aber kaum ins Gewicht.
Es handelt sich hier um eine Erstinstallation. In diesem Falle sind die Anschaffungskosten umlagefähig. Ist dagegen die Erstausstattung lediglich veraltet oder defekt, muss der Vermieter erst dann auf seine Kosten das Erfassungssystem austauschen. Außer es handelt sich um eine Heizungsmodernisierung die mit einer Energiemaßnahme verbunden ist z.b. bei Umstellung auf eine Niedertemperaturheizanlage dann kann der Vermieter auch ein zweites Mal diese Kosten umlegen.("Huckepack" ) So soll auch sichergestellt werden das der Mieter nicht doppelt für Erfassungssysteme zahlen muss. (wie beschrieben bei Modernisierung dann schon).
Verfasst am: 08.01.09, 23:07 Titel: Re: Wartungskosten in Heizkostenabrechnung
Werner hat folgendes geschrieben::
Es handelt sich hier um eine Erstinstallation. In diesem Falle sind die Anschaffungskosten umlagefähig.
Es geht hier zwar nicht mehr um die ursprüngliche Frage, aber diese Annahme trifft hier nicht zu.
Es handelt sich nicht um eine Erstinstallation, da vorhandene Zähler 2007 ausgetauscht wurden. Erstinstallation bedeutet nicht, dass man die Erfassungsgeräte erstmalig kauft, sondern dass man eine Anlage um selbige erweitert, die vorher noch keine hatte.
Die alten Zähler waren gekauft, die neuen wurden gemietet. Die Mietkosten kann der Vermieter - sofern vereinbart und unter den sonstigen Voraussetzungen - über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter durchreichen. Es fallen somit noch nicht einmal Anschaffungskosten des Vermieters an.
Aber dafür war dies
Werner hat folgendes geschrieben::
Hat der Vermieter die Mieter vorab nicht schriftlich über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die Leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen.
LG Berlin MM 2000, 278 ; LG Köln WM 90, 562
Hat der VM nun gemietet, was ja auch nicht deutlich wird, kann der Mieter nun wegen fehlender Mitteilung an die Mieter dem widersprechen????
wegen:
Hat der Vermieter die Mieter vorab nicht schriftlich über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die Leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen.
LG Berlin MM 2000, 278 ; LG Köln WM 90, 562
Wenn er dann den Widerspruch annimmt, kann er dann immer noch die Miete erhöhen???
Wie erfährt der Mieter wie hoch das alles gekostet hat, bei einem Kauf, um dies nach zu vollziehen, das die Mieterhöhung korrekt ist? Muss der VM diese Kosten schriftlich zu Grunde legen?
Oder geht das nach einem "angenommenen Widerspruch zu Lasten des VM?
Habe mich aufgrund Eurer Meinungen und Hinweisen nochmals schriftlich an VM gewandt.
Seine Antwort ist diesmal: "er können seinem letzten (s.o.) Schreiben nichts mehr hinzufügen, er wisse nicht was er noch zu erklären hätte. ich solle mir doch bitte fachlichen Rat holen"
Was versteht Ihr darunter? Weiss er selber nicht was das für Wartungskosten sind?
Soll das heissen, ich könne mir nun fachlichen Rat holen und er trägt die Kosten?
Wenn er mich schon Bittet!!!
Also, meine Meinung ist, er will einfach keine Auskünfte geben.
Die Mieter werden nicht informiert.
Da kann ja jeder kommen und was in Rechnung stellen, aber was das ist und warum darf keiner wissen, du hast nur zu zahlen.
Verfasst am: 09.02.09, 11:11 Titel: Auskunftspflicht des Vermieters
Thread hier angehängt - bitte machen Sie zukünftig keine neuen Threads auf, deren Sachverhalt von Ihnen bereits anderweitig diskutiert wird! Biber
Hallo
meine Frage:
VM ist nicht bereit Auskunft über eingesetzte Betriebskosten in der Heizkostenabrechnung zu geben. Er bittet den Mieter sich fachlichen Rat einzuholen.
Muss der VM dann auch die anfallenden Kosten für die Einholung tragen?
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