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Private Krankenversicherung in D als Pensionär

 
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Telcon2007
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Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:40    Titel: Private Krankenversicherung in D als Pensionär Antworten mit Zitat

Liebe Wissende, folgender fiktiver Fall.

Ein Beamter dessen Pensionierung unmittelbar bevorsteht, überlegt, ob er sich nach dem Ruhestandsverfahren im Ausland niederlässt. Zum Einen da die Lebenshaltungskosten im Ausland wesentlich geringer ausfallen und zum Anderen das Klima ,welches bekömmlicher ist. Deutscher Wohnsitz bleibt bestehen.

Nun erhält dieser eine schmale Mindestpension.Seine Krankenversicherung in D wird zu 70% von der Beihilfe getragen, die restlichen 30% muss dieser selbst bezahlen.

Nun befindet er sich aber im Ausland und hat eine hervorragende Auslandskrankenversicherung.

Ist es vonnöten, dass dieser Ruhestandsbeamte diese 30% versichern muss, obwohl zu keiner Zeit davon Gebrauch gemacht wird ?

Eine kleine und große Anwartschaft besteht bei einem großen Beamtenversicherer.

Vielen Dank für fachkundige Antworten.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beihilfeversicherung würde ich nicht ohne Not aufgeben, sie kann später noch einmal nützlich sein.

Vielleicht kann man mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung (zumindest im ambulanten Bereich) vereinbaren.

Bei chronischen Erkrankungen kann es mit der Auslandskrankenversicherung Probleme geben.
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:28    Titel: Re: Private Krankenversicherung in D als Pensionär Antworten mit Zitat

Für den Bundesbereich wird die künftige Beihilfeverordnung eine Pflicht zur Restabsicherung regeln, wenn der (Ruhestands-)Beamte einen deutschen Wohnsitz (Definition: u.a. § 8 Abgabenordnung; § 30 Abs. 3 SGB I) hat.
Sofern er diesen nicht hat, muss er sich nicht restversichern. Hat er diesen und sichert er die Restkosten nicht ab, wird es auch keine Beihilfe geben.
Die Ländern werden dies ganz bestimmt in eigenen Verordnungen (nach-)regeln.

Siehe auch hier für weitere Infos: http://beamte.verdi.de/sozialpolitik/entwurf_einer_bundesbeihilfeverordnung/data/entwurf_bbhv_mit_w.pdf

Danke für die "grüne" Bewertung!
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