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Mir wurde mitgeteilt, dass die Reparatur asbesthaltiger Eternit-Dächer nicht bzw. nur unter Einschränkungen zulässig ist. Kann mir jemand die Rechtsgrundlagen hierfür nennen? Ist das bundeseinheitlich geregelt oder gibt es regionale Unterschiede (je nach Bundesland)? Über entsprechende Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 05.01.09, 18:47 Titel:
Sowas liegt bei mir ständig unterm Kopfkissen... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Das würde bei mir sicher Schlafstörungen verursachen !
Und ich musste mit der Suchmaschine erst die TRGS-Nummer ermitteln .
Das war dann der entscheidende Zeitverlust .
Der TE hätte natürlich auch mit einem Stichwort wie "Eternit-Dach" in seiner Suchmaschine seines Vertrauens selbst die Antwort auf seine Frage erhalten können. Aber dann hätten wir hier ja nix zu tun . _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
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